# Recherche: Unterschutzstellung

Quellen: Ratsinformationssystem der Stadt Bonn, Stadt Bonn (Pressemitteilungen), General-Anzeiger, WDR, Radio Bonn/Rhein-Sieg. Auszüge, keine Volltexte.

10 Treffer (Quelle und Original-Link jeweils angegeben):

## 1. CDU-Große Anfrage: Unterschutzstellung der „Wohnanlage Oberer Lyngsberg“ in die Denkmalliste der Stadt Bonn, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Heiderhof
*2026-01-05 · Ratsinformationssystem der Stadt Bonn · Qualität: original*

Angesichts der beabsichtigten Unterschutzstellung der „Wohnanlage Oberer Lyngsberg“ in die Denkmalliste der Stadt Bonn haben die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner sehr vielen Fragen gestellt mit der Bitte, dass diese von der Denkmalschutzbehörde schriftlich beantwortet werden. Auch wenn zu einzelnen Fragen in den digital zur Verfügung gestellten Unterlagen auch einzelne Antworten gegeben werden, besteht der Wunsch, möglichst detailliert auf die oben genannten Fragen der Fragekomplexe einzugehen. Die Sorgen über langfristige wirtschaftliche Nachteile sind recht groß.

Quelle: <https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2025076>

## 2. Ö 6.35 BBB-Antrag: Unterschutzstellung Wohnanlage Oberer Lyngsberg Drucksachengruppe 253955 Beschluss: Der Oberbürgermeister veranlasst für die von der vorläufigen
*2025-12-03 · Ratsinformationssystem der Stadt Bonn · Qualität: original*

Ö 6.35 BBB-Antrag: Unterschutzstellung Wohnanlage Oberer Lyngsberg Drucksachengruppe 253955 Beschluss: Der Oberbürgermeister veranlasst für die von der vorläufigen Unterschutzstellung der Wohnanlage "Oberer Lyngsberg, Bonn-Heiderhof" betroffenen Eigentümer und Nutzungsberechtigten eine vor Ort und v

Quelle: <https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2084046>

## 3. Große Anfrage CDU-Fraktion und FDP-Gruppe: Unterschutzstellung der „Wohnanlage Oberer Lyngsberg“ in die Denkmalliste der Stadt Bonn, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Heiderhof
*2026-03-19 · Ratsinformationssystem der Stadt Bonn · Qualität: original*

In der öffentlichen und politischen Diskussion über die vorgesehene Eintragung der „Wohnanlage Oberer Lyngsberg“ in die Denkmalliste entstand der Eindruck, dass die Stadt Bonn eher ausführende Stelle sei und faktisch an die Bewertung des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) gebunden sei, s. dazu auch Bericht des General-Anzeigers vom 26.11.2025. Dieser Eindruck wirft Fragen zur bestehenden Rechtslage bzgl. einer Entscheidungsverantwortung der Stadt Bonn als untere Denkmalbehörde auf. Nach § 22 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW) nehmen die Denkmalfachämter beratende und wissenschaftliche Aufgaben wahr und unterstützten die Gemeinden und Kreise in der Denkmalpflege. Sie wirken fachlich bei den Entscheidungen der Denkmalbehörden mit. Sie sind keine vorgesetzte Behörde. Gemäß § 24 Abs.6 DSchG NRW kann der Landschaftsverband bei abweichender Entscheidung der unteren Denkmalbehörde innerhalb von 4 Wochen die Prüfung der Entscheidung durch die oberste Denkmalbehörde herbeiführen. Oberste Denkmalbehörde ist das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW. Die Stadt Bonn ist erst an die Entscheidung des Ministeriums gebunden. Für die Betroffenen der vorgesehe

Quelle: <https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2026076>

## 4. Ö 2.11 CDU-Große Anfrage: Unterschutzstellung der „Wohnanlage Oberer Lyngsberg“ in die Denkmalliste der Stadt Bonn, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Heiderhof Die Große Anfrage
*2026-01-28 · Ratsinformationssystem der Stadt Bonn · Qualität: original*

Ö 2.11 CDU-Große Anfrage: Unterschutzstellung der „Wohnanlage Oberer Lyngsberg“ in die Denkmalliste der Stadt Bonn, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Heiderhof Die Große Anfrage wurde vertagt. Inhalt der vertagten Großen Anfrage: Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zur beabsichtigten Unte

Quelle: <https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2085045>

## 5. BBB-Antrag: Unterschutzstellung Wohnanlage Oberer LyngsbergDrucksachengruppe 253955
*2025-11-21 · Ratsinformationssystem der Stadt Bonn · Qualität: original*

Das LVR-Amt für Denkmalpflege hat mit Gutachten aus Mai 2025 den Denkmalwert der Wohnanlage „Oberer Lyngsberg“ innerhalb des Areals Philosophenring bis Heiderhofring gemäß Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) festgestellt und bei der Unteren Denkmalbehörde die Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Bonn initiiert. Im Rahmen des formellen Verfahrens sind betroffene Eigentümer mit einem der Politik erstmals mit Datum vom 12. November 2025 zur Kenntnis gebrachten Informationsbrief aufgerufen worden, sich mit Stellungnahmen gegenüber der städtischen Unteren Denkmalbehörde zu beteiligen. Die Antragsteller halten es für dienlich, eine umfassende Informationsveranstaltung vor Ort inkl. einer Begehungsmöglichkeit gemeinsam mit beteiligten Verwaltungsämtern und Fachleuten - wie seinerzeit in Muffendorf - durchzuführen. Dieses Angebot sollte noch vor Ablauf der am 9. Januar 2026 endenden Beteiligungsfrist stattfinden.

Quelle: <https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2024727>

## 6. Ö 6.4.1 Bürgerantrag: Beleuchtung des Fußball- und Basketballplatzes in der Bonner Rheinaue Inhalt der Stellungnahme: Der erwähnte Platz liegt in der Rheinaue im
*2021-08-31 · Ratsinformationssystem der Stadt Bonn · Qualität: original*

Ö 6.4.1 Bürgerantrag: Beleuchtung des Fußball- und Basketballplatzes in der Bonner Rheinaue Inhalt der Stellungnahme: Der erwähnte Platz liegt in der Rheinaue im Landschaftsschutzgebiet „Rheinufer“. Die Unterschutzstellung erfolgte u.a. wegen der besonderen Bedeutung des Gebietes zur Erhaltung und W

Quelle: <https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2008191>

## 7. Große Anfrage CDU-Fraktion und FDP-Gruppe: Unterschutzstellung der „Wohnanlage Oberer Lyngsberg“ in die Denkmalliste der Stadt Bonn, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Heiderhof
*2026-09-01 · Ratsinformationssystem der Stadt Bonn · Qualität: original*

**1.** Welchen Entscheidungsspielraum hat die Stadt Bonn im laufenden Verfahren bei der Eintragung der „Wohnanlage Oberer Lyngsberg“ in die Denkmalliste nach Vorschlag des LVRs? Kann die Stadt Bonn als untere Denkmalbehörde nach unabhängiger Prüfung in eigener Verantwortung mit einer fundierten Begründung dem Vorhaben der Unterschutzstellung der „Wohnanlage Oberer Lyngsberg“ auch nicht zustimmen? __Zu 1.: __ **Handelt es sich bei der Wohnanlage „Oberer Lyngsberg“ um ein Baudenkmal nach §2 Abs. 2 DSchG NW, so erfolgt die Eintragung als gebundene Entscheidung von Amts wegen gemäß §23 DSchG NW. Insofern steht der Stadt Bonn als Unterer Denkmalbehörde (UDB) kein Entscheidungsspielraum zu, wenn sie die fachliche Auffassung des LVR-Amtes für Denkmalpflege (LVR-ADR) teilt, dass die Kriterien als Baudenkmal erfüllt sind. Da die UDB diese Auffassung bisher teilt, wurde das Unterschutzstellungsverfahren eingeleitet.** **2.** Welche Funktion hat der Landschaftsverband Rheinland als Fachbehörde bzgl. einer Weisungsbefugnis gegenüber der Kommune? Ist der LVR ausschließlich wissenschaftlich und beratend tätig oder agiert er als vorgesetzte Fachbehörde, mit entsprechender Weisungsbefugnis? __Zu 2

Quelle: <https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2028372>

## 8. Ö 2.11.1 CDU-Große Anfrage: Unterschutzstellung der „Wohnanlage Oberer Lyngsberg“ in die Denkmalliste der Stadt Bonn, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Heiderhof Die
*2026-01-28 · Ratsinformationssystem der Stadt Bonn · Qualität: original*

Ö 2.11.1 CDU-Große Anfrage: Unterschutzstellung der „Wohnanlage Oberer Lyngsberg“ in die Denkmalliste der Stadt Bonn, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Heiderhof Die Stellungnahme wurde vertagt. Inhalt der vertagten Stellungnahme: Aufgrund des Umfangs des Fragenkatalogs ist es nicht möglich, frist

Quelle: <https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2085089>

## 9. CDU-Große Anfrage: Unterschutzstellung der „Wohnanlage Oberer Lyngsberg“ in die Denkmalliste der Stadt Bonn, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Heiderhof
*2026-01-27 · Ratsinformationssystem der Stadt Bonn · Qualität: original*

**Fragekomplex I: Geltungsbereich und konkrete Auflagen** **1. Welche konkreten denkmalrechtlichen Vorgaben gelten künftig für Gebäude mit ihren Fassaden, Außenanlagen und Nebenanlagen mit der dazugehörigen Verkehrsinfrastruktur im Areal „Oberer Lyngsberg“ auf dem Heiderhof? ** Grundsätzlich zielt Denkmalschutz auf den Erhalt der denkmalkonstituierenden Bestandteile eines Baudenkmals ab. Dabei ist zwischen Erhalt der Bausubstanz und Erhalt des Erscheinungsbildes zu unterscheiden. Im Erlaubnisverfahren sind die individuellen Umstände der Antragstellenden zu berücksichtigen. Insofern lässt sich die Frage nur sehr abstrakt so beantworten, als dass die im Gutachten des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland aufgeführten besonderen Merkmale der Siedlung Oberer Lyngsberg im Fokus der angestrebten Erhaltung stehen. Innerhalb des Siedlungsgebietes gibt es zudem sehr unterschiedliche Bautypen. **2. Welche baulichen Veränderungen und Maßnahmen im gestalteten Außenraum sind genehmigungspflichtig, welche grundsätzlich ausgeschlossen, welche regelmäßig genehmigungsfähig? ** Genehmigungspflichtig sind Veränderungen an Materialität und Gestaltung der in den öffentlichen Raum wirksamen Außenanla

Quelle: <https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2025233>

## 10. Ö 6.15 CDU - Antrag: Denkmalschutz für das Aennchen prüfen Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob eine denkmalpflegerische Unterschutzstellung des gesamten
*2023-10-25 · Ratsinformationssystem der Stadt Bonn · Qualität: original*

Ö 6.15 CDU - Antrag: Denkmalschutz für das Aennchen prüfen Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob eine denkmalpflegerische Unterschutzstellung des gesamten Aennchen-Ensembles mit Bezug zu seiner Entstehungszeit in den 1970er Jahren sinnvoll und möglich ist. Die Bezirksvertretung Bad

Quelle: <https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2046698>

---
Weitere Treffer: https://mcp.linkebonn.de/research?q=Unterschutzstellung&offset=10 · JSON: https://mcp.linkebonn.de/api/search?q=Unterschutzstellung · Dokumente: https://mcp.linkebonn.de/dokumente?q=Unterschutzstellung