# Recherche: Einfriedungssatzung

Quellen: Ratsinformationssystem der Stadt Bonn, Stadt Bonn (Pressemitteilungen), General-Anzeiger, WDR, Radio Bonn/Rhein-Sieg. Auszüge, keine Volltexte.

8 Treffer (Quelle und Original-Link jeweils angegeben):

## 1. Bürgerantrag: Einführung einer stadtweit geltenden Einfriedungssatzung
*2025-04-16 · Ratsinformationssystem der Stadt Bonn · Qualität: original*

Inhalt der Anregungen und Beschwerden Der Antrag lautet: Der Rat der Stadt Bonn möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, eine für das gesamte Stadtgebiet geltende Einfriedungssatzung mit folgenden Vorgaben aufzustellen: Die Einfriedungssatzung - gibt verbindliche Mindestvorgaben für die Einfriedung aller Grundstücke im Stadtgebiet vor, welche einen Beitrag zur Verbesserung von Klima und Artenschutz im städtischen Raum leisten. - gilt überall dort, wo es keine Einfriedungsvorgaben im Rahmen geltender Bausatzungen gibt. In rechtskräftigen Bebauungsplänen festgelegte Einfriedungsvorgaben behalten somit ihre Gültigkeit. - untersagt die Rodung vorhandener „lebendiger grüner“ Einfriedungen (heimischer Hecken/ Sträucher) für den Ersatz durch Einfriedungen aus „totem“ Material (z.B. Kunststoff). Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Quelle: <https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2022491>

## 2. Ö 4.7 Bürgerantrag: Einführung einer stadtweit geltenden Einfriedungssatzung Beschluss: Dem Bürgerantrag wird entsprechend der in der Stellungnahme der Verwaltung beschriebenen
*2025-06-24 · Ratsinformationssystem der Stadt Bonn · Qualität: original*

Ö 4.7 Bürgerantrag: Einführung einer stadtweit geltenden Einfriedungssatzung Beschluss: Dem Bürgerantrag wird entsprechend der in der Stellungnahme der Verwaltung beschriebenen Vorgehensweise zugestimmt. Durch die Annahme des Bürgerantrages im Bürgerausschuss wird die Thematik dem zuständigen Fachgr

Quelle: <https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2079201>

## 3. N-Vorlage zum Bürgerantrag:Einführung einer stadtweit geltenden Einfriedungssatzung
*2025-08-18 · Ratsinformationssystem der Stadt Bonn · Qualität: original*

__Der Beschluss__ __des Ausschusses für Beteiligungen der Bürgerinnen und Bürger vom__ __24.06.2025 lautet wie folgt: __ Dem Bürgerantrag wird entsprechend der in der Stellungnahme der Verwaltung beschriebenen Vorgehensweise zugestimmt. Durch die Annahme des Bürgerantrages im Bürgerausschuss wird die Thematik dem zuständigen Fachgremium, das über den Inhalt des Antrages entscheiden wird, durch eine neue Vorlage vorgelegt. __Der zugrunde liegende Bürgerantrag lautete wie folgt: __ Der Rat der Stadt Bonn möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, eine für das gesamte Stadtgebiet geltende Einfriedungssatzung mit folgenden Vorgaben aufzustellen: Die Einfriedungssatzung - gibt verbindliche Mindestvorgaben für die Einfriedung aller Grundstücke im Stadtgebiet vor, welche einen Beitrag zur Verbesserung von Klima und Artenschutz im städtischen Raum leisten. - gilt überall dort, wo es keine Einfriedungsvorgaben im Rahmen geltender Bausatzungen gibt. In rechtskräftigen Bebauungsplänen festgelegte Einfriedungsvorgaben behalten somit ihre Gültigkeit. - untersagt die Rodung vorhandener „lebendiger grüner“ Einfriedungen (heimischer Hecken/ Sträucher) für den Ersatz durch Einfriedungen aus „

Quelle: <https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2023870>

## 4. Ö 4.7.1 Bürgerantrag: Einführung einer stadtweit geltenden Einfriedungssatzung Der Ausschuss nimmt Kenntnis von der Stellungnahme der Verwaltung.
*2025-06-24 · Ratsinformationssystem der Stadt Bonn · Qualität: original*

Ö 4.7.1 Bürgerantrag: Einführung einer stadtweit geltenden Einfriedungssatzung Der Ausschuss nimmt Kenntnis von der Stellungnahme der Verwaltung. - - - Inhalt der Stellungnahme: Bei Annahme des Antrags wird die Verwaltung prüfen, inwieweit eine solche Satzung erlassen werden könnte. Zwar gibt es mit

Quelle: <https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2079227>

## 5. Bürgerantrag: Einführung einer stadtweit geltenden Einfriedungssatzung
*2025-05-12 · Ratsinformationssystem der Stadt Bonn · Qualität: original*

Bei Annahme des Antrags wird die Verwaltung prüfen, inwieweit eine solche Satzung erlassen werden könnte. Zwar gibt es mit dem § 89 Abs. 1 Ziffer 5 der Landesbauordnung NRW eine Ermächtigungsgrundlage auch örtliche Bauvorschriften über die Notwendigkeit, Art, Gestaltung und Höhe von Einfriedungen zu erlassen. Eine solche Satzung müsste jedoch differenzierte Anforderungen für unterschiedliche Baugebiete berücksichtigen. So lässt sich in Gewerbe- oder Industriegebieten sicher schwerlich ein solcher Gestaltungsanspruch verwirklichen. Auch haben die Antragstellerinnen bereits erkannt, dass mitunter Bebauungspläne Festsetzungen zu Einfriedungen enthalten. Diese müssten im Zusammenhang mit dem Erlass einer solchen Satzung geprüft werden, ob die Festsetzungen noch den Gegebenheiten entsprechen oder möglicherweise obsolet sind sowie ob die teilweise Jahrzehnte alten Anforderungen an Einfriedungen noch zeitgemäß sind. Es würde sich daher die Frage stellen, wie mit diesen vorhandenen Festsetzungen in den Bebauungsplänen umzugehen wäre. Auch die Vorgartensatzung, die in verschiedenen Bereichen gilt, enthält Anforderungen an die Gestaltung von Einfriedungen. Insbesondere ist das Stadtgebiet Bo

Quelle: <https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2022666>

## 6. Ö 5.64 N-Vorlage zum Bürgerantrag: Einführung einer stadtweit geltenden Einfriedungssatzung Der vertagte Beschluss hatte folgenden Wortlaut: Der Beschlussvorschlag aus dem Votum
*2025-12-11 · Ratsinformationssystem der Stadt Bonn · Qualität: original*

Ö 5.64 N-Vorlage zum Bürgerantrag: Einführung einer stadtweit geltenden Einfriedungssatzung Der vertagte Beschluss hatte folgenden Wortlaut: Der Beschlussvorschlag aus dem Votum des Ausschusses für Beteiligungen der Bürgerinnen und Bürger zu der Eingabe nach § 24 GO NRW (DS: 252973 ) vom 24.06.2025

Quelle: <https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2083944>

## 7. Ö 5.2 N-Vorlage zum Bürgerantrag: Einführung einer stadtweit geltenden Einfriedungssatzung Die vertagte Beschussvorlage hat folgenden Inhalt: Der Beschlussvorschlag aus dem Votum
*2025-12-15 · Ratsinformationssystem der Stadt Bonn · Qualität: original*

Ö 5.2 N-Vorlage zum Bürgerantrag: Einführung einer stadtweit geltenden Einfriedungssatzung Die vertagte Beschussvorlage hat folgenden Inhalt: Der Beschlussvorschlag aus dem Votum des Ausschusses für Beteiligungen der Bürgerinnen und Bürger zu der Eingabe nach § 24 GO NRW (DS: 252973 ) vom 24.06.2025

Quelle: <https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2084395>

## 8. Ö 5.17 N-Vorlage zum Bürgerantrag: Einführung einer stadtweit geltenden Einfriedungssatzung Beschluss: Der Beschlussvorschlag aus dem Votum des Ausschusses für Beteiligungen der
*2026-05-07 · Ratsinformationssystem der Stadt Bonn · Qualität: original*

Ö 5.17 N-Vorlage zum Bürgerantrag: Einführung einer stadtweit geltenden Einfriedungssatzung Beschluss: Der Beschlussvorschlag aus dem Votum des Ausschusses für Beteiligungen der Bürgerinnen und Bürger zu der Eingabe nach § 24 GO NRW (DS: 252973 ) vom 24.06.2025 mit der Intention zum Erlass einer Ein

Quelle: <https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2088840>

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