Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/TO020?TOLFDNR=2008983) # Ö 5.4 Einrichtung einer Kunstkommission beschlusstext · 2021-09-16 · Rat - [Vorlage](https://mcp.linkebonn.de/vorlage/vg:2002202) - [Sitzung](https://mcp.linkebonn.de/sitzung/si:398) ## Beschlusstext (amtlich) —— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 16.09.2021 5.4 Einrichtung einer Kunstkommission geändert beschlossen 211422 Abstimmungsergebnis: geändert, wie Kulturausschuss (14.09), Mehrheit gegen BBB und AfD bei Enth. CDU und Rheingrün Beschluss: 1. Der Rat der Bundesstadt Bonn bildet eine Kunstkommission, die aus folgenden Personen besteht: a) Oberbürgermeister*in (Vorsitz), b) Kulturdezernent*in (stellv. Vorsitz) o.V.i.A., c) Vorsitzende/r des Kulturausschusses, d) Intendant*in des Kunstmuseums, e) Intendant*in der Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland, f) ein*e Vertreter*in der Leitungsebene des LVR-LandesMuseums g) Direktor*in des Bonner Kunstvereins h) Direktor*in des August-Macke-Hauses i) Leiter des Skulpturenmuseums Glaskasten Marl, Herr Georg Elben, j) Leiter der Kunsthalle Düsseldorf, Herr Dr. Gregor Jansen, k) Frau Stefanie Pech l) Herr Babek Saed m) Frau Cornelia Genschow n) Frau Tina van de Weyer Darüber hinaus kann die Kunstkommission zu einzelnen Beratungspunkten Gäste (Mäzen*innen, sachkundige Bürger*innen) beratend hinzuziehen. 2. Die Mitglieder der Kunstkommission der Buchstaben e) bis j) werden für die Dauer der laufenden Ratsperiode bis 2025 berufen. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, beruft der Rat nachfolgende Mitglieder. 3. Die Mitglieder der Kunstkommission der Buchstaben k) und l) werden für die Dauer von zwei Jahren (31.07. – 31.08. des Folgejahres) auf Vorschlag des Künstlerforums durch den Kulturausschuss bestellt. 4. Die Mitglieder der Kunstkommission der Buchstaben m) und n) werden für die Dauer von zwei Jahren durch den Kulturausschuss berufen. Vorschläge können aus der Bürgerschaft oder aus den Reihen des Kulturausschusses unterbreitet werden. Seite 1 von 2 Beschlussauszug der Sitzung des Rates Seite 2 —— 5. Der Kunstkommission obliegt die Beratung der Entscheidungsgremien (Kulturausschuss, Bezirksvertretungen, ggf. Rat) über die Auswahl und Aufstellung künstlerischer Objekte und Projekte im öffentlichen Raum und die Auswahl von Standorten. Die Kunstkommission befasst sich mit allen künstlerischen Objekten bzw. Projekten im öffentlichen Raum. Sie berät über das Konzept für Kunst im öffentlichen Raum und schlägt dieses dem Kulturausschuss zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vor. - - - Mit den hervorgehobenen Veränderungen schließt sich der Rat dem Votum des Kulturausschusses vom 14.09 an. Seite 2 von 2 PDF-Kopie: [https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:49861/pdf](https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:49861/pdf) ## Weiterführend - [Dokumente](https://mcp.linkebonn.de/dokumente) - [Recherche als Markdown](https://mcp.linkebonn.de/research.md) - [Anleitung](https://mcp.linkebonn.de/anleitung)