Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/TO020?TOLFDNR=2002004) # Ö 5.12 Neubau eines 4-gruppigen Kindergartens nach dem Bonner Modell in der Weinheimstraße 51 beschlusstext · 2021-05-06 · Rat - [Vorlage](https://mcp.linkebonn.de/vorlage/vg:2000051) - [Sitzung](https://mcp.linkebonn.de/sitzung/si:394) ## Beschlusstext (amtlich) —— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 06.05.2021 5.12 Neubau eines 4-gruppigen Kindergartens nach dem Bonner Modell in der Weinheimstraße 51 geändert beschlossen 210473 Abstimmungsergebnis: geändert und vorbehaltlich mit der Maßgabe, die Vorlage erneut im Betriebsausschuss SGB zu beraten, ziffernweise Abstimmung: Ziffer 1: einstimmig bei Enth. BBB Ziffer 2: Mehrheit gegen CDU und FDP bei Enth. BBB Beschluss: 1. Der Vorplanung zum Neubau eines 4-gruppigen Kindergartens auf dem Grundstück in der Weinheimstraße 51 wird zugestimmt. 2. Die Maßnahme soll auf KFW 40 umgeplant werden. 3. Die Beschlussvorlage wird erneut im Betriebsausschuss SGB beraten, falls nötig in einer Sondersitzung. Dort wird in Form einer Vorlage dargelegt, welche finanziellen und zeitlichen Auswirkungen eine Umplanung auf KFW 40 hat. - - - Die Ergänzung um Ziffer 2 ergibt sich aus der Beratung im Betriebsausschuss SGB, der sich der Hauptausschuss angeschlossen hat. Ziffer 3 wurde aufgrund der erfolgten Diskussion (s. TOP 5.17) ergänzt. Die Hervorhebungen waren nicht Bestandteil der ursprünglichen Vorlage der Verwaltung. An einer Aussprache beteiligten sich: Stv. Lutz -CDU-, der gesammelt Nachfragen zur Thematik „KFW 40 Umbau“ zu den TOPs 5.12, 13, 15 und 17 stellen möchte. Hintergrund ist die Stellungnahme der Verwaltung aus 2020, wonach im einzigen Kindergarten, der nach passiv-Energiestandards gebaut wurde, die Heizenergiebezugskennwerte im ersten Jahr deutlich von den Soll-Werten abgewichen sind. Auch durch weitere Maßnahmen konnten die Werte im nächsten Jahr nicht verbessert werden. Die Verwaltung habe in der damaligen Stellungnahme ausgeführt, dass die Errichtung nach passiv-Energiestandards keinen Sinn ergeben würde, wenn die Benutzerregeln nicht eingehalten werden können. Konkret möchte er daher wissen, wie hoch der finanzielle Mehraufwand im Vergleich KFW 55 und KFW 40 ist, ob man im vorliegenden Seite 1 von 2 Beschlussauszug der Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Seite 2 —— Fall neue Planungen beauftragen müsste und ob diese dann Bauverzögerungen bedeuten würden und letztendlich, ob die Verwaltung neue Erkenntnisse zur damaligen Stellungnahme hat oder ob diese noch aktuell ist. Für alle eingangs genannten Vorlagen beantragt er abschließend ziffernweise Abstimmung. Herr Leide -SGB-, der zunächst bestätigt, dass die Stellungnahme noch aktuell ist und sich keine Veränderungen ergeben haben. Die Frage des planerischen Mehraufwandes hängt spezifisch davon ab, zu welchem Zeitpunkt eine Veränderung beauftragt wird, das gilt ebenfalls für die terminlichen Auswirkungen. Wichtig bei Bauten nach KFW 40 oder passiv-Standard ist, dass die Gebäudehülle möglichst wenig geöffnet wird. Das lässt sich insbesondere bei Schulen und Kindergärten schwer realisieren. Stv. Esch -SPD-, die auf die Diskussion im Betriebsausschuss SGB verweist und darauf, dass deutschlandweit dieser Baustandard mehr und mehr etabliert wird. Die höheren Kosten würden sich durch spätere Einsparungen im Energiebereich aufheben. Stv. Lutz -CDU-, der die Ausführungen von Frau Esch nicht nachvollziehen kann, die Verwaltung habe ja ausgeführt, dass bei Kindergärten und Schulen Energie eben nicht wie theoretisch möglich eingespart werden kann. Stattdessen sollte man lieber Gebäude mit entsprechendem Potenzial umrüsten. Seite 2 von 2 PDF-Kopie: [https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:56306/pdf](https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:56306/pdf) ## Weiterführend - [Dokumente](https://mcp.linkebonn.de/dokumente) - [Recherche als Markdown](https://mcp.linkebonn.de/research.md) - [Anleitung](https://mcp.linkebonn.de/anleitung)