Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/TO020?TOLFDNR=2002935) # Ö 5.4.5 Masterplan 2.0 - Wettbewerb Rheinuferpromenade Bonn Antrag zur Vorlage 210228 beschlusstext · 2021-05-06 · Rat - [Vorlage](https://mcp.linkebonn.de/vorlage/vg:10240) - [Sitzung](https://mcp.linkebonn.de/sitzung/si:394) ## Beschlusstext (amtlich) —— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 06.05.2021 5.4.5 Masterplan 2.0 - Wettbewerb Rheinuferpromenade Bonn Antrag zur Vorlage 210228 ungeändert beschlossen 210228-06 AA Abstimmungsergebnis: ziffernweise Abstimmung: Ziffer 1: Mehrheit gegen CDU, FDP und BBB Ziffer 2: Mehrheit gegen CDU, FDP und BBB Ziffer 3: Mehrheit gegen BBB Ziffer 4 a-d: Mehrheit gegen BBB Ziffer 4 e: Mehrheit gegen CDU, FDP und BBB Beschluss: Auf der Grundlage der Stellungsnahme der Verwaltung [210228-04 ST] zu den Empfehlungen aus den Ausschüssen bezüglich der Beschlussvorlage über den Masterplan 2.0 - Wettbewerb Rheinuferpromenade [210228] beschließt der Rat folgendes [Änderungen zur Stellungnahme sind fett markiert]: 1. Die Verwaltung wird beauftragt die Empfehlung des Ausschuss für Mobilität und Verkehr [210228-03 AA] zum Verkehrskonzept zu berücksichtigen, indem sie folgenden Passus in die Auslobung aufnimmt: a. Der gesamte Bereich der Rheinuferpromenade zwischen Rosental und Zweiter Fährgasse ist grundsätzlich den Fußgänger*innen und Radfahrer*innen vorzubehalten. Ausnahmen sind vorzusehen für: i. Anlieger*innen zu deren Häusern inklusive Anlieferungen, sofern diese nur über die Rheinuferpromenade möglich sind, ii. das Erreichen von vorzusehenden Sonderhalteplätzen zu den An- und Abfahrtstellen der Rheinschifffahrt für Busse, Taxen und MIV- Fahrten für Menschen mit Behinderungen, iii. den Bereich zwischen Josefstraße und Rheingasse mit der Ein-/Ausfahrt der Operngarage möglichst ausschließlich in Nord-Süd-Richtung. Für die Befahrung der Rheinuferpromenade mit MIV bei diesen erwähnten Ausnahmetatbeständen ist Seite 1 von 3 Beschlussauszug der Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Seite 2 —— Schrittgeschwindigkeit für verkehrsberuhigte Bereiche vorzusehen. Die zur entsprechenden Ausweisung resp. Anordnung ggf. notwendigen baulichen Voraussetzungen sind von den Wettbewerbsteilnehmer*innen zu berücksichtigen. Außer den Sonderhalteplätzen sind keine MIV- Parkplätze im gesamten Bereich der Rheinuferpromenade zw. Rosental und Zweiter Fährgasse vorzusehen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt die Empfehlung des Ausschusses für die Beteiligungen der Bürgerinnen und Bürger zu entsprechen, indem sie wie in der Stellungnahme der Verwaltung [210228-04 ST] agiert. 3. Bezüglich der Empfehlung des Ausschusses für Planung, Bauen und Wohnen [210228-05 AA] beschließt der Rat folgendes: a. Der Rat nimmt die Hinweise zur Finanzierung der Toilette zur Kenntnis und entspricht Punkt eins der Empfehlung des Ausschusses, indem er die Verwaltung beauftragt den in der Stellungnahme [210228-04 ST] vorgeschlagenen Text bezüglich der öffentlichen Toilette aufnimmt. b. Der Rat beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, die Ziffer zwei des Änderungsantrags aus dem Ausschuss für Planung, Wohnen und Bauen [210228-05 AA] entgegen der Stellungnahme der Verwaltung [210228-04 ST] weiterzuverfolgen und die Ziffer drei – der Stellungnahme der Verwaltung entsprechend – nicht weiter zu berücksichtigen. 4. Weiter beschließt der Rat in Anlehnung an der Stellungnahme der Verwaltung [210228-04 ST] folgendes: a. Die Auslobung für den Wettbewerb zur Neugestaltung der Rheinuferpromenade zwischen Rosental und Zweiter Fährgasse wird unter Berücksichtigung der oben aufgeführten Punkte eins bis drei beschlossen. b. Der Rat nimmt die Dokumentation der Beteiligung in der überarbeiteten Form (Anlage zu Stellungnahme der Verwaltung (210228-04 ST)) zur Kenntnis und gibt sie den teilnehmenden Teams an die Hand gegeben. c. Als Sachpreisrichterinnen und Sachpreisrichter sowie stellvertretende Sachpreisrichterinnen und Sachpreisrichter für das Wettbewerbsverfahren werden folgenden Personen benannt: i. Stimmberechtigte Teilnehmer*innen 1. Stv. Rolf Beu 2. Bzv. Arno Hospes 3. BBm Jochen Reeh-Schall 4. AM Holger Schmidt ii. Stellvertretende Teilnehmer*innen Seite 2 von 3 Beschlussauszug der Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Seite 3 —— 1. AM Rainer Grotegut 2. Stv. Bert Moll 3. Stv. Alois Saß 4. AM Frank Fremerey d. Das Ergebnis des vorhergehenden Wettbewerbs, der im Rahmen der Regionale 2010 stattgefunden hat, wird aufgehoben. Ebenfalls wird das Gestaltungshandbuch für die Gestaltung von Promenade und den Verbindungen in die Innenstadt für das Wettbewerbsgebiet aufgehoben. e. Die Erprobung der Verkehrsführung wird vorerst nicht umgesetzt. Seite 3 von 3 PDF-Kopie: [https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:56291/pdf](https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:56291/pdf) ## Weiterführend - [Dokumente](https://mcp.linkebonn.de/dokumente) - [Recherche als Markdown](https://mcp.linkebonn.de/research.md) - [Anleitung](https://mcp.linkebonn.de/anleitung)