Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/TO020?TOLFDNR=2008994) # Ö 6.4 Klimanotstand Bonn; Maßnahmen zur Reduzierung der Wärmebelastung durch Dach- und Fassadenbegrünung beschlusstext · 2021-09-16 · Rat - [Vorlage](https://mcp.linkebonn.de/vorlage/vg:8753) - [Sitzung](https://mcp.linkebonn.de/sitzung/si:398) ## Beschlusstext (amtlich) —— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 16.09.2021 6.4 Klimanotstand Bonn; Maßnahmen zur Reduzierung der Wärmebelastung durch Dach- und Fassadenbegrünung wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt) 202022 Abstimmungsergebnis: wg. Sitzungsabbruchs nicht behandelt Beschluss: 1. Beim Verkauf städtischer Baugrundstücke und bei Einräumung von Erbbaurechten für derartige städtische Grundstücke zur Errichtung von Wohn- und Nichtwohngebäuden wird in allen Fällen, in denen bei der Baudurchführung Flachdächer oder gering geneigte Dächer planungsrechtlich zulässig sind, den Erwerbern im Kaufvertrag eine Dachbegrünung und darüber hinaus dann, wenn eine Fassadenbegrünung klimatische Vorteile bietet, den Erwerbern im Kaufvertrag eine Fassadenbegrünung aufgegeben. Die auch nachträgliche Nutzung von Flachdachflächen für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien bleibt davon unberührt. 2. Gleiches gilt, wenn ein von der Stadt beauftragter Entwicklungsträger tätig wird. 3. Bei städtebaulichen Verträgen und bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen erfolgt die generelle Verpflichtung zur Dach- und Fassadenbegrünung, soweit rechtlich zulässig. 4. Für die nach den vorliegenden Untersuchungen zum Stadtklima in Bonn festgestellten Hitzeinseln und klimatisch vorbelasteten Räume werden im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB nach dem Beispiel der Stadt Dortmund bereits rechtskräftige Bebauungspläne um einen Baustein zur Dachbegrünung ergänzt. 5. Im unbeplanten Innenbereich werden neue einfache Bebauungspläne mit dem Ziel der Dachbegrünung festgesetzt, um Ergebnisse wie bei der Bebauung des Bahnhofsvorplatzes durch die Gebäude „Urban Soul“ und „Maximiliancenter“ künftig auszuschließen, wo derartige dringend erforderliche Auflagen in der Hitzeinsel Innenstadt Bonn nach Auskunft der Verwaltung wegen der nach § 34 BauGB erteilten Baugenehmigung nicht möglich waren. 6. Bei Bauvorhaben, die von Festlegungen rechtskräftiger Bebauungspläne abweichen, und für die nur auf dem Dispensweg eine Baugenehmigung erteilt werden kann, wird dem Bauherrn stets dann, wenn die Planung zu einer zusätzlichen Beeinträchtigung der klimatischen Bedingungen führen kann, insbesondere bei Überschreitungen der Grundflächenzahl (GRZ) oder der überbaubaren Seite 1 von 2 Beschlussauszug der Sitzung des Rates Seite 2 —— Grundstücksflächen, durch die zusätzliche Versiegelungen verursacht werden, in der Baugenehmigung zur Minimierung der mit dem erweiterten Bauvorhaben verursachten Umweltbelastungen immer dann, wenn Flach- oder gering geneigte Dächer zulässig sind, eine entsprechende Auflage zur Dachbegrünung und zusätzlich immer dann, wenn eine Fassadenbegrünung zur Minimierung der klimatischen Beeinträchtigungen führen kann und baulich möglich ist, auch eine Fassadenbegrünung zur Auflage gemacht. 7. Die Dach- und Fassadenbegrünungen sind dauerhaft zu erhalten und fachgerecht zu pflegen. Für die Vollzugskontrolle sind Planstellen im erforderlichen Umfang im Stellenplan 2021 vorzusehen. Seite 2 von 2 PDF-Kopie: [https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:49928/pdf](https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:49928/pdf) ## Weiterführend - [Dokumente](https://mcp.linkebonn.de/dokumente) - [Recherche als Markdown](https://mcp.linkebonn.de/research.md) - [Anleitung](https://mcp.linkebonn.de/anleitung)