Originalquelle: ALLRIS-Original
beschlusstext · 2022-02-03 · Hauptausschuss
—— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses vom 03.02.2022
6.3 Zielbeschluss zur gesamtstädtischen Parkraumstrategie geändert beschlossen
212060
Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit gegen CDU, BBB und FDP geändert beschlossen
Empfehlung:
mit folgenden Eckpunkten zu: a. In allen Quartieren im gesamten Stadtgebiet, in denen ein hoher Parkdruck vorliegt und dies rechtlich möglich ist, wird schrittweise eine Parkraumbewirtschaftung eingeführt. In der Reihenfolge der Quartiere in Beuel wird eine Parkraumbewirtschaftung zuerst im Beueler Zentrum eingeführt. b. Parksuchverkehre werden so weit wie möglich reduziert. Dazu sollen digitale Angebote unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten sowie wirtschaftlicher Aspekte eingesetzt werden (z.B. Parkleitsysteme). c. Der Parkdruck für Anwohner*innen wird durch eine Priorisierung vor auswärtigen Parkenden reduziert (durch "Bewohner mit Bewohnerparkausweis frei" in bewirtschafteten Zonen oder durch Bewohnerparkzonen). Für Bewohner*innen, die kein eigenes auf sie zugelassenes Kraftfahrzeug besitzen, werden angemessene Lösungen ermöglicht, damit sie ein geliehenes Auto, CarSharing- Fahrzeuge oder ähnliches in ihrem Wohnbereich gegen Gebühr abstellen können. d. Gehwegbreiten werden, dort wo es baulich möglich ist, grundsätzlich regelkonform (mind. 1,50m) wiederhergestellt. In besonders stark frequentierten Bereichen wird ein Mindestmaß von 1,80m angesetzt. e. Flächen, die zukünftig nicht mehr als Parkraum zu Verfügung stehen, Seite 1 von 6
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—— sollen revitalisiert werden, indem sie zu Flächen für alternative Mobilitätsangebote, Begrünung sowie kulturelle oder gastronomische Zwecke umgewandelt werden. f. Um die Bedingungen für den Radverkehr zu verbessern und eine Beschleunigung des ÖPNV zu erreichen, erfolgt eine Priorisierung gegenüber parkendem Individualverkehr. g. Parkvorgänge werden sukzessive vom öffentlichen Straßenraum in private Garagen verlagert (u.a. auch Quartiersgaragen). Bei der Erschließung neuer Wohngebiete werden Quartiersgaragen grundsätzlich mitgeplant. h. Die zukünftigen Parkgebühren für Bewohnerparkausweise sollen soziale Gesichtspunkte berücksichtigen, entsprechend der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Alle neuen Einnahmen aus Parkgebühren werden zur Verbesserung des ÖPNV-Angebots verwendet. i. Für Pflegedienste, Handwerker*innen und Lieferverkehre werden Ausnahmegenehmigungen zu angemessenen Konditionen angeboten. Auch die Belange von Besucher*innen sollen angemessen berücksichtigt werden. Behindertenparkplätze werden in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt. j. Die Digitalisierung der Parkraumbewirtschaftung sowie das bereits bestehende System des Handyparkens werden kontinuierlich weiterentwickelt. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben wird die Zahlung mit Bargeld an Parkscheinautomaten weiterhin ermöglicht
durch folgende erste Schritte: a. Die Umsetzung der erforderlichen Untersuchungen in Teilgebieten erfolgt priorisiert auf Grundlage der Anlage 1 und ist genau wie die Umsetzung zeitlich zu beschleunigen. b. Im Rahmen der Untersuchungen sowie der weiterführenden Bearbeitung erfolgt: i. Eine verkehrsrechtliche Überprüfung bestehender Parkregelungen hinsichtlich ihrer Zulässigkeit durch, mit dem Ziel u.a. regelkonforme Gehwegbreiten (mind. 1,50m) wieder zur Verfügung zu stellen. ii. Vorschläge zur Regelung des Parkens inklusive Ausweisung von Seite 2 von 6
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—— Bewohnerparkgebieten. iii. Vorschläge zur Ausweisung von Fahrrad- und Sharing-Stellflächen. iv. Vorschläge zur Verbesserung der Bedingungen für den Radverkehr und zur Beschleunigung des ÖPNV. v. Vorschläge zu einer weiterführenden Digitalisierung der Angebote (sofern rechtlich bzw. technisch möglich). c. Nach Fertigstellung der Untersuchungen werden die Ergebnisse für jedes Teilgebiet: i. im Rahmen einer Bürger*inneninformation detailliert dargestellt und diskutiert und anschließend ii. den Gremien für einen Umsetzungsbeschluss vorgelegt. Dabei sind die wesentlichen Handlungsschritte detailliert darzustellen und für die Umsetzung zusätzlich erforderliche Stellen zum Beschluss vorzulegen. iii. Sämtliche Einzelmaßnahmen sollen grundsätzlich in zeitlichem Zusammenhang mit der Einführung der Parkraumbewirtschaftung erfolgen d. Sobald die rechtlichen Grundlagen seitens des Landes NRW geschaffen wurden, wird die Verwaltung eine Änderung der Gebühren für Bewohnerparken vorlegen e. Die Gebührenordnung der Stadt Bonn für die Parkgebühren im Stadtgebiet wird unter Berücksichtigung der Preisgestaltung in den öffentlich zugänglichen Parkgaragen angepasst. f. Die Verwaltung prüft in Abstimmung mit der SWB GmbH bei allen oberirdischen, nicht gewidmeten und idealerweise beschrankbaren Parkplätzen (zukünftig ggf. auch Hochgaragen), ob sich diese für eine Bewirtschaftung durch die SWB bzw. deren Konzernunternehmen wirtschaftlich darstellen lassen, ohne die Gebührenhoheit der Stadt aufzugeben. Ergibt diese Prüfung im jeweiligen Einzelfall eine positive Wirtschaftlichkeitsberechnung, die einvernehmlich zwischen Verwaltung und SWB abgestimmt ist, wird die Verwaltung vorbehaltlich einer vergaberechtlichen Prüfung, mit den SWB eine entsprechende Vereinbarung (Pacht- oder Betriebsführungsvertrag) zur Nutzung dieser Fläche zum Beschluss vorlegen. g. Für die Erstellung und Umsetzung der gesamtstädtischen Parkraumstrategie werden bei vollumfänglicher Umsetzung Seite 3 von 6
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—— umfangreiche zusätzliche personelle Kapazitäten erforderlich. In einem ersten Schritt wird der Einrichtung von einer Stelle A 11 LBesG NRW/ E10 TVöD für verkehrsrechtliche Anordnungen in der Verkehrslenkung (33-44) zugestimmt. Alle weiteren zur Umsetzung erforderlichen Stellen werden nachlaufend entsprechend des sukzessive entstehenden Bedarfes mit den Umsetzungsbeschlüssen für die Teilgebiete zum Beschluss vorgelegt (sh. Ziff. 2c.ii.) h. Die stellenplanmäßigen Voraussetzungen für die mit Ziffer 2g zu beschließende Stelle in der Verkehrslenkung werden nachlaufend in der Stellenplanfortschreibung 2023/2024 geschaffen. i. Die Personalkosten für die mit Ziffer 2g zu beschließende Stelle in der Verkehrslenkung in Höhe von 82.904,64 € p.a. werden für das Jahr 2022 gesamtstädtisch bereitgestellt. j. 1x jährlich erfolgt eine Mitteilung zum aktuellen Stand der Umsetzung an den zuständigen Fachausschuss.
folgt geändert:
einer Zone zusammengefasst. Zukünftig beträgt in dieser zusammengefassten Zone 1 die Gebühr 2,00 EUR pro angefangene halbe Stunde.
Beuel gilt zukünftig eine Gebühr von 1,50 EUR je angefangene halbe Stunde. Im Stadtbezirk Hardtberg gilt die Gebührenzone 3.
die Gebühr zukünftig 1,00 EUR pro angefangene halbe Stunde.
a) in der Zone 1 beginnt täglich um 08:00 Uhr und endet um 20:00, b) in der Zone 2 beginnt montags bis samstags um 08:00 Uhr, in Teilen der Zone 3 weiterhin um 07:00 Uhr. c) In den Stadtbezirken Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg werden samstags zukünftig Gebühren erhoben.
Koch-Straße, Ernst-Abbe-Straße, Haager Weg, Sertürnerstraße, Kiefernweg,Waldauweg und Don-Bosco-Straße kostet zukünftig 12 EUR. Tagestickets werden zukünftig in allen Bewohnerparkzonen in den vom Parkraumkonzept erfassten Wohnvierteln angeboten.
entfällt.
(§ 1, 3) wird bis zum 31.12.2022 befristet und wird ab dann nicht Seite 4 von 6
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—— mehr gewährt.
rund um die Uhr ein Parkverbot.
II. Bei neuen Parkautomaten, die bestehende ersetzen oder zusätzlich angeschafft werden sollen, ist darauf zu achten, dass diese Barzahlen und Zahlungen mit EC-, Kreditkarte oder digital ermöglichen.
Mit vorgenannten Beschlussvorschlag schließt sich der Hauptausschuss mit Mehrheit gegen CDU, BBB und FDP der Empfehlung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr vom 19.01.2022 an.
Die fett dargestellte Ergänzung unter Ziffer 1a war nicht Bestandteil der Empfehlung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr am 19.01.2022 und geht zurück auf das Ergebnis der Anhörung der BV Beuel am 02.02.2022. Diese wurde vom Hauptausschuss mit Mehrheit gegen CDU, BBB und FDP beschlossen und aufgenommen.
Die Ergänzung unter Ziffer 1c resultiert aus dem Änderungsantrag der Koalition (Nr. 212060-02 AA).
Die fett dargestellte Änderung unter Ziffer 1g und h entsprechen den Punkten g) und h) eines lediglich im Ausschuss für Mobilität und Verkehr gestellten Änderungsantrages der CDU (Nr. 212060-03 AA).
Die Ergänzung unter Ziffer 2a wurde mündlich in der Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr von Stv. Beu (Grüne) beantragt.
Die fettgedruckte Ergänzung unter Ziffer 3 geht zurück auf den Änderungsantrag der Koalition (Nr. 212060-01 AA).
Das Beratungsergebnis aus der BV Bad Godesberg vom 02.02.2022, die beiden nachfolgenden Punkte als Anregung bei einem Beschluss zur Parkraumstrategie zu berücksichtigen, wurde mit Mehrheit gegen CDU und BBB bei Enthaltung FDP abgelehnt.
Versorgung im Zusammenhang stehenden Lieferdienste werden grundsätzlich von der Parkraumstrategie ausgenommen. Seite 5 von 6
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Bewirtschaftung ausgenommen.
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