Originalquelle: ALLRIS-Original
beschlusstext · 2022-02-10 · Rat
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 10.02.2022
5.9 Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6719-7, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau, „Joseph- Beuys-Allee“ ungeändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen BBB
Beschluss: I. Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch an der Bauleitplanung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6719-7 Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch am Planverfahren vorgetragenen Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6719-7 werden entsprechend dem Beschluss des Rates vom 28.06.2021 (DS-Nr.: 210232) behandelt.
II. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6719-7 gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
vorgetragenen Hinweise bezüglich des Betretens von Bahngleisen und des Überschwenkens dieser mit Bau-/ Hubgeräten werden der Vorhabenträgerin zur Berücksichtigung bei der Bauausführung zur Kenntnis gebracht. Ebenso werden die betroffenen Fachämter im Hinblick auf die der Deutschen Bahn AG vorzulegenden Baugenehmigung sowie im Hinblick auf das Erfordernis, die durch das Neubauvorhaben erzeugten Einleitmengen von Schmutz- und Niederschlagswasser in das bestehende städtische Kanalnetz der Deutschen Bahn AG mitzuteilen, in Kenntnis gesetzt. Der Hinweis bezüglich der von den Bahngleisen ausgehenden Emissionen wurden im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanentwurfes bereits insofern berücksichtigt, als die Auswirkungen auf das Vorhaben untersucht und bei Erfordernis entsprechende Festsetzungen bzw. Hinweise im Bebauungsplan getroffen wurden. Die darüberhinausgehenden Hinweise werden nicht berücksichtigt.
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—— 27.09.2021 vorgetragenen Aspekte werden bereits insoweit berücksichtigt, als Festsetzungen zum Schallschutz getroffen werden. Die Hinweise zur Versorgung des Plangebietes mit Gas, Wasser, elektrischer Energie und Löschwasser sowie zur Straßenbeleuchtung werden zur Kenntnis genommen sowie der Vorhabenträgerin zur Beachtung bei den weiteren Hochbauplanungen und der Bauausführung zur Kenntnis gebracht.
Kreiskoordinator LNU Bonn, mit Stellungnahme vom 27.09.2021 vorgetragenen Aspekte werden bereits insofern berücksichtigt, als der vorhabenbezogene Bebauungsplan zum Vogelschutz auf Maßnahmen zur vogelsicheren Gestaltung der Glasfassaden hinweist. Darüber hinaus wird eine entsprechende Verpflichtung zur Durchführung von Vogelschutzmaßnahmen in den Durchführungsvertrag aufgenommen. Weiter berücksichtigt die Planung bereits die gesetzlich geschützte Baumallee entlang der Joseph-Beuys-Allee, indem ein dem Erhalt und der zukünftigen Entwicklung des Baumbestandes angemessener Abstand zwischen den Alleebäumen und dem Neubau nebst Tiefgarage eingehalten wird. Geeignete Schutzmaßnahmen während der gesamten Baumaßnahme an den Bäumen selbst wurden ebenfalls bereits im Bebauungsplan festgesetzt und sind Inhalt des Durchführungsvertrags. Die übrigen Aspekte werden nicht berücksichtigt.
III. Satzungsbeschluss
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6719-7 der Bundesstadt Bonn auf ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau, zwischen Emil-Nolde-Straße, Joseph-Beuys-Allee, der Stellplatzanlage des Grundstücks Genscherallee 3 und dem Umspannwerk der Westnetz GmbH.
Begründung wird im Hinblick auf den Aspekt Verkehr und Mobilitätskonzept in den Kapiteln 1.3 Planungsanlass, 2.3.3 ruhender Verkehr, 3.1 städtebauliche Auswirkungen und 3.2 verkehrliche Auswirkungen geändert sowie redaktionell im Kapitel 3.3. Umweltauswirkungen, Aspekt Schutzgut Pflanzen / Tiere und biologische Vielfalt geändert (Änderungen in Fett und kursiv) und in der geänderten Fassung als Satzungsbegründung beschlossen.
Bonn für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau, zwischen Emil-Nolde-Straße, Joseph-Beuys-Allee, der Stellplatzanlage des Grundstücks Genscherallee 3 und dem Umspannwerk der Westnetz GmbH ist als teilweise Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7920- 16 gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen.
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—— An einer Aussprache beteiligten sich: Es fand keine Aussprache statt.
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