Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/TO020?TOLFDNR=2016946) # Ö 5.3.1 Zielbeschluss zur gesamtstädtischen Parkraumstrategie Antrag zur Vorlage 212060 beschlusstext · 2022-02-10 · Rat - [Vorlage](https://mcp.linkebonn.de/vorlage/vg:2003553) - [Sitzung](https://mcp.linkebonn.de/sitzung/si:2000471) ## Beschlusstext (amtlich) —— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 10.02.2022 5.3.1 Zielbeschluss zur gesamtstädtischen Parkraumstrategie Antrag zur Vorlage 212060 nicht abgestimmt 212060-01 AA Abstimmungsergebnis: nicht abgestimmt aufgrund der Beschlussfassung „wie Hauptausschuss“ Der nicht abgestimmte Änderungsantrag hatte folgenden Inhalt: I. Die Parkgebührenordnung wird mit Wirkung zum 01.06.2022 wie folgt geändert: 1. Die Gebührenzonen 1 und 2 im Stadtbezirk Bonn werden zu einer Zone zusammengefasst. Zukünftig beträgt in dieser zusammengefassten Zone 1 die Gebühr 2,00 EUR pro angefangene halbe Stunde. 2. In der Gebührenzone 2 der Stadtbezirke Bad Godesberg und Beuel gilt zukünftig eine Gebühr von 1,50 EUR je angefangene halbe Stunde. Im Stadtbezirk Hardtberg gilt die Gebührenzone 3. 3. In der Gebührenzone 3 bzw. außerhalb der Zonen 1 und 2 beträgt die Gebühr zukünftig 1,00 EUR pro angefangene halbe Stunde. 4. Die Gebührenpflicht (§ 2, 6) a) in der Zone 1 beginnt täglich um 08:00 Uhr und endet um 20:00, b) in der Zone 2 beginnt montags bis samstags um 08:00 Uhr, in Teilen der Zone 3 weiterhin um 07:00 Uhr. c) In den Stadtbezirken Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg werden samstags zukünftig Gebühren erhoben. 5. Das Tagesticket auf dem Venusberg bzw. in den Straßen Robert-Koch- Straße, Ernst-Abbe-Straße, Haager Weg, Sertürnerstraße, Kiefernweg,Waldauweg und Don-Bosco-Straße kostet zukünftig 12 EUR. Tagestickets werden zukünftig in allen Bewohnerparkzonen in den vom Parkraumkonzept erfassten Wohnvierteln angeboten. 6. Die Möglichkeit des kostenlosen Kurzparkens („Brötchentaste“) entfällt. 7. Die Regelung für das kostenfreie Parken von Elektrofahrzeugen (§ 1, 3) wird bis zum 31.12.2022 befristet und wird ab dann nicht mehr gewährt. 8. In Lieferbuchten gilt in den Zonen 1 und 2 zukünftig generell rund um die Uhr ein Parkverbot. II. Bei neuen Parkautomaten, die bestehende ersetzen oder zusätzlich angeschafft werden sollen, ist darauf zu achten, dass diese Barzahlen und Zahlungen mit EC-, Kreditkarte oder digital ermöglichen. Seite 1 von 2 Beschlussauszug der Sitzung des Rates Seite 2 —— Seite 2 von 2 PDF-Kopie: [https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:49017/pdf](https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:49017/pdf) ## Weiterführend - [Dokumente](https://mcp.linkebonn.de/dokumente) - [Recherche als Markdown](https://mcp.linkebonn.de/research.md) - [Anleitung](https://mcp.linkebonn.de/anleitung)