Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/TO020?TOLFDNR=2013982) # Ö 10.4 Weiteres Vorgehen zur Seilbahn in Bonn beschlusstext · 2021-12-07 · Bezirksvertretung Bonn - [Vorlage](https://mcp.linkebonn.de/vorlage/vg:2003580) - [Sitzung](https://mcp.linkebonn.de/sitzung/si:440) ## Beschlusstext (amtlich) —— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 07.12.2021 10.4 Weiteres Vorgehen zur Seilbahn in Bonn geändert beschlossen 212071 Abstimmungsergebnis: einstimmig Anregung an Rat: (analog dem Votum des Ausschusses für Mobilität und Verkehr) 1. Das positive Ergebnis der vorläufigen Standardisierten Bewertung zur Seilbahn Bonn wird unter Berücksichtigung der Folgekostenrechnung und der dargelegten Trassenführung zur Kenntnis genommen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, für das Projekt „Seilbahn Bonn“ eine Antragstellung zur Aufnahme in den noch gültigen ÖPNV-Bedarfsplan und in den ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan des Landes Nordrhein- Westfalen vorzunehmen und abhängig vom Ergebnis die Planungen weiter fortzuentwickeln. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, hinsichtlich einer Bürgerinformation und -beteiligung eine Kommunikationsstrategie sowie ein Kommunikations- und Beteiligungskonzept erarbeiten zu lassen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat bis zu seiner Sitzung am 9.12.21 eine geeignete Fragestellung für einen Ratsbürgerentscheid zum Thema der Aufnahme einer Seilbahn in das Bonner Nahverkehrsnetz zu empfehlen. 5. Die Verwaltung wird gebeten, bis zur Ratssitzung folgende Fragen/Anregungen zur beantworten, soweit möglich: - Standardisierte Bewertung muss vorgelegt werden und in zugängiger Sprache erläutert sein. - Wurde die „Denkmaltauglichkeit“ im Bereich Rheinaue geprüft? - Liegt insoweit bereits eine Genehmigung oder zumindest eine Einschätzung der zuständigen Behörde vor? - Wurde die Zustimmung vom Planer der Rheinaue eingeholt? - Wer trägt die Planungskosten, so das Projekt zu einem späteren Zeitpunkt an einer Gerichtsentscheidung oder einer fehlenden Seite 1 von 3 Beschlussauszug der Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Seite 2 —— Genehmigung „scheitern“ sollte? - Ist der Naturschutz/Landschaftsschutz im Bereich Rheinaue sowie des Kottenforsts tangiert? - Welche Auswirkung hat die Seilbahn auf die Nutzbarkeit der Urstattstraße? Ist die Anlieferung z.B. für HARIBO sichergestellt? - Muss der Spielpatz am Hindenburgplatz entfallen? - Darf eine Seilbahn über eine Grundschule geführt werden (z.B. Lärm, herunterfallende Schmierstoffe)? - Wie wird verhindert, dass die Haltestellen Hindenburgplatz und Posttower mit dem MIV angefahren werden? - Welche Verkehre des jetzigen ÖPNV wurden in der Standardisierten Bewertung als „Wegfall“ eingerechnet? Wurde der Bahnverkehr auf der Südbrücke als Parallelverkehr ausgedünnt? - Wie werden die Anwohner der Urstattstraße/Hermann-Milde- Straße und im Bereich Siegweg/Erftweg sowie Hindenburgplatz/ Harleßstraße/Hittorfstraße/Gustav-Oel-Straße/Kallenweg im Hinblick auf Lärm und optische Belästigung (alle 15 Sekunden eine Gondel) geschützt? - Wie ist die täglich durchschnittliche Fahrgastzahl von 15.000 errechnet? Wer ist außer den Arbeitnehmern im UN-Viertel und der Uniklinik regelmäßiger Nutzer der Seilbahn? - Kann die Gargierung auch an einem anderen Standort als dem Schießbergweg erfolgen? - Wird die Verlängerungsmöglichkeit einer weiteren Station in Ramersdorf mitbeplant? - Da Parkplätze zur Anfahrt an Haltestationen nicht innerhalb des Projekts gefördert werden können: Wie soll das Anreiseaufkommen gelöst werden? Wo sind Park & Ride- Seilbahn Parkplätze möglich und wie könnten diese finanziell gefördert werden? - Die Verwaltung legt dar, wie rechtsrheinische Pendler an der Station Schießbergweg zum Umstieg in die Seilbahn motiviert werden (Prinzip Einfachheit und kurze Wege) - Die Verwaltung legt dar, in welchem Umfang Flächen am Schießbergweg versiegelt für die Seilbahnstation und Umsetzanlage werden. Zudem erläutert sie, inwieweit die bisher freigehaltene Option einer Eisenbahnführung ab Schießbergweg entlang der Südbrücke zur linksrheinischen Strecke betroffen ist. - Die Verwaltung legt dar, wie entsprechendes Baugerät sowie Betriebsfahrten im laufenden Betrieb auf die Fläche Schießbergweg gelangen (vom Landgrabenweg, von der Küdinghovener Straße durch die Ausgleichsfläche oder vom Schießbergweg). - Die Verwaltung prüft gemäß dem in der BV Beuel getroffenen Beschluss 201234-1 AA eine rechtsrheinische Verlängerung mit Endpunkt „Om Berg“ nahe zur Stadtgrenze mit der Maßgabe, dass die das Gebiet Holzlar / Holtorf/ Roleber damit eine direkte ÖPNV-Verbindung erhält. Ferner prüft die Verwaltung gemeinsam mit dem Rhein-Sieg-Kreis ein Park & Ride Angebot nahe der Endstation an der Stadtgrenze. - Die Verwaltung stellt gegenüber, inwieweit abweichend vom Seite 2 von 3 Beschlussauszug der Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Seite 3 —— Schießbergweg eine Station an der U-Bahn Ramersdorf machbar als Alternativstandort sowie als weiterer Haltepunkt ist. Zudem bezieht die Verwaltung die im vorherigen Punkt beschriebene Verlängerung auch hier ein. - Was bedeutet konkret die Möglichkeit der Mitnahme von Fahrrädern bei der Kapazität von 10 Personen pro Kabine? - Die Seilbahn soll auch einen touristischen Effekt haben. Abgesehen von der Anfahrtssituation eines Touristen zu einem Haltepunkt: Wo wird der touristische Anziehungspunkt außer beim Ausstieg an der Rheinaue gesehen? - Was hat die Seilbahn für eine Antriebsleistung bei voller Auslastung und wie ist der Wirkungsgrad? Und wie hoch ist die Transportenergie in durchschnittlich und weniger ausgelasteten Phasen (u.a. Unterschied Arbeitstage/Wochenende) dazu im Vergleich? Der ursprüngliche Beschlussvorschlag lautete: 1. Das positive Ergebnis der vorläufigen Standardisierten Bewertung zur Seilbahn Bonn wird unter Berücksichtigung der Folgekostenrechnung und der dargelegten Trassenführung zur Kenntnis genommen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, für das Projekt „Seilbahn Bonn“ eine Antragstellung zur Aufnahme in den noch gültigen ÖPNV-Bedarfsplan und in den ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan des Landes Nordrhein- Westfalen vorzunehmen und abhängig vom Ergebnis die Planungen weiter fortzuentwickeln. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, hinsichtlich einer Bürgerinformation und -beteiligung eine Kommunikationsstrategie sowie ein Kommunikations- und Beteiligungskonzept erarbeiten zu lassen. - - - Die Anregung gemäß dem Ergebnis des Ausschusses für Mobilität und Verkehr vom 23.11.2021 beantragt Stv. Beu –GRÜNE-. Seite 3 von 3 PDF-Kopie: [https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:35052/pdf](https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:35052/pdf) ## Weiterführend - [Dokumente](https://mcp.linkebonn.de/dokumente) - [Recherche als Markdown](https://mcp.linkebonn.de/research.md) - [Anleitung](https://mcp.linkebonn.de/anleitung)