Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/TO020?TOLFDNR=2017999) # Ö 5.16.1 Geplante Landschaftsschutzverordnung der Höheren Naturschutzbehörde für das Rheinufer BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 212242 beschlusstext · 2022-02-10 · Rat - [Vorlage](https://mcp.linkebonn.de/vorlage/vg:2003879) - [Sitzung](https://mcp.linkebonn.de/sitzung/si:2000471) ## Beschlusstext (amtlich) —— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 10.02.2022 5.16.1 Geplante Landschaftsschutzverordnung der Höheren Naturschutzbehörde für das Rheinufer BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 212242 abgelehnt 212242-03 AA Abstimmungsergebnis: abgelehnt, Mehrheit gegen CDU, BBB, AfD und Stv. Fahrenholtz bei Enth. RheinGrün Der abgelehnte Änderungsantrag hatte folgenden Inhalt: Der Beschlussvorschlag zur geplanten Landschaftsschutzverordnung wird in folgenden Punkten geändert: - §4 (2) 1. (9. Spiegelstrich): Ausnahmen können ausschließlich für die Erweiterung von Sport-, Spiel- und Bolzeinrichtungen und nicht für die Neuanlage zugelassen werden. -§4 (2) 2. (1. Spiegelstrich): Die Ausnahme für das Errichten von Reitplätzen, Reitsportflächen und Reitwegen auch mit Naturhindernissen entfällt. -§4 (2) 2. (2. Spiegelstrich): Ausnahmen können zugelassen werden für eine einmalige geringfügige Verbreiterung von Straßen und Wegen sofern sie ohne erhebliche Bodenbewegungen erfolgt. -§4 (2) 7. (1. Spiegelstrich): Die Ausnahme für die Errichtung von Dalben und Anlegestegen entfällt. -§4 (2) 16. (1. u. 2. Spiegelstrich): Die Ausnahmen für das Fällen von Bäumen und für grüngestalterische Maßnahmen in Parkanlagen entfallen unter Punkt 16, da diese Ausnahmen unter Punkt 17 im selben Paragraphen ebenfalls vorgeschlagen werden. - §4 (2) 33. In geschützten Gebieten ist es insbesondere verboten außerhalb von angelegten und genehmigten Feuer- oder Grillstellen Feuer zu entfachen, zu unterhalten, zu verursachen oder zu grillen. - §4 (2) 34. Ausgenommen von dem Verbot ist das Entzünden von Feuerwerk in den mit einer Schraffur versehenen Bereichen im Zusammenhang mitgenehmigten Veranstaltungen in der bisherigen Art und im bisherigen Umfang. - Hinsichtlich des Geltungsbereiches der LSVO schließt sich der Ausschuss für Umwelt, Klima und lokale Agenda den Änderungsvorschlägen des Arbeitskreises des Naturschutzbeirates an. Seite 1 von 2 Beschlussauszug der Sitzung des Rates Seite 2 —— Seite 2 von 2 PDF-Kopie: [https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:49038/pdf](https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:49038/pdf) ## Weiterführend - [Dokumente](https://mcp.linkebonn.de/dokumente) - [Recherche als Markdown](https://mcp.linkebonn.de/research.md) - [Anleitung](https://mcp.linkebonn.de/anleitung)