Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/TO020?TOLFDNR=14441) # Ö 7.2 Stellungnahmen und Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 7623-19, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Nordstadt, "Ennemoserstraße" beschlusstext · 2020-06-16 · Bezirksvertretung Bonn - [Vorlage](https://mcp.linkebonn.de/vorlage/vg:5301) - [Sitzung](https://mcp.linkebonn.de/sitzung/si:115) ## Beschlusstext (amtlich) —— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 16.06.2020 7.2 Stellungnahmen und Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 7623-19, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Nordstadt, "Ennemoserstraße" ungeändert beschlossen 200533 Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Enthaltung FDP Empfehlung an den Rat: I. Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch sowie § 4 Abs. 2 BauGB an der Bauleitplanung Die im Rahmen der förmlichen Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im Planverfahren vorgetragenen Stellungnahmen werden wie folgt behandelt. Die Nummerierung der eingegangenen Stellungnahmen ist nach Reihenfolge des Eingangs erfolgt. Aus Gründen der besseren thematischen Aufbereitung wurde in der Abwägung eine andere Sortierung gewählt. Die ursprüngliche Nummerierung ist aber ebenfalls angegeben. Die folgenden Beschlussvorschläge sind so nummeriert wie auch in der Abwägung. 1. Der Anregung aus der Stellungnahme Nr. 5 vom 28.11.2019 wird nicht gefolgt. 2. Der Anregung aus Stellungnahme Nr. 1 des Einzelhandelsverbands Bonn- Rhein-Sieg-Euskirchen vom 16.10.2019 wird nicht gefolgt. 3. Der Anregung aus Stellungnahme Nr. 3 der Industrie- und Handelskammer Bonn / Rhein-Sieg vom 25.11.2019 wird nicht gefolgt. 4. Dem Vorschlag aus der Stellungnahme Nr. 2 vom 23.10.2019 wird gefolgt. Die überbaubare Grundstücksfläche wird zwischen den Grundstücken Spessartstraße Nr. 9 und 11 nicht unterbrochen. Seite 1 von 2 Beschlussauszug der Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Seite 2 —— 5. Der Anregung aus der Stellungnahme Nr. 4 vom 25.11.2019 wird nicht gefolgt. II. Satzungsbeschluss 1. Der Bebauungsplanentwurf wird wie im Abwägungsvorschlag unter I.4. beschlossen geändert: Die überbaubare Grundstücksfläche wird zwischen den Grundstücken Spessartstraße Nr. 9 und 11 nicht unterbrochen. Die entsprechenden Änderungen in der Begründung sind fett kursiv kenntlich gemacht und violett im Entwurf der Planzeichnung eingetragen. 2. Der Bebauungsplan Nr. 7623-19 der Stadt Bonn für das Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Nordstadt, zwischen Bornheimer Straße, Ellerstraße, Heinrich-Böll-Ring, Ennemoserstraße und der Straße Am Propsthof ist gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Seite 2 von 2 PDF-Kopie: [https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:53119/pdf](https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:53119/pdf) ## Weiterführend - [Dokumente](https://mcp.linkebonn.de/dokumente) - [Recherche als Markdown](https://mcp.linkebonn.de/research.md) - [Anleitung](https://mcp.linkebonn.de/anleitung)