Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/TO020?TOLFDNR=14709) # Ö 5.27 Wirtschaftsplan für das Theater der Bundesstadt Bonn 2020/2021 beschlusstext · 2020-06-18 · Rat - [Vorlage](https://mcp.linkebonn.de/vorlage/vg:5887) - [Sitzung](https://mcp.linkebonn.de/sitzung/si:78) ## Beschlusstext (amtlich) —— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 18.06.2020 5.27 Wirtschaftsplan für das Theater der Bundesstadt Bonn 2020/2021 vertagt 200774 Aufgrund § 2 Abs. 4 Geschäftsordnung nicht behandelt Die Beschlussvorlage wurde aufgrund von § 2 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Rates nicht behandelt und hatte folgenden Wortlaut: Der Wirtschaftsplan 2020/2021 für das Theater der Bundesstadt Bonn, bestehend aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht sowie einem 5-jährigen Finanzplan als Anlage, wird in der vorgelegten Fassung festgestellt. 1. Erfolgsplan (BKZ) EURO (€) Gesamterträge 7.392.676 Betriebskostenzuschuss der Stadt Bonn 30.096.800 Gesamtaufwendungen 39.701.000 (Der Jahresverlust wird ausgeglichen durch die nicht zu erstattenden Gebäudeabschreibungen in Höhe von 1.017.100 EUR, die der Allgemeinen Rücklage entnommen werden und einer Entnahme aus der satzungsmäßigen Rücklage in Höhe von 754.424 EUR) 2. Vermögensplan (IKZ) EURO (€) Baumaßnahmen 0 (Die Baumaßnahmen wurden bei der Stadt Bonn angemeldet) Eigene Baumaßnahmen 0 Beschaffungsmaßnahmen 440.000 440.000 Ergebnis: Jahresverlust 1.771.524 Gesamtzuschuss der Bundesstadt Bonn (BKZ und IKZ) 30.536.800 3. Investitionsrücklage/Sonderposten für nicht verwendete Zuschüsse (IKZ) Die Theaterleitung darf über die „Investitionsrücklage“ und den „Sonderposten für nicht verwendete Zuschüsse der Bundesstadt Bonn (IKZ)“ der Vorjahre für nicht ge- plante zusätzliche Investitionen im laufenden Geschäftsjahr frei verfügen. 4. Gesamtbetrag der Kredite Seite 1 von 2 Beschlussauszug der Sitzung des Rates Seite 2 —— Das Theater wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des Wirtschaftsplanes 2020/2021 Kassenkredite bis zu einem Höchstbetrag von 10.000.000,- € aufzunehmen. 5. Stellenübersicht Eine Stellenübersicht für das Theater ist in der nach der Eigenbetriebsverordnung (EigVO NRW) vorgeschriebenen Form beigefügt. 6. Finanzplan Der Finanzplan wird wie folgt festgestellt (§ 14 Abs. 3 der Satzung für das Theater der Bundesstadt Bonn): a.) Erfolgsplan (BKZ) 2019/2020 2020/2021 2021/2022 2022/2023 2023/2024 € € € € € Gesamterträge 7.106.529 7.392.676 6.200.000 6.200.000 6.200.000 Betriebskostenzuschuss 30.235.092 30.096.800 30.634.800 31.172.400 28.513.200 der Stadt Bonn Gesamtaufwendungen 39.259.100 39.701.000 38.291.900 38.829.500 36.170.300 b.) Vermögensplan (IKZ) 2019/2020 2020/2021 2021/2022 2022/2023 2023/2024 € € € € € Baumaßnahmen (Stadt Bonn) 0 0 0 0 0 Baumaßnahmen (eigene) 0 0 0 0 0 Beschaffungsmaßnahmen 440.000 440.000 440.000 440.000 440.000 2019/2020 2020/2021 2021/2022 2022/2023 2023/2024 € € € € € Jahresgewinn/-verlust -1.477.479 -1.771.524 -1.017.100 -1.017.100 -1.017.100 Nachrichtlich: Der Stand der satzungsmäßigen Rücklage beträgt zum 31.07.2019: 1.966.713 EUR. Voraussichtlicher Stand zum 31.07.2020: 1.506.334 EUR Seite 2 von 2 PDF-Kopie: [https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:45281/pdf](https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:45281/pdf) ## Weiterführend - [Dokumente](https://mcp.linkebonn.de/dokumente) - [Recherche als Markdown](https://mcp.linkebonn.de/research.md) - [Anleitung](https://mcp.linkebonn.de/anleitung)