Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/TO020?TOLFDNR=2011159) # Ö 5.29 Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass der Veranstaltung "Bonn Leuchtet" beschlusstext · 2021-10-28 · Rat - [Vorlage](https://mcp.linkebonn.de/vorlage/vg:2002961) - [Sitzung](https://mcp.linkebonn.de/sitzung/si:400) ## Beschlusstext (amtlich) —— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 28.10.2021 5.29 Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass der Veranstaltung "Bonn Leuchtet" ungeändert beschlossen 211777 Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen 2 Linke bei Enth. 2 Linke Beschluss: Die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass der Veranstaltung „Bonn Leuchtet“ wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen. Anlage 1 TOP 5.29 - Anlage Seite 1 von 2 Anlage 1 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass der Veranstaltung „Bonn Leuchtet“ Vom Auf Grund des § 6 Absatz 1 und 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) vom 16. November 2006 (GV. NRW. S. 516/SGV. NRW. 7113), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. März 2018 (GV. NRW. S. 172), und den §§ 25 ff. des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden – Ordnungsbehördengesetz (OBG) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 (GV. NRW. S. 528/SGV. NRW. 2060), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Dezember 2019 (GV. NRW. S. 995), wird von der Bundesstadt Bonn als örtlicher Ordnungsbehörde gemäß Beschluss des Rates der Bundesstadt Bonn vom xx.xx.xxxx folgende Verordnung erlassen: § 1 Aus Anlass der im Stadtbezirk Bonn stattfindenden Veranstaltung „Bonn Leuchtet“ dürfen Verkaufsstellen am Veranstaltungssonntag, dem 7.11.2021, im wie folgt umgrenzten Gebiet: Belderberg - Franziskanerstraße – An der Schlosskirche – Am Hof – Am Neutor - Kaiserplatz - Am Hauptbahnhof - Thomas-Mann-Straße - Berliner Platz - Oxfordstraße - Bertha-von-Suttner-Platz - (alle Straßen beidseitig) in der Zeit von 13.00 - 18.00 Uhr geöffnet sein. § 2 Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig Verkaufsstellen an diesem Sonntag außerhalb der in § 1 zugelassenen Geschäftszeiten offen hält. Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 13 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden. § 3 Diese Verordnung tritt einen Tag nach dem Tag ihrer Verkündung in Kraft. Sie tritt am 8. November 2021 außer Kraft. Bundesstadt Bonn als örtliche Ordnungsbehörde Seite 2 von 2 PDF-Kopie: [https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:54124/pdf](https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:54124/pdf) ## Weiterführend - [Dokumente](https://mcp.linkebonn.de/dokumente) - [Recherche als Markdown](https://mcp.linkebonn.de/research.md) - [Anleitung](https://mcp.linkebonn.de/anleitung)