Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/TO020?TOLFDNR=14449) # Ö 8.2 Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft beschlusstext · 2020-06-16 · Bezirksvertretung Bonn - [Vorlage](https://mcp.linkebonn.de/vorlage/vg:5661) - [Sitzung](https://mcp.linkebonn.de/sitzung/si:115) ## Beschlusstext (amtlich) —— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 16.06.2020 8.2 Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft geändert beschlossen 200671 Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Enthaltung CDU, FDP Ergebnis der Anhörung: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, zur Sicherstellung eines attraktiven, zeitgemäßen und verlässlichen Angebotes für Schul-, Vereins- und Individualschwimmen die nachfolgend beschriebenen Infrastrukturmaßnahmen für die Schwimmhallen zu prüfen, weiterzuentwickeln und konkrete Beschlussvorlagen zum jeweils nächstmöglichen Zeitpunkt vorzulegen. Für die Weiterentwicklung der Bäderlandschaft sind insbesondere Barrierefreiheit sicherzustellen und Nachhaltigkeitsprinzipien anzuwenden. a. Stadtbezirk Bonn a) Die Verwaltung wird die Möglichkeit des Neubaus eines Wettkampfbades am Standort des Römerbades prüfen. Das Bad sollte über mindestens 8 Schwimmbahnen, einen Sprungturm, ein Mehrzweckbecken sowie ein Lehrschwimmbecken verfügen. Für das denkmalgeschützte Gebäude des Frankenbades würde nach Errichtung des neuen Bades eine andere Nutzung, vorzugsweise als öffentlich zugängliche Sport- und Kultureinrichtung, vorzusehen sein. b) Alternativ ist Die Verwaltung wird die Generalsanierung des Frankenbades als Schwimmstätte zu prüfen. Dabei sollen erweiterte städtebauliche und quartiersbezogene Funktionen des Bades berücksichtigt werden. Außerdem ist zu prüfen, ob bei einer Sanierung mindestens 8 Schwimmbahnen im Sportbecken erreicht werden können. Um die städtebaulichen, quartiersbezogenen und schwimmsportfachlichen Anforderungen an das Frankenbad zu erreichen, ist zu prüfen, ob und inwieweit hierzu bauliche Veränderungen im Rahmen des bestehenden Denkmalschutzes vorgenommen werden können. Für den Fall, dass eine Erweiterung des Sportbeckens nicht möglich ist, wird die Verwaltung darstellen, ob und ggfs. unter welchen Voraussetzungen in einer Schwimmhalle Seite 1 von 5 Beschlussauszug der Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Seite 2 —— eines anderen Stadtbezirkes mindestens 8 Schwimmbahnen realisiert werden können. Die Prüfung, in welchem anderen Bad die Wettkampftauglichkeit realisiert werden kann, erfolgt parallel, um keine Zeit zu verlieren, falls eine Erweiterung im Frankenbad nicht möglich ist. c) Die Schwimmhalle im Sportpark Nord soll saniert und um ein weiteres Lehrschwimmbecken sowie zusätzliche Umkleidekapazitäten erweitert werden. Außerdem soll eine behindertengerechte Erschließung sichergesellt werden. d) Zur Sicherstellung des Schul- und Vereinsschwimmens soll für den Fall einer gleichzeitigen Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahme im Sportpark Nord und einer evtl. Generalsanierung des Frankenbades zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein temporäres Schwimmbecken errichtet werden. Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Standorte für dieses Schwimmbad und dessen möglicher Weiterverwendung als Schwimmbad zu prüfen und einen Vorschlag zu unterbreiten. Die fett kenntlich gemachten Änderungen/Ergänzungen entsprechen dem Änderungsantrag DS 200671-9 AA. Stv. Spoelgen – SPD – nimmt an der Beratung und Abstimmung zu Ziffer 1b, ausgenommen der Änderungen/Ergänzungen, nicht teil. Der mündliche Änderungsantrag von Bzv. Frau Bonnie – CDU -, wird abgelehnt mit Mehrheit gegen CDU, FDP. Der Änderungsantrag lautete: Ergänze zu 1.1 Stadtbezirk Bonn unter b): Im Zuge der anstehenden Grundlagenermittlung und der Vorplanung soll geprüft werden, ob unter örtlichen und baulichen Gegebenheiten der Innenhof des Frankenbades eingehaust und für die Anordnung eines Wasserbeckens mit 8 Bahnen (20 x 25 Meter) genutzt werden kann. Der ursprüngliche Beschlussvorschlag der Verwaltung lautete: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, zur Sicherstellung eines attraktiven, zeitgemäßen und verlässlichen Angebotes für Schul-, Vereins- und Individualschwimmen die nachfolgend beschriebenen Infrastrukturmaßnahmen für die Schwimmhallen zu prüfen, weiterzuentwickeln und konkrete Beschlussvorlagen zum jeweils nächstmöglichen Zeitpunkt vorzulegen. Für die Weiterentwicklung der Bäderlandschaft sind insbesondere Barrierefreiheit sicherzustellen und Nachhaltigkeitsprinzipien anzuwenden. Seite 2 von 5 Beschlussauszug der Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Seite 3 —— a. Stadtbezirk Bonn a) Die Verwaltung wird die Möglichkeit des Neubaus eines Wettkampfbades am Standort des Römerbades prüfen. Das Bad sollte über mindestens 8 Schwimmbahnen, einen Sprungturm, ein Mehrzweckbecken sowie ein Lehrschwimmbecken verfügen. Für das denkmalgeschützte Gebäude des Frankenbades würde nach Errichtung des neuen Bades eine andere Nutzung, vorzugsweise als öffentlich zugängliche Sport- und Kultureinrichtung, vorzusehen sein. b) Alternativ ist die Generalsanierung des Frankenbades als Schwimmstätte zu prüfen. Dabei sollen erweiterte städtebauliche und quartiersbezogene Funktionen des Bades berücksichtigt werden. Außerdem ist zu prüfen, ob bei einer Sanierung mindestens 8 Schwimmbahnen im Sportbecken erreicht werden können. Um die städtebaulichen, quartiersbezogenen und schwimmsportfachlichen Anforderungen an das Frankenbad zu erreichen, ist zu prüfen, ob und inwieweit hierzu bauliche Veränderungen im Rahmen des bestehenden Denkmalschutzes vorgenommen werden können. Für den Fall, dass eine Erweiterung des Sportbeckens nicht möglich ist, wird die Verwaltung darstellen, ob und ggfs. unter welchen Voraussetzungen in einer Schwimmhalle eines anderen Stadtbezirkes mindestens 8 Schwimmbahnen realisiert werden können. c) Die Schwimmhalle im Sportpark Nord soll saniert und um ein weiteres Lehrschwimmbecken sowie zusätzliche Umkleidekapazitäten erweitert werden. Außerdem soll eine behindertengerechte Erschließung sichergesellt werden. d) Zur Sicherstellung des Schul- und Vereinsschwimmens soll für den Fall einer gleichzeitigen Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahme im Sportpark Nord und einer evtl. Generalsanierung des Frankenbades zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein temporäres Schwimmbecken errichtet werden. Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Standorte für dieses Schwimmbad und dessen möglicher Weiterverwendung als Schwimmbad zu prüfen und einen Vorschlag zu unterbreiten. 1.2 Stadtbezirk Bad Godesberg Auf dem Grundstück des ehemaligen Kurfürstenbades soll nach vorherigem Abriss ein Neubau mit einem Mehrzweckbecken und einem Lehrschwimmbecken errichtet werden. Das neue Bad soll das Profil eines Gesundheitsbades erhalten. Ob hierfür die Seite 3 von 5 Beschlussauszug der Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Seite 4 —— überbaubaren Flächen des rechtskräftigen Bebauungsplanes erweitert werden müssen, ist noch im weiteren Verfahren zu prüfen. Das Paul-Magar-Mosaik im Kurfürstenbad wird vor dem Abriss für eine zukünftige Verwendung ausgebaut und gesichert. 1.3 Stadtbezirk Beuel a) Am Standort des Ennertbades soll ein Hallenbad mit einem Mehrzweckbecken und einem Lehrschwimmbecken errichtet werden. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8123-1 „Am Ennertbad“ unter Rücksichtnahme auf das westlich angrenzende reine Wohngebiet (WR) einzuleiten sowie eine Verträglichkeitsprüfung im Hinblick auf das FFH-Gebiet vorzunehmen. b) Die Beueler Bütt soll nach Errichtung des Neubaus geschlossen und abgerissen werden. Auf dem Grundstück könnte nach vorhabenbezogener Änderung des Bebauungsplans geförderter Wohnungsbau entstehen. Die Erlöse aus der Veräußerung des Grundstücks sollen abzüglich der Abrisskosten für das Schwimmbad zur Deckung des Gesamtkonzeptes verwendet werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Höhe des Veräußerungserlöses und die Höhe der Abrisskosten zu ermitteln. 1.4 Stadtbezirk Hardtberg Neben den bereits im vergangenen Jahr beschlossenen Modulen 1-3 sollen auch die Module 4-7 geprüft werden. Das Hardtbergbad erhält damit das Profil eines Familienbades. 2. Für die zu prüfenden infrastrukturellen Maßnahmen wird die Verwaltung ermächtigt, die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) und 2 (Vorplanung einschließlich Kostenschätzung) nach HOAI zu beauftragen und hierzu Aufträge an externe Planungsbüros zu vergeben. Die hierfür anfallenden Planungskosten in Höhe von rund 2 Mio. € werden aus der Bäderpauschale finanziert. 3. Bei den Neubau- und Sanierungsmaßnahmen sollen alle zur Verfügung stehenden Fördermöglichkeiten (insbesondere, energetische Sanierung, Programme zur CO2- und Energiekosteneinsparung, Denkmalförderung, Städtebauförderung) ausgeschöpft werden. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Förderanträge zu stellen. Seite 4 von 5 Beschlussauszug der Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Seite 5 —— 4. Die Lehrschwimmbecken in den Schulgebäuden werden mittelfristig durch Wasserflächen in den öffentlichen Bädern ersetzt. Die Verwaltung wird für die perspektivisch zur Schließung vorgesehenen Lehrschwimmbecken gemeinsam mit den Schulen Nachnutzungskonzepte entwickeln. 5. Die Standorte der Freibäder bleiben erhalten und werden saniert. Seite 5 von 5 PDF-Kopie: [https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:53132/pdf](https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:53132/pdf) ## Weiterführend - [Dokumente](https://mcp.linkebonn.de/dokumente) - [Recherche als Markdown](https://mcp.linkebonn.de/research.md) - [Anleitung](https://mcp.linkebonn.de/anleitung)