Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/TO020?TOLFDNR=2001727) # Ö 8.1 Evaluierung des Bonner Baulandmodells beschlusstext · 2021-05-04 · Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit - [Vorlage](https://mcp.linkebonn.de/vorlage/vg:7021) - [Sitzung](https://mcp.linkebonn.de/sitzung/si:565) ## Beschlusstext (amtlich) —— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit vom 04.05.2021 8.1 Evaluierung des Bonner Baulandmodells geändert beschlossen 201298 Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit gegen CDU und FDP wie der Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen vom 03.03.2021 Empfehlung: Die Verwaltung wird beauftragt, den politischen Gremien bis zum Ende des 2. Quartals 2021 eine rechtssichere Vorlage zur Änderung und Verschärfung des Bonner Baulandmodells vorzulegen. 1.Der vorgelegte Bericht zur Evaluation des Bonner Baulandmodells 2020 wird zur Kenntnis genommen. 2.Die Verwaltung wird den Gremien auf der Grundlage einer rechtlichen Begutachtung durch eine Fachkanzlei für Verwaltungsrecht einen Vorschlag zur Modifizierung der Kita-Regelung vorlegen. 3.Errichtet ein Vorhabenträger freiwillig 100% geförderten Wohnungsbau, so soll dies nach Möglichkeit nicht ausschließlich im Förderweg A erfolgen. Die Verträglichkeit des Vorhabens mit den städtebaulichen und sozioökonomischen Rahmenbedingungen des Quartiers ist im Zuge des Bebauungsplanverfahrens zu überprüfen. 4. Die Verwaltung prüft die Auswirkungen einer Verlängerung der Mietpreis- und Belegungsbindungen von 20 auf 30 sowie 40 Jahre auf ihre Auswirkungen auf die Angemessenheitsprüfung. 5.Die Regelungen zum Umgang mit Bestandsbaurechten bleiben bestehen. 6. Bei sämtlichen Wohnungsneubauvorhaben, die acht oder mehr Wohneinheiten vorsehen, für die ab dem 1.7.2021 neues Planungsrecht geschaffen wird, wird eine verbindliche Mindestquote von 20 % der zu schaffenden Wohnungen festgelegt, die der Förderung im Förderweg A, und von 20 %, die der Förderung im Förderweg B gem. den Bestimmungen zur Schaffung öffentlich geförderten Wohnraums des Landes NRW, unterworfen werden. Ab 20 Wohneinheiten gilt dies äquivalent für 30 % (Förderweg A) und 20 % (Förderweg B). Die Verwaltung wird gebeten darzulegen, ob und inwieweit die derzeit gültige Angemessenheitsgrenze in bestimmten Bonner Lagen hierdurch überschritten würde. Seite 1 von 2 Beschlussauszug der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Seite 2 —— 7.Vor dem Hintergrund der komplexen Fragestellungen und rechtlichen Unsicherheiten bei der Finanzierung von Kitaplätzen sowie den Ergebnissen der Angemessenheitsprüfungen wird das Bonner Baulandmodell nicht um eine Beteiligung an den Folgekosten für die Finanzierung von Grundschulplätzen ergänzt. Die nächste Aktualisierung der Berechnungsannahmen des Excel-Tools zur Durchführung der Angemessenheitsprüfungen erfolgt im April 2021. Die nächste Evaluierung des Bonner Baulandmodells erfolgt im Sommer 2022. - - - Die vorstehende Beschlussfassung geht zurück auf einen Vorschlag von Herrn Stv. Goebel (Bündnis 90/Die Grüne), wie der Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen in seiner Sitzung am 03.03.2021 zu entscheiden. Seite 2 von 2 PDF-Kopie: [https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:46881/pdf](https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:46881/pdf) ## Weiterführend - [Dokumente](https://mcp.linkebonn.de/dokumente) - [Recherche als Markdown](https://mcp.linkebonn.de/research.md) - [Anleitung](https://mcp.linkebonn.de/anleitung)