Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/TO020?TOLFDNR=2013799) # Ö 5.2 Abbindung des Cityrings beschlusstext · 2021-12-09 · Rat - [Vorlage](https://mcp.linkebonn.de/vorlage/vg:2003550) - [Sitzung](https://mcp.linkebonn.de/sitzung/si:402) ## Beschlusstext (amtlich) —— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 09.12.2021 5.2 Abbindung des Cityrings ungeändert beschlossen 212057 Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen CDU, BBB, FDP, AfD und Stv. Fahrenholtz -parteilos- Beschluss: Der Rat der Stadt Bonn stimmt der Abbindung des City-Rings durch Sperrung der Maximilianstraße an der Einmündung zur Straße Am Hauptbahnhof gemäß dem u. a. Konzept zu. - - - Die Bezirksvertretung Bonn hat in ihrer Sitzung am 07.12.2021 ihr Anhörungsrecht verneint und die Beschlusskompetenz an sich gezogen. Die Verwaltung sieht weiterhin die Beschlusskompetenz im Rat, da es sich um eine Maßnahme handelt, die im Kontext zu vorherigen Beschlüssen des Rates zum „Cityring“ steht und somit eine gesamtstädtische Bedeutung hat. Bereits am 15.07.2020 hat die Bezirksregierung Köln in einem ähnlich gelagerten Sachverhalt die Bezirkszuständigkeit verneint (sh. Anlage zum TOP). An einer Aussprache beteiligten sich: Stv. Wehlus -CDU-, Stv. Mayer -SPD-, Stv. Schröder -FDP-, Stv. Beu -Grüne-, Stv. Déus -CDU-, Stv. Martin -Volt-, Stv. Schmitt -BBB-, Stv. Repschläger - Linke- und Stv. Lohmeyer -RheinGrün-. Anlage 1 Schreiben Bezirksregierung Köln Seite 1 von 3 Bezirksregierung Köln, 50606 Köln Datum: 15. Juli 2020 Seite 1 von 2 Aktenzeichen: 31.1.1 BN 90/2020 Auskunft erteilt: Herr Kuhn bastian.kuhn@bezreg- koeln.nrw.de Zimmer: H 365 Telefon: (0221) 147 - 3753 , Fax: (0221) 147 - , Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln DB bis Köln Hbf, U-Bahn 3,4,5,16,18 bis Appellhofplatz Besuchereingang (Hauptpforte): Zeughausstr. 8 Telefonische Sprechzeiten: mo. - do.: 8:30 - 15:00 Uhr Besuchertag: donnerstags: 8:30 - 15:00 Uhr (weitere Termine nach Vereinbarung) Landeshauptkasse NRW: Landesbank Hessen-Thüringen IBAN: DE59 3005 0000 0001 6835 15 BIC: WELADEDDXXX Zahlungsavise bitte an zentralebuchungsstelle@ brk.nrw.de Bezirksregierung Köln Hauptsitz: Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln Telefon: (0221) 147 – 0 Fax: (0221) 147 - 3185 USt-ID-Nr.: DE 812110859 poststelle@brk.nrw.de www.bezreg-koeln.nrw.de Durchschrift Bezirksvertretung Bonn Die Bezirksbürgermeisterin Berliner Platz 2 53103 Bonn Beanstandung des Ratsbeschlusses vom 18.06.2020 Ihre Eingabe vom 19.06.2020 Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 19.06.2020 erbitten Sie die kommunalaufsichtsrechtliche Überprüfung des Beschlusses des Rates der Stadt Bonn vom 18.06.2020 sowie die Anweisung an den Oberbürgermeister der Stadt Bonn, den vorgenannten Ratsbeschluss zu beanstanden. Ich habe den Oberbürgermeister der Stadt Bonn um eine Stellungnahme zu dem Sachverhalt gebeten, welche mir nun vorliegt. In Ihrer Eingabe führen Sie an, dass der Rat der Stadt Bonn durch seinen Beschluss vom 18.06.2020 (Drucksache 200819) seine Beschlusskompetenz überschritten habe, da diese im vorliegenden Fall der Bezirksvertretung Bonn obliege. So entscheide gemäß § 7 Abs. 2 Buchstabe m) der Bonner Bezirkssatzung die Bezirksvertretung über Änderung der Verkehrsführung und Verkehrsberuhigungsmaßnahmen. Der Oberbürgermeister führt in seiner Stellungnahme an, dass es sich bei den beschlossenen Angelegenheiten um solche von gesamtstädtischer Bedeutung h andele. So sei der Beschluss vom 18.06.2020 im Kontext zu vorherigen Beschlüssen des Rates in Sachen „City-Ring“ zu sehen. Ich schließe mich der Argumentation des Oberbürgermeisters an. Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 der Bonner Bezirkssatzung i.V.m. § 37 Abs. 1 GO NRW sind d ie Bezirksvertretungen für alle Angelegenheiten zuständig, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht. Zwar könnte der Beschluss vom 18.06.2020 für sich alleine Seite 2 von 3 Datum: 15. Juli 2020 Seite 2 von 2 Bezirksregierung Köln eine Überschreitung der Beschlusskompetenz des Rates darstel len. Zieht man jedoch auch noch die vorherigen Beschlüsse in der Sache „City-Ring“ heran, so ergeben sich meines Erachtens durch die Änderung der Verkehrsführung auf dem Straßenzug Rathausgasse/Am Hof und die damit verbundene Öf fnung für den Individualverk ehr, Auswirkungen auf die Verkehrsführung von gesamtstädtischer Bedeutung, die somit wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht. Ferner argumentieren Sie in Ihrer Eingabe, dass die Beschlussfassung über die Verkehrsführung auf der Rathausgasse/Am Hof bei der Bezirksvertretung läge, da die Rathausgasse während der Testphase des sogenannten „erweiterten City -Rings“ nicht mehr Teil des „City - Rings“ gewesen sei und damit keine Straße von überregionaler Bedeutung sei. Die von Ihnen angesprochene Testphase des „erweiterten City-Rings“ hat der Rat mit Beschluss vom 06.02.2020 zum 31.03.2020 beendet. Wenn die Straße Rathausgasse/Am Hof Ihren Ausführungen nach aufgrund der Testphase nicht mehr Teil des „City - Rings“ und damit auch nicht mehr von überregionaler Bedeut ung gewesen sei, so bedeutet dies im Umkehrschluss, dass Sie dieser Straße nach Beendigung der Testphase als Teil des „City -Rings“ grundsätzliche eine überregionale Bedeutung beimessen. Nach Prüfung des Sachverhalts komme ich daher zu dem Schluss, dass keine hinreichenden Anhaltspunkte vorliegen, die ein Eingreifen der oberen Aufsichtsbehörde erfordern. Der Oberbürgermeister der Stadt Bonn erhält eine Durchschrift dieses Schreibens. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag (Kuhn) Seite 3 von 3 PDF-Kopie: [https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:51335/pdf](https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:51335/pdf) ## Weiterführend - [Dokumente](https://mcp.linkebonn.de/dokumente) - [Recherche als Markdown](https://mcp.linkebonn.de/research.md) - [Anleitung](https://mcp.linkebonn.de/anleitung)