# Recherche: Planungsvorgaben

Quellen: Ratsinformationssystem der Stadt Bonn, Stadt Bonn (Pressemitteilungen), General-Anzeiger, WDR, Radio Bonn/Rhein-Sieg. Auszüge, keine Volltexte.

10 Treffer (Quelle und Original-Link jeweils angegeben):

## 1. Planungsvorgaben zur Verbesserung der Radverkehrssicherheit
*2021-03-11 · Ratsinformationssystem der Stadt Bonn · Qualität: original*

__Zu 1.__ Die Stadt Bonn richtet sich bei allen Planungen nach StVO, ERA und RASt. Der als Beispiel angeführte Schutzstreifen auf der Hausdorffstraße ist richtlinienkonform angelegt, da die ERA vorgeben „Bei wenigen Parkvorgängen und beengten straßenräumlichen Situationen kann der Schutzstreifen einschließlich Sicherheitsraum 1, 50 m breit sein. Der Sicherheitsraum muss dann nicht baulich oder durch Markierung ausgebildet sein.“ (ERA 2010, S. 22). Der Stadt Bonn ist aber auch bewusst, dass diese Regelung in der Realität Probleme aufwirft, da ein 1, 50 m Schutzstreifen ohne gesonderten Sicherheitstrennstreifen eben keinen ausreichenden Schutz vor öffnenden Autotüren bietet. Mit Blick auf die Ergebnisse einer Studie der Unfallforschung der Versicherer aus dem Jahr 2020, die ergeben hat, dass Unfälle zwischen Radfahrenden und parkenden Autos massiv angestiegen sind, wird die Stadt Bonn in Zukunft auf eine solche Aneinanderreihung von Mindestmaßen nach Möglichkeit verzichten und neben Parkständen immer einen Sicherheitstrennstreifen markieren. __Zu 2.__ Die Stadt Bonn stimmt zu, dass sich Radfahrstreifen in Mittellage (RiM) für viele Radfahrende subjektiv unsicher anfühlen und sie für

Quelle: <https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=10191>

## 2. Ö 5.1.2 Planungsvorgaben zur Verbesserung der Radverkehrssicherheit zur Kenntnis genommen Beschluss: zur Kenntnis genommen
*2021-04-20 · Ratsinformationssystem der Stadt Bonn · Qualität: original*

Ö 5.1.2 Planungsvorgaben zur Verbesserung der Radverkehrssicherheit zur Kenntnis genommen Beschluss: zur Kenntnis genommen

Quelle: <https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2000678>

## 3. Planungsvorgaben zur Verbesserung der Radverkehrssicherheit
*2020-08-26 · Ratsinformationssystem der Stadt Bonn · Qualität: original*

Aufgrund der Novellierung der StVO besteht ein erhöhter Abstimmungsbedarf und -prozess zwischen der Verwaltung und der Polizei zu den geforderten Punkten. Die Verwaltung bittet daher um Vertagung.

Quelle: <https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=7304>

## 4. Ö 5.1.1 Planungsvorgaben zur Verbesserung der Radverkehrssicherheit zur Kenntnis genommen Beschluss: zur Kenntnis genommen
*2021-04-20 · Ratsinformationssystem der Stadt Bonn · Qualität: original*

Ö 5.1.1 Planungsvorgaben zur Verbesserung der Radverkehrssicherheit zur Kenntnis genommen Beschluss: zur Kenntnis genommen

Quelle: <https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2000698>

## 5. Planungsvorgaben zur Verbesserung der Radverkehrssicherheit
*2020-08-26 · Ratsinformationssystem der Stadt Bonn · Qualität: original*

Aus Sicht der Antragstellenden wird bei bisherigen Planungen die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmenden nicht im Rahmen des Möglichen optimiert. Durch die verbindlichen Vorgaben soll dies zukünftig gewährleistet werden. 1. Obwohl die ERA für Radwege bereits seit 2010 Sicherheitstrennstreifen zu Parkplätzen vorsieht, werden diese in Bonn häufig nicht geplant und markiert. So wurde an der Hausdorffstr. (Drs 1711371) der neu markierte Schutzstreifen ohne Sicherheitsraum an Gehwegparkplätze geführt. Die tatsächlich nutzbare Breite unterschreitet so das Mindestmaß von 1, 25 m. Auch bei den Planungsvarianten zur Endenicher Allee (Drs 200577) wird ein Sicherheitstrennstreifen nur für die Variante mit Radfahrstreifen eingeplant, obwohl dieser wegen der gleichen Gefahrenlage auch für Schutzstreifen vorzusehen ist. Die sicher nutzbare Breite der Radverkehrsanlagen wird so regelmäßig reduziert. 2. Radstreifen in Mittellage wie am Bertha-von-Suttner-Platz werden als subjektiv unsicher empfunden und daher von vielen Radfahrenden gemieden. Eine Studie der TU Berlin kommt außerdem zu dem Ergebnis, dass diese auch objektiv die Sicherheit nicht erhöhen. Stattdessen wird der Konfliktpunkt nu

Quelle: <https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=6716>

## 6. Ö 5.1 Planungsvorgaben zur Verbesserung der Radverkehrssicherheit Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Beschluss: geändert beschlossen
*2021-04-20 · Ratsinformationssystem der Stadt Bonn · Qualität: original*

Ö 5.1 Planungsvorgaben zur Verbesserung der Radverkehrssicherheit Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Beschluss: geändert beschlossen

Quelle: <https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to010?SILFDNR=554>

## 7. Erweiterung infolge der Umstellung G8 – G9 des Konrad-Adenauer-Gymnasiums, Max-Planck-Straße 24, 53177 Bonn - Pennenfeld
*2020-08-25 · Ratsinformationssystem der Stadt Bonn · Qualität: original*

Der Vorplanung und der Kostenschätzung zur Erweiterung des Konrad-Adenauer-Gymnasiums in 53177 Bonn - Pennenfeld wird zugestimmt. Mit Beschluss durch den Hauptausschuss vom 28.01.2014 (DS-Nr.: 1312032NV4, Verbesserung der Kostensicherheit bei Investitionsvorhaben) werden Planungen des SGB bei Investitionsvorhaben über 2 Mio. € vorab dem Betriebsausschuss und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. Wie mit MV 1811044 und 1910560 mitgeteilt, haben sich durch die Rückkehr der Gymnasien zu G9 für 9 von 10 Gymnasien in Bonn zusätzliche Raumbedarfe und Planungen ergeben. Das Konrad-Adenauer-Gymnasium, Max-Planck-Straße, erhält 9 zusätzliche Klassenräume. Auf dem vorhandenen Schulgelände des Konrad-Adenauer-Gymnasiums in Bonn-Pennenfeld befinden sich drei Gebäude. Dem Schulgebäude (Baujahr 1964) selbst, das aus einer Y-förmigen dreigeschossigen Anlage (Gebäude A, B, C und D) besteht, einem zweigeschossigen Unterrichtspavillon (Gebäude E und F) mit vier Klassenräumen sowie einer Turn- und Schwimmhalle (Gebäude G). Anhand einer Machbarkeitsstudie wurde der Schulstandort analysiert. Das hierbei entwickelte erste räumliche Konzept sah zunächst vor, dass der Gebäudeteil E abgerissen wird und e

Quelle: <https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=6896>

## 8. Regelungslücke entsprechend der neuen rechtlichen Rahmenbedingungen zu schließen. In der laufenden Fortschreibung des BEZK ist es vorgesehen, die Erkenntnisse der Fortschreibung
*2024-11-20 · Ratsinformationssystem der Stadt Bonn · Qualität: original*

Regelungslücke entsprechend der neuen rechtlichen Rahmenbedingungen zu schließen. In der laufenden Fortschreibung des BEZK ist es vorgesehen, die Erkenntnisse der Fortschreibung des : REZK 2010 und die 2019 im Ziel 6.5-8 des LEP NRW ausformulierten planungsrechtlichen Vorgaben, aufzunehmen. ” Kapite

Quelle: <https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2068364>

## 9. Zugang zur U-Bahnhaltestelle Hauptbahnhof bzw. der Minus-1-Ebene (alt: 1911780)
*2019-11-27 · Ratsinformationssystem der Stadt Bonn · Qualität: original*

**1.** **Welche vertraglichen Vereinbarungen bestehen zwischen den beiden Investoren der Bauten vor dem Hauptbahnhof bzw. ihren Rechtsnachfolgern, der Stadt Bonn und den Stadtwerken über die Betriebs- und Unterhaltungskosten, die Gewährleistung der Verkehrssicherheit und das Hausrecht in der sogenannten Minus-1-Ebene? ** Der Neubau der Verteilerebene im Bereich der Poststraße wird durch die Investoren übernommen und kostenmäßig getragen. Hierzu gehört auch die Gewährleistungs ­ über ­ wachung, da die Vertragsverhältnisse zwischen den aus ­ führenden Firmen und den Investoren geschlossen wurden. Die Unterhaltung sowie die Ausübung des Hausrechts unter den jeweiligen Gebäuden, z.B. der Durchgang zum ZOB, erfolgt durch die Investoren. Die Bereiche der Treppenabgänge und Fahrtreppen werden zukünftig von der Stadt und den Stadtwerken unter ­ halten. Die genaue Auf ­ gabenteilung einschließlich Verkehrssicherungspflicht und Besitzzuordnung wird derzeit zwischen SWBV und Verwaltung verhandelt und muss vertraglich noch fixiert werden. Fahrtreppen und Beleuchtung sowie die Anbindung der Fahrgast ­ informationen sind im Technikraum der SWB versorgt. Die DB lehnt eine Kostenbeteiligung an der

Quelle: <https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2679>

## 10. Regelungslücke entsprechend der neuen rechtlichen Rahmenbedingungen zu schließen. In der laufenden Fortschreibung des BEZK ist es vorgesehen, die Erkenntnisse der Fortschreibung
*2024-11-26 · Ratsinformationssystem der Stadt Bonn · Qualität: original*

Regelungslücke entsprechend der neuen rechtlichen Rahmenbedingungen zu schließen. In der laufenden Fortschreibung des BEZK ist es vorgesehen, die Erkenntnisse der Fortschreibung des : REZK 2010 und die 2019 im Ziel 6.5-8 des LEP NRW ausformulierten planungsrechtlichen Vorgaben, aufzunehmen. ” Kapite

Quelle: <https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2068875>

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