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beschlusstext · 2020-06-16 · Bezirksvertretung Hardtberg
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg vom 16.06.2020 8.1.1 Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft zur Kenntnis genommen 200671-6 ST Die ergänzende Stellungnahme der Verwaltung hatte folgenden Wortlaut:
Welches Nutzungs- und Funktionskonzept (Anforderungsprofil) wird für die Bestandsbäder (Franken- und Hardtbergbad) und die Neubau- standorte (Römerbad, Ennertbad, Kurfürstenbad) jeweils zugrunde ge- legt? Erwartet werden für die Neubaustandorte Angaben zu den Wasserflächen (Anzahl und Auslegung der Becken) und zur baulichen Auslegung (Bruttorauminhalte (BRI), Bruttogeschossfläche (BGF), Flächen nach DIN 277) und Funktionsflächen. Den grundsätzlichen Nutzungs- und Funktionsumfang der zu prüfenden Neu- bau- und Sanierungsmaßnahmen hat die Verwaltung in ihrer Beschlussvorlage bei den einzelnen Stadtbezirken bereits beschrieben. Danach sind Bäder mit unterschiedlichen Anforderungsprofilen vorgesehen. Diese Anforderungsprofile sollen nach der grundsätzlichen Beschlussfassung über den Rahmenplan noch konkretisiert werden. Im nächsten Schritt sollen deshalb noch Vertreterinnen und Vertreter der unterschiedlichen Nutzer- gruppen (Schulen, Vereine, Öffentlichkeit, Initiativen) bei der Spezifizierung des Raum- und Umfeldprogrammes beteiligt werden. Erst im Anschluss an diese Spezifizierungsphase ist die Beauftragung der Leistungsphasen 1 und 2 beab- sichtigt. Über das Ergebnis der Spezifizierungsphase werden die Gremien in- formiert. Die Basis für die weiteren Neubauplanungen bilden verschiedene Bad-Typen, die variiert werden können. Es handelt sich um a) ein „Stadtteilhallenbad“ (siehe Anlage 1) mit folgender Ausstattung: ein Mehrzweckbecken 25 m x 12,5 m (5 Bahnen) und ein Lehrschwimm- /Variobecken 12,5 m x 8 m, ergänzt um ein Kleinkind-/Wassergewöh- nungsbecken 5 m x 5 m Wasserfläche insgesamt: 437,50 m² bebaute Fläche ohne Verkehrswege: 1.609,67 m² Bruttorauminhalt : 15.181,20 m³ Dieser Bad-Typ ist für den Neubau des Bades in Bad Godesberg am Standort des Kurfürstenbades vorgesehen. Seite 1 von 6 Beschlussauszug der Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Seite 2 —— b) ein „Stadtteilhallenbad mit gleichzeitiger Versorgung des Freibades“ (siehe Anlage 2) mit folgender Ausstattung: ein Mehrzweckbecken 25 m x 12,5 m (5 Bahnen) und ein Lehrschwimm-/Variobecken 12,5 m x 8 m, ergänzt um ein Kleinkind-/Wassergewöhnungsbecken 5 m x 5 m Wasserfläche insgesamt: 437,50 m² bebaute Fläche ohne Verkehrswege: 2.865,68² Bruttorauminhalt : 20.025,54 m³ Dieser Bad-Typ ist für den Neubau der Schwimmhalle am Standort des Ennertbades vorgesehen und wird Funktionen zur Versorgung des Frei- bades beinhalten. c) ein „Wettkampfhallenbad“ (siehe Anlage 3) mit folgender Ausstattung: ein Schwimmerbecken 25 m x 21 m (8 Bahnen), ein Mehrzweck-/Variobecken 25 m x 12,5 m, ein Lehrschwimm-/Variobecken 12,5 m x 8 m, ein Klein- kind-/Wassergewöhnungsbecken 5 m x 5 m Wasserfläche insgesamt: 987,50 m² bebaute Fläche ohne Verkehrswege: 3.367,16 m² Bruttorauminhalt: 28.530,15,06 m³ Dieser Bad-Typ ist für einen Neubau am Standort des Römerbades vorge- sehen. Die jeweiligen Raumprogramme, die Grundlage für die Spezifizierungs- phase sein sollen, befinden sich im Anhang. Die Flächenbedarfe ergeben sich aus den „Richtlinien für den Bäderbau“, die vom Koordinierungskreis Bäder 2013 in 5. Auflage herausgegeben worden sind (sog. „KOK-Richtlinie“). Diese Richtlinien sind eine Fach- Planungsgrundlage für den Bäderbau. Herausgeber dieser Richtlinien sind die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen, der Deutsche Schwimm- Verband sowie der Deutsche Olympische Sportbund. Das Nutzungs- und Funktionskonzept für das Hardtbergbad ergibt sich aus den Unterlagen, die der Beschlussvorlage DS 1911689 beigefügt waren. Bei der Sanierung und Erweiterung des Hardtbergbades soll zusätzlich zur Sanierung der Bestandsschwimmhalle (Mehrzweckbecken und Lehr- schwimmbecken) das Schwimmbad mit einem zusätzlichen Lehrschwimm- becken ausgestattet werden. Mit dem geplanten Erweiterungsbau mit Vario-/Funktionsbecken, Kinderbecken und Gastronomie, soll das Kombi- bad zu einem Familienbad entwickelt werden, das Gäste aus der gesamten Stadt anziehen wird. Das grundsätzliche Nutzungs- und Funktionskonzept eines sanierten Frankenbades ist in der Beschlussvorlage DS 200671 bereits beschrieben. Es soll neben der Erweiterung von städtebaulichen und quartierbezogenen Funktionen geprüft werden, ob eine Erweiterung des Sportbeckens auf 8 Bahnen unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes möglich ist. Die Verwaltung hat zur besseren Übersichtlichkeit eine Bewertungsmatrix mit den einzelnen zu prüfenden Projekten erstellt. Die in der Anlage 4 dargestellten Kennzahlen bilden das Verhältnis der Wasserfläche zum umbauten Raum ab und machen die Vorteile der von der Verwaltung vorgeschlagenen Projekte gegenüber den Bestandsbauten deutlich. Eine Übersicht über die Entwicklung der Wassserflächen ist Anlage 5 zu entnehmen. Seite 2 von 6 Beschlussauszug der Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Seite 3 ——
Welche Prognosewerte hinsichtlich der jährlichen Besucherzahlen liegen den jeweiligen Nutzungs- und Funktionskonzepten für die verschiedenen Standorte zugrunde? Der Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft sieht vor, die bisherigen Badstandorte entweder zu sanieren oder durch Neubauten zu ersetzen. Dabei sollen die Bäder funktional, nachhaltig und zeitgemäß gestaltet werden. Im Vordergrund stehen dabei eine Behebung der langjährigen Defizite und insbesondere eine Überwindung des Sanierungsstaus. Die Verwaltung prognostiziert auf der Basis der vorgesehenen Ausgestaltung der Bäder folgende jährliche Besucherzahlen. Hierbei werden insbesondere die Attraktivitätssteigerungen, die Erweiterungen in den Wasserflächen und eine geplante Ausweitung der Öffnungszeiten für die Öffentlichkeit berücksichtigt. Die Prognose ist der Anlage 6 zu entnehmen.
Können die sich für die jeweiligen Standorte ergebenen Flächenbe- darfe für die Bau- und Erschließungsflächen unter Berücksichtigung der planungsrechtlichen Anforderungen (GFZ, GRZ, etc.) gedeckt werden? Wenn nein, welche Maßnahmen sind jeweils erforderlich? Die Flächenbedarfe für die jeweiligen Maßnahmen können auf den zur Ver- fügung stehenden Grundstücken gedeckt werden. Dies hat die Verwaltung in einer verwaltungsinternen Vorprüfung bereits ermittelt. Andernfalls hätte die Verwaltung die Vorschläge insbesondere für die Neubaumaßnahmen nicht unterbreitet. Welche planungsrechtlichen Anforderungen und Änderungsnot- wendigkeiten sich ergeben, sind in der Beschlussvorlage bei den jeweiligen Maßnahmen dargestellt.
Wie werden die Baukosten (Kostengruppe 300 und 400 gemäß DIN 276) für die Neubauten gemäß dem hier zugrunde liegenden Nutzungs- und Funktionskonzept von der Verwaltung zum Kostenstand 2020 veran- schlagt (Angaben jeweils in Euro/Kubikmeter bzw. Quadratmeter BRI bzw. BGF)? In der Beschlussvorlage ist unter Ziffer 3 (Annahmen zum Finanzrahmen, Seite 12 ff) beschrieben, auf welcher Grundlage die Verwaltung den Kostenrahmen ermittelt hat. Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine Darstellung nach Kostengruppen daher noch nicht möglich. Dies setzt den Abschluss mindestens der Leistungs- phasen 1 und 2 voraus. Die Verwaltung hat auf der Grundlage der Nutzungs- und Funktionskonzepte und der Richtlinien Bäderbau des Koordinierungs- kreises Bäder Bruttoraum-Inhalte ermittelt und diese für die in Betracht kom- menden Badtypen jeweils mit 650€/m³ angenommen. Für die Neubaumaßnahmen ergeben sich bei diesen Annahmen die folgenden Baukosten nach dem Stand 2020: Neubau am Standort des Kurfürstenbades: Seite 3 von 6 Beschlussauszug der Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Seite 4 —— Brutto-Rauminhalt 15.000 m³ x 650 €/m³ = 9.750.000 € Neubau am Standort des Ennertbades: Brutto-Rauminhalt 20.000 m³ x 650 €/m³ = 13.000.000 € Neubau am Standort des Römerbades: Brutto-Rauminhalt 30.000 m³ x 650 €/m³ = 19.500.000 € Baupreisindex 4% / Jahr bei Neubauten + Risikozuschlag von 20% Die Verwaltung hat sich bei den Kostenannahmen insbesondere an derzeitigen Planungen von Hallenbädern orientiert. Beispiel Königswinter: In der Stadt Königswinter wird derzeit der Ersatzneubau eines Hallenbades errichtet. Dieses Bad wird über einen Brutto-Rauminhalt von 19.500 m³ verfügen. Die Kosten belaufen sich nach erfolgter Ausschreibung auf rund 10,9 Mio. € brutto. Hieraus ergibt sich für den BRI ein Kostenindex von rund 559 €/m³.
Welche jährlichen Betriebskosten ergeben sich für die Hallenbäder nach derzeitigem Stand (Angaben in Euro pro Quadratmeter Wasser- fläche, nur reiner Betriebsaufwand ohne Aufwand für Instandhaltung)? Wie wird der Aufwand für die geplanten Neubauten zum Kostenstand 2020 von der Verwaltung veranschlagt? Die Wasserfläche des Frankenbades beträgt 783,5 m². Für das Frankenbad ergeben sich jährliche Betriebskosten (incl. Personalkosten) i.H.v. 1.884 EUR pro Quadratmeter Wasserfläche (945,72 EUR ohne Personalkosten). Die Wasserfläche des Hallenbades Beuel beträgt 387,5 m². Für das Hallenbad Beuel ergeben sich jährliche Betriebskosten (incl. Personalkosten) in Höhe von 2.635 EUR pro Quadratmeter Wasserfläche (1.317 EUR ohne Personalkosten). Zugrunde gelegt wurde ein 5-Jahres-Durchschnitt, der u.a. die laufende Bau- unterhaltung, nicht jedoch größere Instandhaltungsmaßnahmen (z.B. die Dachsanierung im Hallenbad Beuel) berücksichtigt. Die Halle des Hardtbergbades hat eine Wasserfläche von 412,5 m², allerdings werden die Betriebskosten für Hallen- und Freibadbereich gemeinsam erfasst und können nicht (auch nicht schätzungsweise) differenziert dargestellt werden. Für das Kurfürstenbad (Wasserfläche 312,5 m²) ergaben sich bis zur Schlie- ßung im Jahr 2016 jährliche Betriebskosten (incl. Personalkosten) i.H.v. 2.636 EUR pro Quadratmeter Wasserfläche (1.183 EUR ohne Personalkosten). Für die geplanten Neubaubauten können die jährlichen Betriebskosten derzeit noch nicht beziffert werden. Dies setzt den Abschluss der Leistungsphasen 1 und 2 voraus. Für die geplanten Neubauten können die jährlichen Betriebskosten derzeit noch nicht beziffert werden. Dies setzt den Abschluss der Leistungsphasen 1 und 2 voraus. Seite 4 von 6 Beschlussauszug der Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Seite 5 ——
Welche Vorstellungen hat die Verwaltung hinsichtlich der zeitlichen Abwicklung aller Maßnahmen? Mit welchen Investitionsbedarfen (Euro/Haushaltsjahr) wäre bei diesem Szenario im Rahmen der Finanz- planung unter Berücksichtigung von Baupreissteigerungen zu rech- nen? Welche Baupreissteigerungen werden hierbei von der Verwaltung zugrunde gelegt? Die Verwaltung hat unter Ziffer 6 eine vorläufige Zeitplanung dargestellt. Diese beinhaltet, dass die Maßnahmen bis spätestens zum Jahr 2030 umgesetzt worden sind. Unter der Annahme, dass die Neubau- und Sanierungsmaßnahmen entspre- chend dieses Zeitplanes realisiert werden, müssten in der Finanzplanung fol- gende Investitionsbedarfe berücksichtigt werden: 2020/2021 2 Mio. € Investitionsmittel 2021 10 Mio. € 2022 30 Mio. € 2023 15 Mio. € 2024 15 Mio. € 2025 15 Mio. € 2026 15 Mio. € 2027 15 Mio. € 2028 8 Mio. € 2029 5 Mio. € gesamt 130 Mio. €. Die Verwaltung hat bei den Annahmen zum Finanzrahmen eine Baupreisstei- gerung von jährlich 4 % zugrunde gelegt. Dies entspricht dem Baupreisindex für gewerbliche Betriebsgebäude im Durchschnitt der letzten drei Jahre (Quelle: Statistisches Bundesamt, Konjunkturindikatoren). Außerdem sind folgende Risikoschläge angenommen worden:
Gäbe es aus Sicht der Verwaltung Möglichkeiten zur zeitlichen Beschleunigung unter Sicherstellung des Schulschwimmens mit welchen Auswirkungen auf die Finanzplanung? Die Verwaltung hält die Durchführung aller Maßnahmen in einem Zeitraum von rund 10 Jahren für ambitioniert aber realistisch. Die Planungsphasen für alle Projekte sollen parallel durchgeführt werden. Die Verwaltung wird nach Ab- schluss der Grundlagenermittlungen und Vorplanungen (Leistungsphasen 1 Seite 5 von 6 Beschlussauszug der Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Seite 6 —— und 2) einen überarbeiteten Zeitplan für alle Maßnahmen vorstellen und ins- besondere Möglichkeiten zur zeitlichen Beschleunigung darstellen.
Optional wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob am Panoramabad Rüngsdorf unter Standortgesichtspunkten die Einrichtung eines Kombibades möglich wäre. Die Verwaltung favorisiert grundsätzlich die Errichtung von Kombibadstand- orten. Das Freibad Rüngsdorf verfügt jedoch nicht über das erforderliche Er- weiterungspotential. Das Gesamtgrundstück umfasst 15.774 qm, wovon 1.352 qm bebaut sind. Die Liegewiese des Freibades ist mit 6.664 qm in Bezug auf das Wasserangebot schon jetzt sehr klein und sollte deshalb nicht noch mit einem Hallenbad überbaut werden. Im Vergleich umfasst das Gesamtgrundstück am Ennertbad 68.390 qm, davon bebaut 1.530 qm, Liegewiese 55.375 qm). Die Anlagen 1-6 waren der Einladung beigefügt. Seite 6 von 6
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