Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/TO020?TOLFDNR=16522) # Ö 6.35.1 Aufstellung eines Radarmessgerätes auf der Straße "Am Noßbacher Weg" nach dem Ortseingangsschild Bonn beschlusstext · 2020-08-25 · Bezirksvertretung Bad Godesberg - [Vorlage](https://mcp.linkebonn.de/vorlage/vg:7032) - [Sitzung](https://mcp.linkebonn.de/sitzung/si:324) ## Beschlusstext (amtlich) —— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 25.08.2020 6.35.1 Aufstellung eines Radarmessgerätes auf der Straße "Am Noßbacher Weg" nach dem Ortseingangsschild Bonn vertagt 201304-1 ST Die Stellungnahme wurde vertagt. Inhalt der vertagten Stellungnahme: Die Straße „Am Noßbacher Weg“ wurde aktuell aufgrund einer Mitteilung der Polizei als Unfallhäufungsline eingestuft. Aufgrund dieser Tatsache ist die Stadt Bonn als kommunale Ordnungsbehörde gemäß § 48 Abs. 2 Ordnungsbehördengesetz befugt Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen. Am 21.07.2020 wurde daraufhin die erste Geschwindigkeitskontrolle in Höhe der Hausnummer 3 in beide Fahrtrichtungen durchgeführt. Die Geschwindigkeitsmessung, die zwischen 7:20 Uhr und 9:40 Uhr durchgeführt wurde, ergab folgende Ergebnisse: Fahrtrichtung Ellesdorfer Straße: 463 gemessene Fahrzeuge / 2 Überschreitungen (61 km und 62 km/h). Die vorwerfbaren Geschwindigkeitsüberschreitungen liegen somit nach Abzug des vorgeschriebenen Toleranzwertes bei 8 km/h bzw. 9 km/h. Fahrtrichtung Wachtberg-Ließem: 236 gemessene Fahrzeuge / 0 Überschreitungen. Eine weitere Messung wurde bereits am 23.07.2020 von 16.01 Uhr bis 20.01 Uhr durchgeführt. Die Kontrolle fand diesmal zwischen den Hausnummern 3/5 statt, das Messfahrzeug stand hierfür nach Absprache mit dem Eigentümer auf einem Privatgrundstück. In Fahrtrichtung Ellesdorfer Straße wurden 549 Fahrzeuge kontrolliert, wobei kein Fahrzeug 59 km/h oder schneller fuhr. In Fahrtrichtung Wachtberg-Ließem passierten 895 Fahrzeuge die Messstelle, wobei zwei Fahrzeuge zu schnell fuhren. Den beiden Fahrzeugführern wird eine Überschreitung der Geschwindigkeit von 6 km/h bzw. 11 km/h vorgeworfen. Als Geschwindigkeitsüberschreitungen gelten gemessene Geschwindigkeiten, die nach Abzug der Messgerätetoleranz mindestens 6 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit liegen. Seite 1 von 2 Beschlussauszug der Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Seite 2 —— Weitere Geschwindigkeitskontrollen im nördlichen Teil des Noßbacher Weges werden zeitnah durchgeführt. Seite 2 von 2 PDF-Kopie: [https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:48355/pdf](https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:48355/pdf) ## Weiterführend - [Dokumente](https://mcp.linkebonn.de/dokumente) - [Recherche als Markdown](https://mcp.linkebonn.de/research.md) - [Anleitung](https://mcp.linkebonn.de/anleitung)