Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/TO020?TOLFDNR=2011140) # Ö 5.26 Beteiligung der Stadt Bonn am NRW-Programm „Kommunales Integrationsmanagement“ beschlusstext · 2021-10-28 · Rat - [Vorlage](https://mcp.linkebonn.de/vorlage/vg:2002130) - [Sitzung](https://mcp.linkebonn.de/sitzung/si:400) ## Beschlusstext (amtlich) —— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 28.10.2021 5.26 Beteiligung der Stadt Bonn am NRW-Programm „Kommunales Integrationsmanagement“ ungeändert beschlossen 211381 Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen BBB und AfD Beschluss: 1. Die Stadt Bonn beteiligt sich auf der Grundlage des beigefügten Konzeptes ab 01.01.2022 am Programm „Kommunales Integrationsmanagement“ des Landes NRW. 2. Der Einrichtung folgender befristeter Stellen zur Umsetzung des Programms wird für die Dauer der Förderperiode bis 31.12.2022 gemäß der Richtlinie vom 25.11.2020 zugestimmt: Für den Baustein 1 „Strategischer Overhead, Koordinierende Stelle“ in der Stabsstelle Integration (incl. Kommunales Integrationszentrum) 2,5 Stellen E 11 TVöD / ggfs. A 12 LBesG NRW 0,5 Stelle E 10 TVöD / A 11 LBesG NRW Verwaltungsassistenz Für den Baustein 2 „Rechtskreisübergreifendes Case Management“: 3,0 Stellen der Wertigkeit S 11b TVöD in der Stabsstelle Integration (incl. Kommunales Integrationszentrum) Für den Baustein 3 „Zusätzliche Personalstellen bei der Ausländerbehörde“ in der Abteilung 33-6 „Ausländeramt“: 2 Stellen A 10 LBesG NRW/E9c TVöD zur Einbürgerung mit Schwerpunkt Zielgruppe Flüchtlinge, die im Umfang von insgesamt 1,5 VZÄ besetzt werden und 1 Stelle A 9 LBesG NRW/ E 9a TVöD zur aufenthaltsrechtlichen Perspektivklärung für Langzeitgeduldete, die im Umfang von 0,75 VZÄ besetzt wird. 3. Die stellenplanmäßigen Voraussetzungen werden, sofern eine weitergehende Förderung über das Jahr 2022 hinaus erfolgt, nachlaufend in der Stellenplanfortschreibung 2023/2024 geschaffen. 4. Die Landesförderung für die Personalkosten beträgt im Baustein 1 jeweils 55.000 €/Jahr für die beiden Vollzeitstellen, 27.500 €/Jahr für die 0,5 Stelle und Seite 1 von 2 Beschlussauszug der Sitzung des Rates Seite 2 —— 22.500 €/Jahr für die 0,5 Stelle Verwaltungsassistenz. Die Landesförderung für die Personalkosten im Baustein 2 beträgt 55.000 €/Jahr pro Vollzeitstelle. Die Landesförderung für die Personalkosten im Baustein 3 beträgt 37.500 €/Jahr pro 0,75 VZÄ. 5. Für das Jahr 2022 werden die Mittel für die zusätzlichen Personalkosten (633.147 EUR) überplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung erfolgt zum einen aus Fördermitteln (437.500 EUR) und zum anderen aus dem Gesamthaushalt (195.647 EUR). 6. Für vier weitere vom MKFFI NRW vorgesehene Stellen (VZ) im Baustein 2 („Rechtskreisübergreifendes Case Management“) beantragt die Stadt Bonn die Fachbezogenen Pauschalen in Höhe von 55.000 €/Vollzeitstelle und leitet die Mittel für jeweils 1,0 Stelle weiter an die AWO Bonn/Rhein-Sieg, den Caritasverband für die Stadt Bonn e.V., das Diakonische Werk Bonn und Region/Ev. Migrations- und Flüchtlingsarbeit EMFA und den Paritätischen für das Bildungs- und Familienzentrum Haus Vielinbusch. Seite 2 von 2 PDF-Kopie: [https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:54118/pdf](https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:54118/pdf) ## Weiterführend - [Dokumente](https://mcp.linkebonn.de/dokumente) - [Recherche als Markdown](https://mcp.linkebonn.de/research.md) - [Anleitung](https://mcp.linkebonn.de/anleitung)