Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/TO020?TOLFDNR=2001182) # Ö 2.5.3 Stand der Planungen zum Abriss und Neubau des Kurfürstenbades Antrag zur Vorlage 202372 beschlusstext · 2021-04-13 · Bezirksvertretung Bad Godesberg - [Vorlage](https://mcp.linkebonn.de/vorlage/vg:9727) - [Sitzung](https://mcp.linkebonn.de/sitzung/si:559) ## Beschlusstext (amtlich) —— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 13.04.2021 2.5.3 Stand der Planungen zum Abriss und Neubau des Kurfürstenbades Antrag zur Vorlage 202372 zur Kenntnis genommen 202372-03 ST Die Stellungnahme wurde zur Kenntnis genommen. Inhalt der Stellungnahme: Zu 1. Welche Planungsschritte fallen in die Vorplanung und bis wann wird diese abgeschlossen sein? Zur Leistungsphase 1 der HOAI (Grundlagenermittlung) gehören die folgenden Aufgaben: -Klärung der Aufgabenstellung auf der Grundlage der Vorgaben des Auftraggebers -Begleitung zur Ortsbesichtigung -Beratung zum gesamten Leistungsbedarf -Formulierung von Entscheidungshilfen zur Auswahl von Fachplanern -Zusammenfassung, Erläuterung und Dokumentation der Ergebnisse Bei der Leistungsphase 2 der HOAI (Vorplanung) geht es um die grundsätzliche Klärung der Gestaltung und der Funktion des Gebäudes (Planungskonzept), um Fragen der Bautechnik und Bauphysik, als auch der Wirtschaftlichkeit, Energieversorgung und Ökologie. Die wichtigsten Aufgaben des Architekten während der Vorplanung sind: -Abstimmung der Leistungen mit den Fachplanern -Erarbeitung der Vorplanung, Untersuchung und Darstellung von Anforderungen -Maßstabsgetreue Zeichnung des Objekts -Bereitstellung der bisherigen Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen Fachplaner -Vorverhandlung über die Genehmigungsfähigkeit -Kostenschätzung und Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen -Erstellung eines Terminplans mit den wesentlichen Vorgängen des Planungs- und Bauablaufs Für die Leistungsphasen 1 und 2 ist ein Zeitfenster von ca. 4 – 6 Monaten einzuplanen. Zu 2. Liegen die Arbeiten noch im Rahmen des “vorläufigen Zeitplans” oder Seite 1 von 3 Beschlussauszug der Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Seite 2 —— muss schon jetzt mit einer Verzögerung der Maßnahme gerechnet werden? Nach derzeitigen Erkenntnissen ist ca. Oktober 2021 mit dem Abschluss der VgV-Verfahren zu rechnen. Die ersten Planungsergebnisse liegen somit ca. im 1. Quartal 2022 vor und werden dann den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. Ein konkreter Zeitplan für die Durchführung der Maßnahme kann erst nach Abschluss der Vorplanung erstellt werden. Zu 3. Wenn die Maßnahmen nicht mehr im Rahmen des vorläufigen Zeitplans liegen, bitten wir die Verwaltung um Erläuterung der Gründe und eine Erklärung dazu, warum diese bei der Vorlage des “vorläufigen Zeitplans” nicht erkennbar gewesen sind. Die Planungen für den Rückbau und den Neubau des Kurfürstenbades wurden im Oktober 2020 federführend von Amt 52 begonnen. Im Rahmen der Planungsphase „Null“ hat Amt 52 umfangreiche Grundlagenermittlungen und Voruntersuchungen durchgeführt. z.B. Klärung geodätischer Gesichtspunkte, faunistische und floristische Untersuchungen, Baugrunduntersuchungen, Bewertung der geotechnischen Einwirkungen / Erddruck / Wasserdruck und Bewertung der topographischen Lage insbesondere gem. der DIN 4085 u.a. Des Weiteren wurden von Amt 52 intensive Abstimmungen zwischen dem Referat Vergabedienste und dem Rechnungsprüfungsamt zu Vergabeverfahren, insbesondere zu Honoraraufträgen gemäß § 50 UVgO, GWB und VgV, durchgeführt. Das finale Ergebnis dieser Abstimmungen führte zur zwingenden Notwendigkeit der Durchführung mehrerer differenzierter VgV-Verfahren zur Vergabe von folgenden Leistungen: -Objektplanung, Planungsleistung Architektur -Fachplanung Tragwerksplanung, Bauingenieurwesen -Fachplanung Technische Ausrüstung, Elektrotechnik und Versorgungstechnik -Fachplanung Rückbau, Abbruch und Hangsicherung Die Verwaltung hat mit der Durchführung dieser VgV-Verfahren ein Kölner Büro für Baumanagement beauftragt. Zu 4. Bis wann kann mit einer Beauftragung der Leistungsphasen 1 und 2 gerechnet werden? Nach derzeitigen Erkenntnissen ist ca. Oktober 2021 mit dem erfolgreichen Abschluss der VgV-Verfahren zu rechnen. Unmittelbar hieran anschließend können die Zuschläge erteilt werden. Die ersten Planungsergebnisse liegen somit ca. im 1. Quartal 2022 vor. Zu 5. Wann beabsichtigt die Verwaltung, den Auftrag zum Ausbau und zur Einlagerung des Paul-Magar-Mosaiks zu erteilen? Der Ausbau des Mosaiks ist Bestandteil der Rückbauplanung. Der Auftrag soll daher erst im Rahmen des Rückbaus des Bades erteilt werden. Seite 2 von 3 Beschlussauszug der Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Seite 3 —— Zu 6. Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung Bad Godesberg ausführlich zu erläutern, wie sie zu der Auffassung gelangt ist, dass Planungs-, Entscheidungs- und Realisierungsprozesse unabhängig voneinander laufen (siehe DS 202372-01 ST, S. 2)? Alle im Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft vorgesehenen Maßnahmen bedürfen einer konkreten Planung. Die Planungsleistungen sind jeweils auszuschreiben. Mangels ausreichender personeller Kapazitäten in der Verwaltung sollen mit der Durchführung der Ausschreibungen hierauf spezialisierte Unternehmen beauftragt werden. Auch die weiteren Prozesse werden extern vergeben. Durch diese Vorgehensweise ist gewährleistet, dass die Planungsprozesse sowie die daraus folgenden Entscheidungs- und Realisierungsprozesse unabhängig voneinander laufen können. Zu 7. Beabsichtigt die Verwaltung weitere Förderanträge zu stellen, nachdem die Bemühungen um Fördermittel beim Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung aus dem Förderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ erfolglos blieben? Die Verwaltung prüft weitere Förderprogramme, z.B. des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zum energieeffizienten Bauen, im Hinblick auf eine Antragstellung und wird der Bezirksvertretung Bad Godesberg zu gegebener Zeit berichten. Zu 8. Wenn nein: Reicht der Haushaltsansatz für die Planungs- und Realisierungsmaßnahmen des Bonner Bäderkonzeptes im Entwurf des Doppelhaushalts 2021/2022 und der mittelfristigen Finanzplanung aus? Siehe Antwort zu Frage 7 Zu 9. Wie hoch wären die zusätzlichen Mittel, die zur Umsetzung bereitgestellt werden müssten, wenn keine Fördermittel eingeworben werden können? Diese Frage kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden, da nur Kostenprognosen zu den Maßnahmen vorliegen. Der konkrete Mittelbedarf kann erst beziffert werden, wenn die Leistungsphasen 1 bis 3 der jeweiligen Planungen abgeschlossen sind. Seite 3 von 3 PDF-Kopie: [https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:63363/pdf](https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:63363/pdf) ## Weiterführend - [Dokumente](https://mcp.linkebonn.de/dokumente) - [Recherche als Markdown](https://mcp.linkebonn.de/research.md) - [Anleitung](https://mcp.linkebonn.de/anleitung)