Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/TO020?TOLFDNR=2013780) # Ö 5.42 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Bundesstadt Bonn beschlusstext · 2021-12-09 · Rat - [Vorlage](https://mcp.linkebonn.de/vorlage/vg:2003185) - [Sitzung](https://mcp.linkebonn.de/sitzung/si:402) ## Beschlusstext (amtlich) —— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 09.12.2021 5.42 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Bundesstadt Bonn ungeändert beschlossen 211878 Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen BBB und AfD Beschluss: Die 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage A beigefügten Fassung beschlossen. An einer Aussprache beteiligten sich: Es fand keine Aussprache statt. Anlage 1 NS_Anlage_TOP 5.42_Gebührungensatzung_Brandverhütungsschau Seite 1 von 2 Anlage A Der Gebührentarif zur Satz ung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brand verhütungs schau in der Bundesstadt Bonn vom 01. März 2016 (Amtsblatt der Bundesstadt Bonn S. 1 05) , zuletzt geändert durch Satzung vom 1 6 . Dezember 20 20 (Amtsblatt der Bundesstadt Bonn S. 1 563 ) erhält folgende Fassung : „ Gebühren tarif zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brand verhütungs schau in der Bundesstadt Bonn : 1. Durchführung einer Brand verhütungs schau oder einer Nachschau am Objekt einschließlich notwendiger Wegezeiten je angefangene Viertelstunde und eingesetzte Kraft 21, 65 € 2. Vorbereitung und/oder Nachbereitung der Brand verhütungs schau entsprechend dem Arbeitsaufwand je angefangene Viertelstunde und eingesetzte Kraft 21, 65 € 3. Fahrkostenpauschale 3 5 , 76 € 4. Brandschutztechnische Objektbegehung (§ 2 Abs. 1 Buchstabe c) Die Bemessung der Gebühr erfolgt in entsprechender Anwendung der Regelungen zu Ziffern 1, 2 und 3. “ Artikel II Diese Satzung tritt am 01. Januar 20 2 2 in Kraft. Anlage zu TOP 55..4422 Rat:: 0099..1122..22002211 6 . Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Bundesstadt Bonn Vom Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am 09.12.2021aufgrund der §§ 26 und 52 Absatz 5 Satz 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17. Dezember 2015 (GV.NRW. S.886), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (GV.NRW. S. 762) sowie des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666/ SGV.NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. September 2020 (GV.NRW. S. 916) und der §§ 4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV.NRW. S. 712/ SGV.NRW. 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2019 (GV.NRW. S. 1029), folgende Satzung beschlossen: Artikel I Seite 2 von 2 PDF-Kopie: [https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:51389/pdf](https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:51389/pdf) ## Weiterführend - [Dokumente](https://mcp.linkebonn.de/dokumente) - [Recherche als Markdown](https://mcp.linkebonn.de/research.md) - [Anleitung](https://mcp.linkebonn.de/anleitung)