Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/TO020?TOLFDNR=15410) # Ö 4.1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 06.05.2020 beschlusstext · 2020-06-16 · Bezirksvertretung Beuel - [Sitzung](https://mcp.linkebonn.de/sitzung/si:303) ## Beschlusstext (amtlich) —— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vom 16.06.2020 4.1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 06.05.2020 geändert beschlossen Abstimmungsergebnis: einstimmig Die Niederschrift wird genehmigt und die ergänzende Fragestellung zu Protokoll genommen. Bzv. Jobst (Grüne) hat zu TOP 6.23 eine ergänzende Frage: Muss bei einer Bauvoranfrage, die zum Ergebnis hat, dass beim Bauvorhaben ein Baum gefällt werden muss, schon gleichzeitig die Fällgenehmigung mit beantragt werden? Wenn ja, ist dies in diesem Falle geschehen? Laut Baumschutzsatzung soll dies so sein. Die Verwaltung hat hierzu folgende Stellungnahme abgegeben: DS-Nr. 200581: Fällgenehmigung für zwei Götterbäume und einer Blauen-Atlas-Zeder auf dem Grundstück Heckenweg, Windgassenstr., 53229 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens Im Rahmen einer Bauvoranfrage muss kein Antrag auf Baumfällung mit eingereicht werden. Dieses liegt daran, dass im Rahmen einer Bauvoranfrage noch nicht abschließend über die zu fällenden Bäume entschieden wird. Hier wird noch geprüft ob Bäume, die nicht unmittelbar im Baufeld stehen, zu erhalten oder die Baumaßnahme baumfreundlich angepasst werden kann. Mit der Bauantragstellung soll ein Fällantrag mit eingereicht werden, wenn satzungsgeschützte Bäume im Bereich der Maßnahme vorhanden sind und nicht erhalten werden können. Laut § 5 der Baumsatzung ist ein Antrag auf Baumfällung im Baugenehmigungsverfahren zu stellen. Zwar beinhaltet der § 5 Absatz 3 der Satzung eine analoge Anwendung für eine Bauvoranfrage, jedoch macht diese analoge Anwendung mit Blick auf den Absatz 2 letzter Satz keinen Sinn, wenn im Baugenehmigungsverfahren die Entscheidung über die Fällung getroffen und Bestandteil einer Baugenehmigung wird. Zudem würde eine zweite Beantragung im Baugenehmigungsverfahren, besonders wenn noch Änderungen vorgenommen wurden, notwendig werden. Seite 1 von 2 Beschlussauszug der Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Seite 2 —— Es kommt vor, dass Anträge im Rahmen von Bauvoranfragen gestellt werden. Die Bearbeitung wird dann ruhend gestellt, bis ein Bauantrag vorliegt. Auch im o.g. Fall wurde im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens über die beantragten satzungsgeschützten Bäume entschieden. Seite 2 von 2 PDF-Kopie: [https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:53262/pdf](https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:53262/pdf) ## Weiterführend - [Dokumente](https://mcp.linkebonn.de/dokumente) - [Recherche als Markdown](https://mcp.linkebonn.de/research.md) - [Anleitung](https://mcp.linkebonn.de/anleitung)