Originalquelle: ALLRIS-Original
beschlusstext · 2020-06-16 · Bezirksvertretung Hardtberg
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg vom 16.06.2020 8.1 Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft ungeändert beschlossen 200671 Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Enthaltung DIE LINKE Anhörungsergebnis:
zeitgemäßen und verlässlichen Angebotes für Schul-, Vereins- und Individualschwimmen die nachfolgend beschriebenen Infrastrukturmaßnahmen für die Schwimmhallen zu prüfen, weiterzuentwickeln und konkrete Beschlussvorlagen zum jeweils nächstmöglichen Zeitpunkt vorzulegen. Für die Weiterentwicklung der Bäderlandschaft sind insbesondere Barrierefreiheit sicherzustellen und Nachhaltigkeitsprinzipien anzuwenden. 1.1. Stadtbezirk Bonn a) Die Verwaltung wird die Möglichkeit des Neubaus eines Wettkampfbades am Standort des Römerbades prüfen. Das Bad sollte über mindestens 8 Schwimmbahnen, einen Sprungturm, ein Mehrzweckbecken sowie ein Lehrschwimmbecken verfügen. Für das denkmalgeschützte Gebäude des Frankenbades würde nach Errichtung des neuen Bades eine andere Nutzung, vorzugsweise als öffentlich zugängliche Sport- und Kultureinrichtung, vorzusehen sein. b) Alternativ ist die Generalsanierung des Frankenbades als Schwimmstätte zu prüfen. Dabei sollen erweiterte städtebauliche und quartiersbezogene Funktionen des Bades berücksichtigt werden. Außerdem ist zu prüfen, ob bei einer Sanierung mindestens 8 Schwimmbahnen im Sportbecken erreicht werden können. Um die städtebaulichen, quartiersbezogenen und schwimmsportfachlichen Anforderungen an das Frankenbad zu erreichen, ist zu prüfen, ob und inwieweit hierzu bauliche Veränderungen im Rahmen des bestehenden Denkmalschutzes vorgenommen werden können. Für den Fall, dass eine Erweiterung des Sportbeckens nicht möglich ist, wird die Verwaltung darstellen, ob und ggfs. unter welchen Voraussetzungen in einer Schwimmhalle eines anderen Stadtbezirkes mindestens 8 Schwimmbahnen realisiert werden können. Seite 1 von 3 Beschlussauszug der Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Seite 2 —— c) Die Schwimmhalle im Sportpark Nord soll saniert und um ein weiteres Lehrschwimmbecken sowie zusätzliche Umkleidekapazitäten erweitert werden. Außerdem soll eine behindertengerechte Erschließung sichergesellt werden. d) Zur Sicherstellung des Schul- und Vereinsschwimmens soll für den Fall einer gleichzeitigen Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahme im Sportpark Nord und einer evtl. Generalsanierung des Frankenbades zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein temporäres Schwimmbecken errichtet werden. Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Standorte für dieses Schwimmbad und dessen möglicher Weiterverwendung als Schwimmbad zu prüfen und einen Vorschlag zu unterbreiten. 1.2 Stadtbezirk Bad Godesberg Auf dem Grundstück des ehemaligen Kurfürstenbades soll nach vorherigem Abriss ein Neubau mit einem Mehrzweckbecken und einem Lehrschwimmbecken errichtet werden. Das neue Bad soll das Profil eines Gesundheitsbades erhalten. Ob hierfür die überbaubaren Flächen des rechtskräftigen Bebauungsplanes erweitert werden müssen, ist noch im weiteren Verfahren zu prüfen. Das Paul-Magar-Mosaik im Kurfürstenbad wird vor dem Abriss für eine zukünftige Verwendung ausgebaut und gesichert. 1.3 Stadtbezirk Beuel a) Am Standort des Ennertbades soll ein Hallenbad mit einem Mehrzweckbecken und einem Lehrschwimmbecken errichtet werden. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8123-1 „Am Ennertbad“ unter Rücksichtnahme auf das westlich angrenzende reine Wohngebiet (WR) einzuleiten sowie eine Verträglichkeitsprüfung im Hinblick auf das FFH- Gebiet vorzunehmen. b) Die Beueler Bütt soll nach Errichtung des Neubaus geschlossen und abgerissen werden. Auf dem Grundstück könnte nach vorhabenbezogener Änderung des Bebauungsplans geförderter Wohnungsbau entstehen. Die Erlöse aus der Veräußerung des Grundstücks sollen abzüglich der Abrisskosten für das Schwimmbad zur Deckung des Gesamtkonzeptes verwendet werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Höhe des Veräußerungserlöses und die Höhe der Abrisskosten zu ermitteln. 1.4 Stadtbezirk Hardtberg
auch die Module 4-7 geprüft werden. Das Hardtbergbad erhält damit das Profil eines Familienbades. Seite 2 von 3 Beschlussauszug der Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Seite 3 ——
ermächtigt, die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) und 2 (Vorplanung einschließlich Kostenschätzung) nach HOAI zu beauftragen und hierzu Aufträge an externe Planungsbüros zu vergeben. Die hierfür anfallenden Planungskosten in Höhe von rund 2 Mio. € werden aus der Bäderpauschale finanziert.
stehenden Fördermöglichkeiten (insbesondere, energetische Sanierung, Programme zur CO2- und Energiekosteneinsparung, Denkmalförderung, Städtebauförderung) ausgeschöpft werden. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Förderanträge zu stellen.
Wasserflächen in den öffentlichen Bädern ersetzt. Die Verwaltung wird für die perspektivisch zur Schließung vorgesehenen Lehrschwimmbecken gemeinsam mit den Schulen Nachnutzungskonzepte entwickeln.
Auf Nachfrage von Stv. Kramer (CDU) teilt die Verwaltung mit, dass der Zeit- plan vorsieht, dass mit Beginn der Sanierung des Hardtbergbades das Lehr- schwimmbecken in der Derletalschule wieder in Betrieb genommen wird. Stv. Trützler (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) weist darauf hin, dass im Rahmen der Sanierung des Hardtbergbades die Barrierefreiheit und Rollstuhlgerechtigkeit gewährleistet werden muss. BBm. Thorand (CDU) regt an, mit den Betreibern des Kletterwaldes Gespräche zu führen, ob die Boulderwand, die nach den Ergebnissen aus der Bürgerbe- teiligung nicht im Hardtbergbad errichtet werden soll, in den Kletterwald inte- griert werden kann.
Die Anhörungsvorlage wurde bei Anerkennung der Tagesordnung (TOP 3) vor- gezogen und nach den beiden Bürgeranträgen (TOP 6.1/6.2) behandelt.
An der Aussprache beteiligten sich Stv. Kramer (CDU), Stv. Trützler (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), Bzv. Loosen (SPD), BBm. Thorand (CDU), Bzv. Quickert- Menzel (DIE LINKE) und Herr Günther, Sport- und Bäderamt. Seite 3 von 3
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