Originalquelle: ALLRIS-Original
beschlusstext · 2021-06-28 · Rat
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 28.06.2021
5.26 Landschaftsrechtliche Befreiung für die Erweiterung/Erneuerung einer Radroute zur Radschnellroute im Rahmen des Förderprojektes „Kommunaler Klimaschutz“ (linksrheinische Rheinaue; Abschnitt 2.2: Hermann-Ehlers-Straße bis Konrad-Adenauer-Brücke, Abschnitt 2.3: Konrad-Adenauer-Brücke bis Hardtstraße) geändert beschlossen
202253-03
Abstimmungsergebnis: geändert, wie AA-02 mit Maßgabe, Mehrheit gegen BBB, Rheingrün, AfD, FDP und Stv. Fahrenholtz
Beschluss:
Der Rat hält den Widerspruch des Naturschutzbeirats zu der beabsichtigten naturschutzrechtlichen Befreiung durch die Untere Naturschutzbehörde (DS-Nr. 202253), für den geplanten Ausbau einer Radroute zur Radschnellroute in der linksrheinischen Rheinaue, für unberechtigt. Die Höhere Naturschutzbehörde bei der Bezirksregierung Köln soll gem. § 75 LNatSchG NRW über die Befreiung entscheiden. Der Rat beschließt folgende Maßgaben: 1. Die Verwaltung wird gebeten, sofern die Befreiung durch die Obere Naturschutzbehörde erfolgt und es zu einer Umsetzung der Radschnellroute kommt, in den nächsten 12 Monaten 100 neue Bäume in Beuel rechtsrheinisch und 120 neue Bäume linksrheinisch als Ausgleich für die Radschnellroute zu pflanzen Dabei werden neben der Rheinaue links- und rechtsrheinisch folgende Bereiche als Pflanzstandorte besonders berücksichtigt bzw. geprüft:
Limpericher Straße
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—— Gewerbegebiet Beuel Ost und Pützchen.
Bad Godesberg Nord
Norden/Castel
Redoutenpark, Drachensteinpark, Park bei Haus Carstanjen, Panorampark
2. Besonders erhaltenswerte Bäume sollen umgepflanzt werden, wenn möglich und soweit dies die Durchführung des Projekts nicht verzögert oder gefährdet.
Die Maßgabe unter Ziffer 1 geht auf die Beschlussfassung zu AA-02 zurück. Die Maßgabe unter Ziffer 2 wurde von Stv. Dr. Maxein -Volt- mündlich in der Sitzung formuliert. Beide Maßgaben waren nicht Bestandteil der ursprünglichen Beschlussvorlage.
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