Originalquelle: ALLRIS-Original

Ö 6.8.2 Baureife Planung zur Umgestaltung der Lingsgasse

beschlusstext · 2020-06-16 · Bezirksvertretung Hardtberg

Beschlusstext (amtlich)

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg vom 16.06.2020 6.8.2 Baureife Planung zur Umgestaltung der Lingsgasse zur Kenntnis genommen 200586-1 ST Die Stellungnahme der Verwaltung zum Änderungsantrag der CDU- Bezirksfraktion (TOP 6.8.1) hatte folgenden Wortlaut: zu 1.: Fußgängerüberweg (FGÜ) Die Verlegung des FGÜs „Im Mühlenbach“ auf die südliche Seite des Knoten- punktes wurde im Vorfeld verwaltungsintern besprochen und abgestimmt. Hier- bei wurden einige Vorteile aufgezeigt: die Erkennbarkeit des FGÜs wird erhöht, weil er aus dem Kurvenbereich herausgenommen wird durch den neuen Gehweg wird eine neue Fußgängerverbindung geschaf- fen. Die Schüler, von Süden kommend, können diese neue Verbindung nutzen und durch den neuen FGÜ den direkten Weg über die Straße „Im Brandengarten“ zur Schule nutzen. Schüler, die mit der Buslinie aus Norden kommen, können bereits die vorherliegende Haltestelle „Lengsdorf Vereinsheim“ sowie die in unmittel- barer Nähe liegende Lichtsignalanlage nutzen. So gelangen sie auf direk- tem Wege über die Straße „Auf dem Uhlberg“ zur Schule. selbst bei der Benutzung der Haltestelle auf der Lingsgasse stadtaus- wärts können die Schüler den FGÜ auf der „Lengsdorfer Hauptstraße“ nutzen und auf den neuen südlichen Gehweg gelangen, um so die neue Wegeverbindung nutzen zu können. Zurzeit ist noch nicht absehbar, ob die Kriterien für die Errichtung eines neuen FGÜs auf der Lingsgasse gegeben sind. Dies kann erst nach Beendigung der Maßnahme durch Verkehrszählungen überprüft werden. Die vorsichtige Ein- schätzung der Straßenverkehrsbehörde geht jedoch davon aus, dass die erfor- derlichen Werte wohl nicht erreicht werden. zu 2.: Die Haltestellen können aufgrund der Anfahrbarkeit und der erforderlichen Ausbaulänge im Zusammenhang mit den vorhandenen Einfahrten nicht an den bisherigen Standorten verbleiben. Die Verlegung der Haltestelle stadtauswärts vom geplanten Standort vor der Volksbank in Richtung Im Mühlenbach kann nach Abstimmung mit den Stadtwerken Bonn nicht befürwortet werden, da die Seite 1 von 2 Beschlussauszug der Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Seite 2 —— vorhandene Steigung in diesem Bereich zu hoch ist, was eine barrierefreie Nutzung erschwert. Die schriftliche Stellungnahme der SWB lautet: „Die SWB Bus und Bahn begrüßt den barrierefreien Ausbau der Haltestelle in beide Fahrtrichtungen. Eine Verlegung der Haltestelle in die Steigung Lings- gasse Richtung Im Mühlenbach, sehen wir allerdings kritisch. Aus Erfahrung wissen wir, dass Haltestellen in Steigungen besonders für mobi- litätseingeschränkte und sehbehinderte Fahrgäste problematisch sind. Das Aufstehen und Festhalten in einem in einer Steigung haltenden Bus, ist für diese Fahrgäste mit mehr Anstrengung und Unsicherheit verbunden. Das Be- fahren der Klapprampe der Busse durch Rollstuhlfahrer wird erschwert, je nach Einschränkung oder Art des Rollstuhls oder Scooters sogar unmöglich. Das Befestigen der Rollstühle, Rollatoren und Scooter zur Ladungssicherung in den Fahrzeugen, bedeutet dann ebenfalls ein Hindernis. Weiter vermuten wir, dass eine Verlegung der Haltestelle, so wie hier dargestellt, den MIV zum Überholen der haltenden Busse verführen könnte. Das bedeutet ein erhöhtes Unfallrisiko für unsere Fahrgäste und viele andere Verkehrsteilnehmer. SWB Bus und Bahn bittet von der hier beschriebenen Verlegung der Haltestelle „Lengsdorf Kirche“ in die Steigung der Lingsgasse, aus den hier genannten Gründen Abstand zu nehmen. In der Vorlage zur Vorplanung (DS-Nr. 1713751) wurde erläutert, dass an der Haltestelle stadtauswärts das Aufstellen einer Wartehalte in der öffentlichen Verkehrsfläche aus Platzgründen nicht möglich ist. Die örtliche Situation hat sich im Bereich der VR Bank und deren Stellplätzen verändert. Selbst beim Versetzen der Bushaltestelle in Richtung „Im Mühlen- bach“ könnte die Wartehalle nicht auf der öffentlichen Verkehrsfläche errichtet werden, sondern nur nach Absprache auf der privaten Fläche. Zusätzlich müsste der private Bereich angepasst werden sowie gegebenenfalls die Einfahrt zu den Stellplätzen verkleinert werden, um die benötigte Länge von 18m für die Bushaltestelle realisieren zu können. Dadurch würden sich weitere Kosten ergeben. zu 3.: Bei Annahme des Antrags wird die Verwaltung entsprechend verfahren. Seite 2 von 2

PDF-Kopie: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:53367/pdf

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