# Recherche: Werbeanlage

Quellen: Ratsinformationssystem der Stadt Bonn, Stadt Bonn (Pressemitteilungen), General-Anzeiger, WDR, Radio Bonn/Rhein-Sieg. Auszüge, keine Volltexte.

10 Treffer (Quelle und Original-Link jeweils angegeben):

## 1. Anwendung des § 34 Baugesetzbuch am Beispiel der Werbeanlage am Parkhaus Rabinstraße
*2021-06-10 · Ratsinformationssystem der Stadt Bonn · Qualität: original*

Die Große Anfrage betrifft mit ihrer __Ziffer 1__ die planungsrechtliche Zulässigkeit der Werbeanlage am Parkhaus an der Rabinstraße in Bonn im Hinblick auf das Maß der baulichen Nutzung. Zum Einfügen einer großflächigen Werbeanlage im Hinblick auf dieses Maß der baulichen Nutzung hat das Bundesverwaltungsgericht Folgendes ausgeführt (Urteil vom 15. Dezember 1994, 4 C 19/93): „..städtebauliche Spannungen wegen des Maßes der baulichen Nutzung können nur dann auftreten, wenn das Vorhaben unabhängig von seiner Nutzungsart den vorhandenen Rahmen in unangemessener Weise überschreitet. **Bei der Beurteilung, ob sich eine großflächige Werbetafel nach dem Maß ihrer baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, sind demgemäß nicht nur Werbeanlagen, sondern alle vorhandenen baulichen Anlagen, insbesondere auch Gebäude, zu berücksichtigen** . Den Ausführungen des Berufungsgerichts liegt offenbar die Erwägung zugrunde, für Anlagen der Außenwerbung müsse ein eigenständiger, für diese Anlagen charakteristischer Maßstab des Maßes der baulichen Nutzung, nämlich die Größe der Ansichtsfläche, gebildet werden, auf den allein es ankomme. Dem kann schon deshalb nicht gefolgt werden, w

Quelle: <https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2001105>

## 2. Ö 7.5 Grundstück in Bonn-Beuel Zentrum, Friedrich-Breuer-Straße 17 - Errichtung einer Werbeanlage, freistehende doppelseitige Werbetafel mit Fremdwerbung, angestrahlt Az.:
*2023-01-25 · Ratsinformationssystem der Stadt Bonn · Qualität: original*

Ö 7.5 Grundstück in Bonn-Beuel Zentrum, Friedrich-Breuer-Straße 17 - Errichtung einer Werbeanlage, freistehende doppelseitige Werbetafel mit Fremdwerbung, angestrahlt Az.: 40205/2022 Anhörung: Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, den Bauantrag negativ zu bes

Quelle: <https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2033125>

## 3. Anwendung des § 34 Baugesetzbuch am Beispiel der Werbeanlage am Parkhaus Rabinstraße
*2021-06-10 · Ratsinformationssystem der Stadt Bonn · Qualität: original*

Die Oberbürgermeisterin hatte für die Sitzung des Planungsausschusses am 27. April 2021 erstmals bekanntgegeben, dass sie beabsichtigt, an der nordwestlichen Stirnseite des Parkhauses Rabinstraße, oberhalb der Zufahrt eine großflächige Werbeanlage zu genehmigen. Die pandemiebedingt vertagte Vorlage wurde in der Folgesitzung des Planungsausschusses am 19. Mai 2021 erneut aufgerufen und dazu vom Unterzeichner u.a. die in Ziffer 2 oben aufgeführte Frage an die Verwaltung gestellt. Nachdem der Planungsamtsleiterin, Petra Denny, vom Ausschussvorsitzenden das Wort erteilt wurde, führte sie aus, dass das Umfeld gar nicht auf eine Bestandsanlage mit maßstäblicher Entsprechung zum Bauvorhaben geprüft worden wäre, weil dies für die Genehmigung nach §34 BauGB keine Rolle gespielt hätte. Da das Grundstück, auf dem das Vorhaben geplant sei, als ein Kerngebiet anzusehen sei, bräuchte keine Vergleichsprüfung vorgenommen werden, so Denny weiter. Vom Unterzeichner darauf hingewiesen, dass bei Anwendung des §34 BauGB Absatz 2 zwar die Art der Nutzung nicht mehr auf das Kriterium des Einfügens geprüft werden müsse, dies aber nicht auf die anderen, dem § 34 BauGB Absatz 1 innewohnenden Parameter wie i

Quelle: <https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2001065>

## 4. Ö 7.7 Grundstück in Bonn-Buschdorf, Egerstraße 2 - Errichtung einer Werbeanlage Az.: 10286/2023 An der Aussprache beteiligte sich: Es fand keine Aussprache statt.
*2023-10-24 · Ratsinformationssystem der Stadt Bonn · Qualität: original*

Ö 7.7 Grundstück in Bonn-Buschdorf, Egerstraße 2 - Errichtung einer Werbeanlage Az.: 10286/2023 An der Aussprache beteiligte sich: Es fand keine Aussprache statt. Beschluss: zurückgezogen

Quelle: <https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2047694>

## 5. Grundstück in Bonn-Südstadt, An der Elisabethkirche 27- Errichtung einer Werbeanlage (Mega-Light)Az.: 10988/2022
*2023-04-25 · Ratsinformationssystem der Stadt Bonn · Qualität: original*

Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, den Bauantrag abzulehnen, da das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 7821-16 widerspricht.

Quelle: <https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2011361>

## 6. Ö 1.5.1 Anwendung des § 34 Baugesetzbuch am Beispiel der Werbeanlage am Parkhaus Rabinstraße Die Stellungnahme wurde zur Kenntnis genommen und hatte nachfolgenden Wortlaut: Inhalt
*2021-10-07 · Ratsinformationssystem der Stadt Bonn · Qualität: original*

Ö 1.5.1 Anwendung des § 34 Baugesetzbuch am Beispiel der Werbeanlage am Parkhaus Rabinstraße Die Stellungnahme wurde zur Kenntnis genommen und hatte nachfolgenden Wortlaut: Inhalt der Stellungnahme: Die Große Anfrage betrifft mit ihrer Ziffer 1 die planungsrechtliche Zulässigkeit der Werbeanlage am

Quelle: <https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2009288>

## 7. Grundstück in Bonn-Beuel Zentrum, Friedrich-Breuer-Straße 17 - Errichtung einer Werbeanlage, freistehende doppelseitige Werbetafel mit Fremdwerbung, angestrahlt Az.: 40205/2022
*2023-01-25 · Ratsinformationssystem der Stadt Bonn · Qualität: original*

Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, den Bauantrag negativ zu bescheiden, da das Vorhaben den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplans gemäß § 30 Abs. 1 BauGB widerspricht.

Quelle: <https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2009458>

## 8. Ö 1.7.1 Anwendung des § 34 Baugesetzbuch am Beispiel der Werbeanlage am Parkhaus Rabinstraße Die vertagte Stellungnahme hatte nachfolgenden Wortlaut: Inhalt der Stellungnahme: Die
*2021-09-02 · Ratsinformationssystem der Stadt Bonn · Qualität: original*

Ö 1.7.1 Anwendung des § 34 Baugesetzbuch am Beispiel der Werbeanlage am Parkhaus Rabinstraße Die vertagte Stellungnahme hatte nachfolgenden Wortlaut: Inhalt der Stellungnahme: Die Große Anfrage betrifft mit ihrer Ziffer 1 die planungsrechtliche Zulässigkeit der Werbeanlage am Parkhaus an der Rabinst

Quelle: <https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2006563>

## 9. Errichtung einer Werbetafel am Parkhaus in Bonn, Rabinstr. 1AZ: 168376
*2021-04-27 · Ratsinformationssystem der Stadt Bonn · Qualität: original*

**Mitteilung** Der Bauherr beabsichtigt an der nordwestlichen Stirnseite des Parkhauses, oberhalb der Zufahrt eine großflächige Werbeanlage zu errichten, die angeleuchtet werden soll. Durch den aktuellen Werbepartner Deutsche Telekom soll hier u.a. für regionale Kampagnen und Veranstaltungen, wie z.B. für das Beethovenfest, den Kunstrasen und ähnliches, geworben werden. Der Einsatz von stadtbekannten Motiven soll hierbei bevorzugt genutzt werden. Hierdurch sollen Nutzer*innen des ÖPNV und des Parkhauses auf besondere städtische Themen hingewiesen werden. Das Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils, so dass sich die Beurteilung des Vorhabens nach § 34 Baugesetzbuch – BauGB – richtet. Hiernach sind Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig, wenn sie sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Aufgrund der umgebenden Nutzungsstruktur ist das Gebiet als Kerngebiet einzustufen, in dem Werbeanlagen zulässig sind. Der geplante Anbringungsort liegt nicht im Geltungsbereich der Gestaltungs- und Werbesatzung Bonner Innenstadt, sodass deren Festsetzungen hier nicht gelten. Die zunächst wesentlich größer geplante Werbeanlage wurde reduziert, sodass diese nun gepl

Quelle: <https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2000071>

## 10. Ö 1.6.1 Anwendung des § 34 Baugesetzbuch am Beispiel der Werbeanlage am Parkhaus Rabinstraße Der Ausschuss vertagt die Stellungnahme der Verwaltung.
*2021-06-10 · Ratsinformationssystem der Stadt Bonn · Qualität: original*

Ö 1.6.1 Anwendung des § 34 Baugesetzbuch am Beispiel der Werbeanlage am Parkhaus Rabinstraße Der Ausschuss vertagt die Stellungnahme der Verwaltung. Sie hatte folgenden Inhalt: Die Große Anfrage betrifft mit ihrer Ziffer 1 die planungsrechtliche Zulässigkeit der Werbeanlage am Parkhaus an der Rabins

Quelle: <https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2005009>

---
Weitere Treffer: https://mcp.linkebonn.de/research?q=Werbeanlage&offset=10 · JSON: https://mcp.linkebonn.de/api/search?q=Werbeanlage · Dokumente: https://mcp.linkebonn.de/dokumente?q=Werbeanlage