Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/TO020?TOLFDNR=23294) # Ö 5.1 Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse und Unterausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn beschlusstext · 2021-03-18 · Rat - [Vorlage](https://mcp.linkebonn.de/vorlage/vg:9667) - [Sitzung](https://mcp.linkebonn.de/sitzung/si:392) ## Beschlusstext (amtlich) — — Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 18.03.2021 5.1 Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse und Unterausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn geändert beschlossen 202344-01 Abstimmungsergebnis: geändert, wie AA-06, Mehrheit gegen CDU, BBB und FDP Beschluss: Die Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse und Unterausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn wird in der beiliegenden Fassung unter Berücksichtigung der aufgeführten Änderungen gem. AA-06 beschlossen: Ia Unterausschuss für Digitales und Organisation des Hauptausschusses Die Empfehlungsrechte werden wie folgt erweitert: • technische und soziale Innovationen und ihren Beitrag für Handlungsfelder einer integrierten Stadtentwicklung; • den aktuellen Status von Projekten der Stadtverwaltung in den genannten Handlungsfeldern, namentlich solche der „Digitalen Modellregion“; • Mitberatung über Grundsatzentscheidungen zum Einsatz von digitalen Hilfsmitteln in allen Bereichen der Verwaltung • Begleitung von IT-Projekten und Projekten der Digitalisierung in der Verwaltung, die von grundsätzlicher Bedeutung sind • Mitberatung über die Einleitung Vergabe von IT- und Digitalisierungsprojekten. • Mitberatung der Open Data/Open Government Strategie der Stadt Seite 1 von 10 Beschlussauszug der Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Seite 2 — — • Begleitung der Weiterentwicklung des Open Data Portals und die für die Nutzer*innen geltenden Vorgaben, Regeln und Vorschriften. Die Anhörungsrechte werden wie folgt erweitert • Regelmäßige Berichte über den Stand der Digitalisierung der Verwaltung • Regelmäßige Berichte über IT- und Digitalisierungsprojekten" Darüber hinaus erhält der Ausschuss folgende Kompetenzen: • Vorberatung derdurch den Rat zu beschließende Smart City – Strategie • Entscheidung über Projekte während der Umsetzungsphase und Leitprojekte sofern es sich um Projekte aus Eigenmitteln der Stadt handelt • Regelmäßige Beratung über den Projektverlauf und Evaluierung der Umsetzungsergebnisse • Überprüfung der Wirksamkeit der Smart City-Strategie und Empfehlung an den Rat bezüglich eventuell erforderliche Anpassungen. II Ausschuss für Finanzen, Beteiligung und Vergabe Zu 3.3: Entscheidungsrecht wird zum Empfehlungsrecht Zu 4.8: Der Bericht wird halbjährlich gestellt Die Entscheidungsrechte des Ausschusses werden um die Punkte 2.2, 2.3, 2.4 3.2, 3.3., 3.4, 3.5, 3.6, 3.7, 3.9 und 4.1 des Ausschusses VII für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit erweitert. Die Empfehlungsrechte werden um das bisherige Empfehlungsrecht des Ausschusses für Wohnen, Planen und Bauen 1.15 erweitert. IV Wohnen, Planen und Bauen Die vorgesehene Umwandlung der Punkte 1.2, 1.3 und 1.4 in eine Mittelung wird abgelehnt Die Punkte der Anhörung werden wie folgt erweitert: Seite 2 von 10 Beschlussauszug der Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Seite 3 — — Vorstellung sämtlicher Bauvoranfragen und Bauanträge vor Genehmigung von gesamtstädtischer, bezirklicher oder besonderer ortsteilmäßiger Bedeutung, sofern sie mehr als 2000 qm2 BGF oder mehr als 30 WE umfassen (s. Verwaltung 3.1.) Die Punkte der Empfehlung werden wie folgt erweitert: • Maßnahmen der Wohnumfeldverbesserung • Maßnahmen der Mobilitätsplanung, aber nur insofern es um Planfeststellungsverfahren geht • Fragen der Parkraumbewirtschaftung und der lokalen Verkehrskonzepte für Orts- und Stadtteile • Vorplanung von Straßen usw., die nicht im B-Plänen ausgewiesen sind Punkt 1.15 wird zugunsten des Ausschusses für Finanzen, Beteiligung und Vergabe gestrichen. Die vorgeschlagene Streichung des Punktes 1.a wird abgelehnt. Die vorgesehene Streichung des ersten Satzes des Punktes 1.e wird abgelehnt. Dieser Punkt wird zur Mitteilung. Der Punkt 2.3 wird um den Punkt f "alle Stufen des B Plan Verfahrens nach der Offenlage" ergänzt und zum Empfehlungsrecht. Der Punkt 2.3 d wird gestrichen und verbleibt in der Kompetenz der BzVen. Die Entscheidungsrechte werden um folgenden Punkt ergänzt: Beratung über die Voraussetzungen, Kriterien und Teilnahmebedingungen für städtebauliche, architektonische oder das Stadtbild betreffende Wettbewerbe und ihre jeweiligen Ausschreibungen - einschließlich derjenigen bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen. IVa Unterausschuss für Denkmalschutz Die vorgeschlagene Streichung des ersten Satzes von 1.2 wird abgelehnt. Die Beteiligung erfolgt in Form von Mitteilungen. Die vorgeschlagene Streichung des ersten Satzes von 2.b wird abgelehnt. Die Beteiligung erfolgt in Form von Mitteilungen. Seite 3 von 10 Beschlussauszug der Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Seite 4 — — V Ausschuss für Mobilität und Verkehr Die Empfehlungsrechte des Ausschusses werden wie folgt ergänzt: • Grundsätzliche Angelegenheiten der Verkehrslenkung, -regelung und – Überwachung, soweit sie von gesamtstädtischer Bedeutung sind. • Maßnahmen der Mobilitätsplanung • Fragen der Parkraumbewirtschaftung und der lokalen Verkehrskonzepte für Orts- und Stadtteile • Vorplanung von Straßen usw., die nicht im B-Plänen ausgewiesen sind • Fragen der Parkraumbewirtschaftung und der lokalen Verkehrskonzepte für Orts- und Stadtteile, soweit sie von gesamtstädtischer Bedeutung sind. VI Ausschuss für Klima, Umwelt und Lokale Agenda Die vorgeschlagene Streichung des Punktes 2.10 wird abgelehnt. Die Empfehlungsrechte des Ausschusses werden wie folgt ergänzt: • Angelegenheiten zur wassersensiblen Stadt, Regenwassermanagement, blaue Infrastruktur • Angelegenheiten des Bodenschutzes Grundsätzlich wird der Begriff "MDG" wird durchgängig durch "SDG" ersetzt. VII Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit Die Punkte 2.2, 2.3 2.4, 3.2, 3.3, 3.4, 3.5, 3.6, 3.7, 3.9 und 4.1 werden zugunsten des Finanzausschusses gestrichen. VIII Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit Grundsätzlich wird der Terminus „Menschen mit Behinderungen“ verwendet. Der Punkt 2.2 heißt: Förderung der Vielfalt, Soziale und Integrationsmaßnahmen Das Empfehlungsrecht für 2.5 lautet: Richtlinien für die finanzielle Beteiligung der Stadt an geförderten Wohnungsbau und Wohnungsmodernisierung von Sozialwohnungen Seite 4 von 10 Beschlussauszug der Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Seite 5 — — Das Empfehlungsrecht für 2.6 lautet: Gewährung von Investitionszuschüssen für Baumaßnahmen, soweit nicht andere Entscheidungsrechte bestehen. Das Empfehlungsrecht für 2.7 lautet: Angelegenheiten, die die Belange von Menschen mit Behinderung betreffen, unter Berücksichtigung des Behindertenpolitischen Teilhabeplans Die Empfehlungsrechte werden wie folgt ergänzt: • Maßnahmen zur Wohlfahrtspflege und sozialen Arbeit als kommunale Pflichtaufgaben und ggf. für zusätzlich erforderliche Aufgaben. Verwendungsbestimmung, Freigabe und Verfolgung von Haushaltsmitteln für Maßnahmen zur Wohlfahrtspflege und sozialen Arbeit. • Controlling des Sozialhaushaltes und Beobachtung der Kostenentwicklung und –Steuerung • Bereitstellen von Wohnraum, Schaffung von (gefördertem) Wohnen, Unterbringung und Betreuung von Menschen in Wohnraumnot • Sozialräumliche Planung, insbesondere auch Quartiersmanagement • Angelegenheiten der sozialen Sicherung/Sozialhilfe SGB XII, der örtlichen und überörtlichen Eingliederungshilfe, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung • Inklusion von Menschen mit Handicap und Behinderungen unter Beachtung des behindertenpolitischen Teilhabeplans, sowie der Anerkennung und Unterstützung von Menschen mit Schwerbehinderung durch die Stadt Bonn. Die Mitteilungen werden wie folgt ergänzt: • Angelegenheiten sozialer Stiftungen VIIIa Betriebsausschuss für Seniorenzentren Der Punkt 1.2 wird wie folgt ergänzt: Der Betriebsausschuss ist Vergabeausschuss im Sinne der Vergabeordnung. Die Empfehlungsrechte werden wie folgt ergänzt: Seite 5 von 10 Beschlussauszug der Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Seite 6 — — • Der Betriebsausschuss berät den ASMG und den Stadtrat über allgemeine und neue Entwicklungen in der Begegnungskultur. Quartiersintegration, Unterbringung und Pflege von Senior*innen • Die Betriebsleitung unterrichtet gemäß Eigenbetriebs-VO NRW den Ausschuss über alle betrieblichen Angelegenheiten, insbesondere Regelmäßige Berichterstattung über die sachliche und fachliche Betriebsführung, Belegungs-und Personalsituation • Vierteljährliche bis halbjährliche Prüfung von Einnahmen-Ausgaben incl. Schuldenstand • Die Entwicklung von betrieblich relevanten Rechtsvorschriften und Förderbedingungen • Jährlicher Rechnungsabschluss, Bilanz und Finanzplanung, Beschluss über den Wirtschafts- und Investitionsplan, Vergaben über Lieferungen und Leistungen im Wert von mehr als 500.000 EUR • Berichterstattung und Beratung über den Bau von Ersatzbauten inkl. Planungsdetails und Finanzierungsstand sowie zwischenzeitlicher Umsiedlung der Heimbewohner Die Mitteilungsrechte werden wie folgt ergänzt: • Einblick in das Berichtswesen an die „Heimaufsicht“ sowie Mitteilung von deren Prüfungsergebnissen IX Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Die Empfehlungsrechte werden wie folgt ergänzt: • Konzeptionierung und Strukturierung von zielgruppenorientierter Kinder- und Jugendbeteiligung mit JHA • Empfehlung über die Auswahl externer Anbieter zur Durchführung komplexer Beteiligungsverfahren nach Empfehlung des Beirates Bürgerbeteiligung Die Entscheidungsrechte werden wie folgt ergänzt: • Ausgestaltung und Veröffentlichung der Vorhabenliste • Erledigung der Empfehlungen des Beirates Bürgerbeteiligung XII Schulausschuss Die Empfehlungsrechte werden wie folgt ergänzt: Seite 6 von 10 Beschlussauszug der Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Seite 7 — — • Offene Ganztagsschulen • Benennung (Namensgebung) von Schulen • Bau, Unterhaltung und Sanierung von Schulgebäuden- und anlagen inkl. Außenanlagen und Schulsportplätzen • Schulassistenzen / Integrationsassistenzen • Schulentwicklungsplanung (Grundschule, Sek I) (Grundschulen, weiterführende Schulen) XIII Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie Der Punkt 1.5 wird zum Entscheidungsrecht. Die Empfehlungsrechte werden wie folgt ergänzt: • Schulassistenzen / Integrationsassistenzen • Offene Ganztagsschulen • Die Streichung des Punktes 2.4 wird abgelehnt. • Der bisherige Entscheidungspunkt 2.10 wird Empfehlungsrecht. XV Baumkommission Die vorgeschlagene Änderung von 1.1 wird abgelehnt. Folgende Punkte des CDU-Änderungsantrags (202344-03 AA) werden übernommen: Es wird beantragt, die Zuständigkeitsordnung für den Unterausschuss für Digitales und Organisation des Hauptausschusses wie folgt zu erweitern: Die Empfehlungsrechte werden wie folgt erweitert: • Einleitungen von Vergabeverfahren und Beschaffungen mit IT-Bezug (z. B. Software, Hardware, Internetauftritte, Anschlüsse an das bzw. des öffentliche oder behördeninterne Telekommunikationsnetz (Infrastruktur), Lizenzen etc. Seite 7 von 10 Beschlussauszug der Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Seite 8 — — • Begleitung von IT-Projekten und Projekten der Digitalisierung in der Verwaltung. • Begleitung der Weiterentwicklung des Open Data Portals und die für die Nutzer*innen geltenden Vorgaben, Regeln und Vorschriften. Die Mitteilungsrechte werden wie folgt erweitert bzw. eingeführt: • Regelmäßige Information im Zusammenhang mit den Fortschritten in der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) • Mitteilung über Vorhaben der Wirtschaftsförderung im Zusammenhang mit der Ansiedlung und Förderung von Unternehmen und Start-Ups aus dem IT-Sektor • Information über Tätigkeiten der Stadt Bonn innerhalb von Initiativen/Gremien zur Digitalisierung/Digitalen Transformation von Gesellschaft und Wirtschaft Im Übrigen wird vereinbart, dass die Verwaltung im Nachgang eine Einschätzung zu den beschlossenen Punkten vorlegt. An einer Aussprache beteiligten sich: Stv. Achtermeyer -Grüne-, der den Änderungsantrag der Koalition (AA-06) begründet. Stv. Déus -CDU-, der die Kurzfristigkeit der Änderungsanträge und der Stellungnahme der Verwaltung kritisiert. Er moniert, dass die Kritik der Verwaltung umfassend ist und es nicht möglich war, sich damit zu befassen. Er kritisiert außerdem, dass es keine interfraktionelle Abstimmung zur Zuständigkeitsordnung gab. Im Anschluss beantragt er, dass die Verwaltung mündlich zu jedem einzelnen Punkt von AA-06 Stellung nimmt. Oberbürgermeisterin Dörner, die den Vorschlag von Herrn Déus unter Pandemiegesichtspunkten für befremdlich hält. Stv. Hümmrich -FDP-, der dem ursprünglichen Vorschlag der Verwaltung zugestimmt hätte, die vielen Änderungen der Koalition aber kritisiert. Er bedankt sich für die Aufbereitung der Änderungen. Er betont, dass dermaßen kurzfristig eingegangene Änderungsanträge nicht mehr vernünftig geprüft werden können. Insgesamt greifen die vorgeschlagenen Veränderungen nach Sicht der FDP-Fraktion zu stark in das operative Geschäft der Verwaltung ein. Insbesondere kritisiert er die Verlagerung der Liegenschaften in den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe. Aus den genannten Gründen kann die FDP-Fraktion dem Vorschlag der Koalition nicht zustimmen. Stv. Dr. Standop -Grüne-, die vorschlägt, dass die Zuständigkeitsordnung jetzt Seite 8 von 10 Beschlussauszug der Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Seite 9 — — beschlossen wird und später gegebenenfalls angepasst wird. Stv. Dr. Faber -Linke-, der ebenfalls dafür wirbt, die Zuständigkeitsordnung vor den Haushaltsberatungen zu beschließen. Davon unbenommen sieht er die Möglichkeit, die Zuständigkeitsordnung im Nachgang anzupassen. Er schlägt vor, dass nach Abschluss der Haushaltsberatungen eine interfraktionelle Runde zur Zuständigkeitsordnung durchgeführt wird. Zum Abschluss kritisiert er den Vorschlag von Stv. Déus. Stv. Schmitt -BBB-, der darlegt, dass es ihm in der Vergangenheit ein Dorn im Auge war, dass dem Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Satzungsbeschlüsse zu Bebauungsplänen nicht mehr vorgelegt wurden. Beteiligt war man lediglich an den Offenlagebeschlüssen und den Bürgerbeteiligungsverfahren, aber nicht mehr an den Satzungsbeschlüssen. Er fragt nach, ob das denn jetzt in der neuen Zuständigkeitsordnung vorgesehen sei. Im Anschluss kritisiert er die Ausführungen von Stv. Dr. Faber. Stv. Déus -CDU-, der seine Forderung wiederholt und hervorhebt, dass die Koalition massive Änderungen zur alten Zuständigkeitsordnung gemacht habe. Er kritisiert, dass es nur eine Stellungnahme zum alten Änderungsantrag der Koalition gibt und nennt Beispiele dafür. Im Anschluss betont er, dass die geplante Beschlussfassung unzumutbar ist und er im Zweifel die Bezirksregierung einschalten wird. StD Fuchs, der ausführt, dass er den AA-06 für entschärft hält und er nicht wie von Herrn Déus gefordert, Stellung zu jedem einzelnen Punkt nehmen kann, da die Verwaltung noch gar nicht weiß, welche Folgen die geplanten Änderungen konkret haben werden. Er schlägt vor, die Zuständigkeitsordnung zu beschließen und bei Bedarf später Änderungen vorzunehmen. Stv. Hümmrich -FDP-, der erneut kritisiert, dass die Zuständigkeitsordnung nicht interfraktionell abgestimmt wurde. Stv. Déus -CDU-, der erneut seine Bitte wiederholt, dass die Verwaltung zu jedem einzelnen Punkt Stellung nimmt und ein Beispiel für einen seiner Meinung nach kritischen Punkt nennt. Im Übrigen kritisiert er die geplante Beschlussfassung und äußert erneut sein Vorhaben, die Bezirksregierung einzuschalten. Stv. Beu -Grüne-, der sich zum Beispiel von Herrn Déus äußert und darauf hinweist, dass es eine Beschränkung gibt. Stv. Achtermeyer -Grüne-, der klarstellt, dass im neusten Änderungsantrag AA- 06 keine neuen Punkte im Vergleich zu den alten Änderungsanträgen vorhanden sind und man sich für AA-06 lediglich mit den Anmerkungen der Verwaltung auseinandergesetzt hätte. Er bedankt sich bei der Verwaltung für die konstruktiven Anmerkungen. Er kritisiert den Wunsch von Herrn Déus, in einer Pandemiesituation alle Punkte des Änderungsantrages einzeln zu besprechen. Stv. Déus -CDU-, der die Kritik von Stv. Achtermeyer zurückweist. Die Verwaltung habe zu AA-06 keine Stellung genommen, sondern nur zu den Seite 9 von 10 Beschlussauszug der Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Seite 10 — — alten Änderungsanträgen. Er merkt darüber hinaus an, wie es denn sein kann, dass AA-06 auf ST-05 beruhe, wenn dieser zehn Minuten nach Freigabe der Stellungnahme eingereicht wurde. Stv. Achtermeyer -Grüne-, der ausführt, dass man direkt nach Eingabe von AA- 04 Gespräche zum Inhalt mit der Verwaltung geführt habe. Den Inhalt dieser Gespräche habe die Verwaltung dann in ST-05 verschriftlicht. Stv. Schmitt -BBB-, der anmerkt, dass seine Frage noch nicht beantwortet wurde und erneut um Beantwortung bittet. StBR Wiesner, der ausführt, dass das alte Verfahren beibehalten wird, der neu gebildete Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen aber zusätzlich einen Sachstandsbericht erhalten wird. Oberbürgermeisterin Dörner, die die Sitzung zur Abstimmung des Verfahrens unterbricht. Im Anschluss an die Unterbrechung teilt sie mit, dass die Beschlussfassung wie geplant durchgeführt wird, die Verwaltung aber im Nachgang zur Beschlussfassung eine erneute Einordnung von AA-06 vornehmen wird. Stv. Déus -CDU-, der das vorgeschlagene Verfahren kritisiert, er wiederholt erneut, dass er den Beschluss beanstanden wird. Oberbürgermeisterin Dörner, die darauf hinweist, dass die Zuständigkeitsordnung durch den Rat und nicht durch die Verwaltung festgelegt wird. Stv. Dr. Faber -Linke-, der darauf hinweist, dass die Geschäftsordnung sogar mündliche Änderungsanträge in der Sitzung zulässt und die Verwaltung nicht dazu verpflichtet ist, eine Stellungnahme zu jedem Änderungsantrag vorzulegen. Die einzige Problematik bestünde darin, dass die Verwaltung einen Punkt von AA-06 als rechtswidrig erachtet, dies kann er aber nicht erkennen. Stv. Hümmrich -FDP-, der ebenfalls erneut das Verfahren kritisiert, den Ausführungen von Oberbürgermeisterin Dörner zur Zuständigkeit des Rates aber zustimmt mit dem Zusatz, dass er erwarte, dass die Zuständigkeitsordnung geprüft wird und gegebenenfalls beanstandet wird. Stv. Achtermeyer -Grüne-, der vorschlägt, AA-03 der CDU nicht abzustimmen, da die Koalition Punkte aus AA-03 übernommen habe und man so einen gemeinsamen Vorschlag abstimmen könne. Frau Voll Amt 01-1, die die nicht übereinstimmenden Punkte zwischen AA-03 und AA-06 vorträgt. Seite 10 von 10 PDF-Kopie: [https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:43358/pdf](https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:43358/pdf) ## Weiterführend - [Dokumente](https://mcp.linkebonn.de/dokumente) - [Recherche als Markdown](https://mcp.linkebonn.de/research.md) - [Anleitung](https://mcp.linkebonn.de/anleitung)