Originalquelle: ALLRIS-Original
beschlusstext · 2022-02-10 · Rat
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 10.02.2022
5.3.1 Zielbeschluss zur gesamtstädtischen Parkraumstrategie Antrag zur Vorlage 212060 nicht abgestimmt
212060-01 AA
Abstimmungsergebnis: nicht abgestimmt aufgrund der Beschlussfassung „wie Hauptausschuss“
Der nicht abgestimmte Änderungsantrag hatte folgenden Inhalt: I. Die Parkgebührenordnung wird mit Wirkung zum 01.06.2022 wie folgt geändert:
zusammengefasst. Zukünftig beträgt in dieser zusammengefassten Zone 1 die Gebühr 2,00 EUR pro angefangene halbe Stunde.
zukünftig eine Gebühr von 1,50 EUR je angefangene halbe Stunde. Im Stadtbezirk Hardtberg gilt die Gebührenzone 3.
Gebühr zukünftig 1,00 EUR pro angefangene halbe Stunde.
a) in der Zone 1 beginnt täglich um 08:00 Uhr und endet um 20:00, b) in der Zone 2 beginnt montags bis samstags um 08:00 Uhr, in Teilen der Zone 3 weiterhin um 07:00 Uhr. c) In den Stadtbezirken Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg werden samstags zukünftig Gebühren erhoben.
Straße, Ernst-Abbe-Straße, Haager Weg, Sertürnerstraße, Kiefernweg,Waldauweg und Don-Bosco-Straße kostet zukünftig 12 EUR. Tagestickets werden zukünftig in allen Bewohnerparkzonen in den vom Parkraumkonzept erfassten Wohnvierteln angeboten.
bis zum 31.12.2022 befristet und wird ab dann nicht mehr gewährt.
ein Parkverbot.
II. Bei neuen Parkautomaten, die bestehende ersetzen oder zusätzlich angeschafft werden sollen, ist darauf zu achten, dass diese Barzahlen und Zahlungen mit EC-, Kreditkarte oder digital ermöglichen.
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