Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/TO020?TOLFDNR=18342) # Ö 6.8.1 Bürgerantrag: Mehlem, Aktualisierung des Teils 267, Mehlem, des "Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept" beschlusstext · 2020-08-25 · Bezirksvertretung Bad Godesberg - [Vorlage](https://mcp.linkebonn.de/vorlage/vg:6467) - [Sitzung](https://mcp.linkebonn.de/sitzung/si:324) ## Beschlusstext (amtlich) —— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 25.08.2020 6.8.1 Bürgerantrag: Mehlem, Aktualisierung des Teils 267, Mehlem, des "Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept" zur Kenntnis genommen 201060-1 ST Die Stellungnahme wurde zur Kenntnis genommen. Inhalt der Stellungnahme: Mit der Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplanes 7213-2 (Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz vom 20.06.2018, DS-Nr. 1811316) wurde das städtebauliche Ziel der Planung – die Stärkung des Mehlemer Zentrums – im Sinne des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes durch die Ansiedlung einer Einzelhandelsnutzung beschlossen. Im Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept ist das Zentrum in Mehlem als C-Zentrum eingestuft. Das Zentrum hat Versorgungsfunktion für die Ortsteile Mehlem sowie Teile von Obermehlem und Rüngsdorf. Das Zentrum war und ist dadurch charakterisiert, dass eine funktionale Vielfalt an Einzelhandel und Dienstleistungen/Infrastruktur vorhanden ist. Zwar haben sich in einigen Branchen/Sortimenten Vertriebsstrukturen geändert, dies hat aber keinen Einfluss auf die Nahversorgungsfunktion des Zentrums als solches. Im Hinblick auf die Nahversorgung im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels wird diese derzeit durch einen Anbieter übernommen und durch Betreiber des Ladenhandwerks ergänzt. Insgesamt wird diese Ausstattung, wie bereits im Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzepts von 2008 dargelegt, als relativ gering eingestuft. Ziel ist es daher, dass C-Zentrum durch die Ansiedlung einer Einzelhandelsnutzung weiterhin aktiv zu stärken, auch gegenüber dem nicht integrierten Einzelhandelsstandort an der Drachenburgstraße. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wird derzeit ein Gutachten zur Verträglichkeit der Einzelhandelsnutzung erstellt. Ein der Verwaltung zur Prüfung vorliegender Entwurf des Gutachtens umfasst u.a. die Ermittlung von potenziellen Auswirkungen auf die vorhandene Einzelhandelsstruktur und die benachbarten Zentren sowie eine gutachterliche Einschätzung zum Vorhaben und einer bauleitplanerischen Umsetzung auch vor dem Hintergrund der bundes- und landesgesetzlichen Regelungen. Das Gutachten wird den politischen Gremien und im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 BauGB vorgelegt. Hierbei besteht die Möglichkeit Seite 1 von 2 Beschlussauszug der Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Seite 2 —— Anregungen und Bedenken der Planung zu äußern, welche im weiteren Verfahren auf ihre Berücksichtigung geprüft werden. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bad Godesberg: Der Bürgerantrag ist mit der Stellungnahme der Verwaltung und der Beratung in der Bezirksvertretung Bad Godesberg erledigt. Der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme über die weitere Vorgehensweise infomiert. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Seite 2 von 2 PDF-Kopie: [https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:48310/pdf](https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:48310/pdf) ## Weiterführend - [Dokumente](https://mcp.linkebonn.de/dokumente) - [Recherche als Markdown](https://mcp.linkebonn.de/research.md) - [Anleitung](https://mcp.linkebonn.de/anleitung)