# Recherche: Denkmalschutzgesetz

Quellen: Ratsinformationssystem der Stadt Bonn, Stadt Bonn (Pressemitteilungen), General-Anzeiger, WDR, Radio Bonn/Rhein-Sieg. Auszüge, keine Volltexte.

10 Treffer (Quelle und Original-Link jeweils angegeben):

## 1. Entwurf eines Nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes (Denkmalschutzgesetz - DSchG NRW)
*2021-06-17 · Ratsinformationssystem der Stadt Bonn · Qualität: original*

In dem vorliegenden Entwurf, erarbeitet von dem Ministerium mit der bunt gemischten Zuständigkeit für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung und beschlossen vom Landeskabinett am 2. März 2021 ist eine grundlegende Neuordnung der Zuständigkeiten für die Eintragung von Baudenkmälern in die Denkmallisten enthalten. Im Kern sieht er eine Entmachtung der Fachämter vor, die bei den Landschaftsverbänden angesiedelt sind (Landeskonservatoren): Die kommunalen Behörden müssen laut Entwurf künftig kein __Benehmen__ mehr mit den Fachämtern vor einer Aufnahme in die Denkmallisten herstellen, sondern können völlig selbständig "nach __Anhörung__ des Denkmalfachamtes" darüber entscheiden. Darüber hinaus soll den Fachämtern der Landschaftsverbände (Landeskonservatoren) das Recht genommen werden, ihrerseits die Eintragung eines Gebäudes in die Denkmalliste zu beantragen. In § 23 (4) des Entwurfes fehlt nämlich das bisher geltende Recht der Landschaftsverbände bzw. ihrer Fachämter auf Eintragung eines Denkmals. Dadurch würden die bislang vorgeschriebene und bewährte Mehrstufigkeit der Verfahren und die Möglichkeit des fachlichen Einspruchs reduziert. Die Ausschaltung der Landeskonservatoren würde

Quelle: <https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2001184>

## 2. § 7 Denkmalschutzgesetz – DSchG NRW „Erhaltung von Baudenkmälern“ haben der Eigentümer/die Eigentümerin ihre Baudenkmäler im Rahmen des Zumutbaren denkmalgerecht zu erhalten,
*2024-06-05 · Ratsinformationssystem der Stadt Bonn · Qualität: original*

§ 7 Denkmalschutzgesetz – DSchG NRW „Erhaltung von Baudenkmälern“ haben der Eigentümer/die Eigentümerin ihre Baudenkmäler im Rahmen des Zumutbaren denkmalgerecht zu erhalten, instand zu setzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen. (…). Dieses Gebäude wurde bisher aus Kapazitätsgrün

Quelle: <https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2059206>

## 3. Entwurf eines Nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes (Denkmalschutzgesetz - DSchG NRW)Antrag zur Vorlage 210999
*2021-06-24 · Ratsinformationssystem der Stadt Bonn · Qualität: original*

Der Rat der Bundesstadt Bonn schätzt die von dem für Bonn zuständigen Denkmalfachamt, dem LVR-Amt für Denkmalpflege, bereitgestellte Expertise und Beratung in denkmalfachlichen Fragen außerordentlich und vertritt gemäß einer Evaluation mit Abschlussbericht vom 5. März 2018 (Prof. Oebbecke, Münster) die Auffassung, dass sich die bisherigen gesetzlichen Regelungen bewährt haben. Der Gesetzentwurf der Landesregierung NRW (Drucksache 17/3807) sieht u. a. im Verfahren der Behördenbeteiligung die Abkehr von der bisherigen „Benehmensregelung“ (§ 21 Abs. 4 DSchG) hin zur bloßen „Anhörung“ (§ 24 Abs. 2 Satz 1 DSchG-E) vor. Zudem gilt, dass nach § 23 Abs. 4 DSchG-E die Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste „von Amts wegen“ zu erfolgen hat. Diese Regelung knüpft an § 24 Abs. 1 Satz 1 Vw VfG an. Gem. § 22 Abs. 2 Zif. 1 DSchG-E erstatten die Denkmalfachämter u.a. Gutachten in allen Angelegenheiten des Denkmalschutzes und sind dabei gem. § 22 Abs. 3 an fachliche Weisungen nicht gebunden. Umgekehrt ist danach aber auch die untere Denkmalschutzbehörde nicht an das Vorbringen der Denkmalfachbehörde gebunden. Im Ergebnis dieser Regelungen würde die Stadt verpflichtet sein, in erhöhtem Maße e

Quelle: <https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2001639>

## 4. Möglich wurde dies durch eine Regelung im rheinland-pfälzischen Denkmalschutzgesetz, die seit 1986 gilt: Zeugnisse der Erdgeschichte genießen demnach denselben rechtlichen Schutz
*2026-07-28 · General-Anzeiger Bonn · Qualität: original*

Möglich wurde dies durch eine Regelung im rheinland-pfälzischen Denkmalschutzgesetz, die seit 1986 gilt: Zeugnisse der Erdgeschichte genießen demnach denselben rechtlichen Schutz wie Zeugnisse der Menschheitsgeschichte. Den Antrag auf Ausweisung hatten die Deutsche Vulkanologische Gesellschaft und d

Quelle: <https://ga.de/region/ahr-und-rhein/mehr-von-ahr-und-rhein/bausenberg-niederzissen-erste-vulkan-denkmalzone-rlp_aid-151918807>

## 5. Entwurf eines Nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes (Denkmalschutzgesetz - DSchG NRW) zu DS: 210999-01 ST
*2022-04-28 · Ratsinformationssystem der Stadt Bonn · Qualität: original*

Die Verwaltung teilt mit, dass der Ratsbeschluss zu DS: 210999-01 DA vom 17.03.2022 durch das als als Anlage beigefügte Schreiben an den Vorsitzenden des zuständigen Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen des Landtags NRW umgesetzt wurde.

Quelle: <https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2006067>

## 6. Ö 6.11.1 Entwurf eines neuen Denkmalschutzgesetzes (DSchG NRW) , Landtags-Drs. 17/16518 vom 10.02.2022 BBB-Dringlichkeitsantrag zur Vorlage 210999-02 Die Stellungnahme der
*2022-03-17 · Ratsinformationssystem der Stadt Bonn · Qualität: original*

Ö 6.11.1 Entwurf eines neuen Denkmalschutzgesetzes (DSchG NRW) , Landtags-Drs. 17/16518 vom 10.02.2022 BBB-Dringlichkeitsantrag zur Vorlage 210999-02 Die Stellungnahme der Verwaltung wurde zur Kenntnis genommen. Beschluss: zur Kenntnis genommen

Quelle: <https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2019584>

## 7. Entwurf eines Nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes (Denkmalschutzgesetz - DSchG NRW)
*2021-06-17 · Ratsinformationssystem der Stadt Bonn · Qualität: original*

Bei Annahme des Antrags wird die Verwaltung die hierdurch zum Ausdruck kommende Auffassung des Rates dem Präsidenten des Landtages übermitteln. Ergänzend wird auf Folgendes hingewiesen: Die Verwaltung schätzt die von dem für Bonn zuständigen Denkmalfachamt, dem LVR-Amt für Denkmalpflege, bereitgestellte Expertise und Beratung in denkmalfachlichen Fragen außerordentlich und wird unabhängig von der im Antrag kritisierten Absicht des Gesetzgebers zur Neufassung der formellen Beteiligungsregeln auch zukünftig insbesondere in komplexen Unterschutzstellungsverfahren oder bei der denkmalfachlichen Aufarbeitung neuerer bauhistorischer Zeitschichten auf diese angewiesen sein. Zudem gilt, dass nach § 23 Abs. 4 DSchG-E die Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste von Amts wegen zu erfolgen hat. Gem. § 22 Abs. 2 Zif. 1 DSchG-E erstatten die Denkmalfachämter u.a. Gutachten in allen Angelegenheiten des Denkmalschutzes und sind dabei gem. § 22 Abs. 3 an fachliche Weisungen nicht gebunden. Sofern in einem solchen Gutachten die Denkmaleigenschaft eines Objektes festgestellt wird, dürfte also in der Regel von Amts wegen eine Eintragung in die Denkmalliste vorzunehmen sein, ohne dass es einer fö

Quelle: <https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2001295>

## 8. Ö 6.7 Entwurf eines neuen Denkmalschutzgesetzes (DSchG NRW) , Landtags-Drs. 17/16518 vom 10.02.2022 BBB-Dringlichkeitsantrag zur Vorlage 210999-02 Der abgelehnte
*2022-03-10 · Ratsinformationssystem der Stadt Bonn · Qualität: original*

Ö 6.7 Entwurf eines neuen Denkmalschutzgesetzes (DSchG NRW) , Landtags-Drs. 17/16518 vom 10.02.2022 BBB-Dringlichkeitsantrag zur Vorlage 210999-02 Der abgelehnte Dringlichkeitsantrag hatte folgenden Inhalt: 1. Der Rat der Stadt Bonn spricht sich gegen die im auch im dritten Entwurf eines neuen Denkm

Quelle: <https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2019186>

## 9. BBB-Anfrage zur geplanten Novellierung des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (DSchG NW)
*2021-05-05 · Ratsinformationssystem der Stadt Bonn · Qualität: original*

Erfolgt mündlich.

Quelle: <https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2000003>

## 10. Ö 6.11 Entwurf eines neuen Denkmalschutzgesetzes (DSchG NRW) , Landtags-Drs. 17/16518 vom 10.02.2022 BBB-Dringlichkeitsantrag zur Vorlage 210999-02 Beschluss: 1.
*2022-03-17 · Ratsinformationssystem der Stadt Bonn · Qualität: original*

Ö 6.11 Entwurf eines neuen Denkmalschutzgesetzes (DSchG NRW) , Landtags-Drs. 17/16518 vom 10.02.2022 BBB-Dringlichkeitsantrag zur Vorlage 210999-02 Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Bonn spricht sich gegen die im auch im dritten Entwurf eines neuen Denkmalschutzgesetzes enthaltene Abkehr von der "Bene

Quelle: <https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2019187>

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