Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/TO020?TOLFDNR=23426) # Ö 6.14.1 Klärschlammverbrennungsanlage, hier: Weiteres Vorgehen BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 210017 beschlusstext · 2021-03-18 · Rat - [Vorlage](https://mcp.linkebonn.de/vorlage/vg:9821) - [Sitzung](https://mcp.linkebonn.de/sitzung/si:392) ## Beschlusstext (amtlich) — — Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 18.03.2021 6.14.1 Klärschlammverbrennungsanlage, hier: Weiteres Vorgehen BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 210017 vertagt 210017-01 AA Abstimmungsergebnis: bei Anerkennung der Tagesordnung zunächst zur Mitberatung in die Fachausschüsse verwiesen Der bei Anerkennung der Tagesordnung vertagte Änderungsantrag hatte folgenden Inhalt: 1. Die Stadt Bonn wird sich an der im März 2021 seitens der KKR beabsichtigten Gründung einer GmbH nicht beteiligen. 2. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, unverzüglich mit der KLAR GmbH über einen Beitritt zu verhandeln und dem Rat in seiner Sitzung am 6. Mai 2021 - oder sofern dies zeitlich nicht mit einem Beitritt vereinbar ist – in einer im April anzuberaumenden Sondersitzung des Rates eine entscheidungsreife Beschlussvorlage zwecks Beitritt zur KLAR GmbH vorlegen. 3. Die Stadt Bonn sondiert parallel in Gesprächen mit der RWE, ob gegebenenfalls Kapazitäten für die Mitverbrennung des Bonner Klärschlamms in Hürth Knapsack ab 2028/29 vorhanden sind, und wenn dies der Fall wäre, zu welchen Konditionen. - In den Sondierungsgesprächen sollte auch geklärt werden, wie der Entwicklungsstand zur verfahrenstechnischen Rückgewinnung des Phosphors aus dem feuchten Klärschlamm oder alternativ aus der Klärschlammasche ist. - Falls die Gespräche ergeben, dass die RWE bereit sind, den Bonner Klärschlamm mit zu verbrennen, sollte diese Möglichkeit als zusätzliche Option in die vergleichende Bewertung, die die Verwaltung den Ratsgremien als Entscheidungsgrundlage vorlegen wird, aufgenommen werden. Diese Option sollte auch dann den Ratsgremien vorgestellt werden, wenn die Mitverbrennung in Hürth Knapsack nur für einen eingeschränkten Zeitraum möglich ist. Seite 1 von 2 Beschlussauszug der Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Seite 2 — — Seite 2 von 2 PDF-Kopie: [https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:43429/pdf](https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:43429/pdf) ## Weiterführend - [Dokumente](https://mcp.linkebonn.de/dokumente) - [Recherche als Markdown](https://mcp.linkebonn.de/research.md) - [Anleitung](https://mcp.linkebonn.de/anleitung)