Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/TO020?TOLFDNR=2013782) # Ö 5.44 3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Bundesstadt Bonn beschlusstext · 2021-12-09 · Rat - [Vorlage](https://mcp.linkebonn.de/vorlage/vg:2003198) - [Sitzung](https://mcp.linkebonn.de/sitzung/si:402) ## Beschlusstext (amtlich) —— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 09.12.2021 5.44 3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Bundesstadt Bonn ungeändert beschlossen 211883 Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen BBB und AfD Beschluss: Die 3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage A beigefügten Fassung beschlossen. Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlagen B und C) war Gegenstand der Beratung. An einer Aussprache beteiligten sich: Es fand keine Aussprache statt. Anlage 1 NS_Anlage_TOP 5.44_Gebuehrensatzung Rettungsdienst_2022 Seite 1 von 4 2 Tarif - Nr. Bemessungsgrundlage Gebühr EURO 1. 4 a ußerhalb des Stadtgebietes zusätzlich zu den Gebühren 9, 5 2 nach Tarif - Nr. 1.1 – 1. 3 für die außerhalb des Stadtgebietes zurückgelegte Fahrstrecke je km 1. 5 Bei gleichzeitiger Versorgung mehrerer Patienten erhöhen sich die Gebühren gemäß der Tarif - Nr. 1.1 , 1.2 und 1. 4 um 25 % je Person und wer den entspr e chend anteilig abgerechnet. 2 Notfallrettung; Inanspruchnahme des Notarztdienstes 2.1 Anfahrt mit Beratung, Untersuchung, Behandlung oder 429,99 Versorgung eines Pat i enten 2. 2 böswillige Alarmierung und missbräuchliches Verhalten 429,99 2. 3 a ußerhalb des Stadtgebietes zusätzlich zu den Gebühren 7, 17 nach Tarif - Nr. 2.1 und 2. 2 für die außerhalb des Stadtgebietes zurückgelegte Fahrstrecke für das Notarzteinsatzfah rzeug je km 2. 4 Bei einer Anfahrt zu mehreren Patienten erhöhen sich die Gebühren gemäß der Tarif - Nr. 2.1 und 2. 3 um 25% je Person und werden entsprechend anteilig abg e rechnet . 3 Qualifizierter Krankentransport; Inanspruchnahme des Krankentranspor tdienstes (Krankentransportwagen oder Rettungswagen, wenn dieser zum Krankentransport eingesetzt wird) 3.1 Transport eines Patienten vom Einsatzort bis 281,3 3 zum Ziel 3 .2 Anschließende Weiterfahrt vom 1. Z iel zu anderen 140,6 7 Zielen oder Rücktransport je Fahrt ohne neue Anfahrt 3. 3 böswillige Alarmierung und missbräuchliches Verhalten 281,3 3 Seite 3 von 4 3 Tarif - Nr. Bemessungsgrundlage Gebühr EURO 3. 4 Außerhalb des Stadtgebietes zusätzlich zu den Gebühren 4,69 nach Tarif - Nr. 3.1 – 3. 3 für die außerhalb des Stadtgebietes zurückgelegte Fah r strecke je km 3. 5 Bei gleichzeitige m Transport mehrerer Patienten erhöhen sic h die Gebühren gemäß der Tarif - Nr. 3.1, 3. 2 und 3.4 um 25 % je Person und werden entspr e chend anteilig abgerechnet. 4 Inanspruchnahme sonstiger Leistungen des Rettungsdienstes 4.1 Abholen bzw. Rücktransport eines I nkubators 285,6 4 von/zu einem Krankenhaus inkl. Begleitpersonal 4.2 Transport von Blut, Blut produkten , Medikamenten, 285,6 4 Transplantaten u.a. 4. 3 vorsorgliche Bereitstellung von Einsatzmitteln auf Anforde rung 4. 3 . 1 vorsorgliche Bereitstellung eines Rettungswagens 285,6 4 je ½ Stunde 4 .3. 2 vorsorgliche Bereitstellung d es Not arzt dienstes 214,99 je ½ Stunde 4. 3 .3 vorsorgliche Be reitstellung eines Krankentransportwagens 140,6 7 je ½ S tunde “ Artikel II Diese Satzung tritt am 1. Januar 202 2 in Kraft . Seite 4 von 4 PDF-Kopie: [https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:51391/pdf](https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:51391/pdf) ## Weiterführend - [Dokumente](https://mcp.linkebonn.de/dokumente) - [Recherche als Markdown](https://mcp.linkebonn.de/research.md) - [Anleitung](https://mcp.linkebonn.de/anleitung)