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**Mitteilung: ** __Beratungsfolge__ | **Sitzung** | **Ergebnis** Baumkommission | 28.10.2019 | Nicht behandelt wegen Sitzungsabbruch auf Grund eines Feueralarms Für das Jahr 2020 sind folgende 5 Sitzungstermine der Baumkommission vorgesehen: **20.01.2020 (Baumkommission** ) --> BVBO 28.01.2020 **02.03.2020 (Baumkommission)** --> BVBO 03.03.2020 (hier wäre der 8. Tag eigentlich der 24.02.2020; jedoch ist das Rosenmontag) **20.04.2020 (Baumkommission)** --> BVBO 21.04.2020 (hier wäre der 8. Tag eigentlich der 13.04.2020; jedoch sind da Ferien (Ostermontag) **08.06.2020 (Baumkommission)** --> BVB
Ö 1.1 Bestellung der Schriftführung (Die Kommission bestellt Frau Gabriele Löhrer zur Schriftführerin der Baumkommission und Herrn Holger Scherer zu ihrem Stellvertreter) Beschluss: Die Kommission bestellt Frau Gabriele Löhrer zur Schriftführerin der Baumkommission und Herrn Holger Scherer zu ihrem Stellvertreter Beschluss: ungeändert beschlossen
**Mitteilung: ** Die Sitzungen für die Baumkommission für das Jahr 2024 sind wie folgt terminiert: **Wochentag** **Datum** **Raum** Montag 19.02.2024 Sitzungsraum 2 Montag 15.04.2024 Sitzungsraum 2 Montag 13.05.2024 Besprechungsraum Etage 9B Montag 01.07.2024 Sitzungsraum 2 Montag 16.09.2024 Sitzungsraum 2 Montag 25.11.2024 Sitzungsraum 2 Sitzungsbeginn jeweils um 15 Uhr. Die Baumkommission wird um Kenntnisnahme gebeten.
Ö 3 Bekanntgabe der Niederschrift (( -entfällt- )) Sitzung der Baumkommission Beschluss:
**Mitteilung: ** Die Sitzungen der Baumkommission wurden für das Jahr 2023 wie folgt terminiert: **Montag, 30.01.2023** **Montag, 13.03.2023** **Montag, 22.05.2023** **Montag, 04.09.2023** **Montag, 23.10.2023** **Montag, 20.11.2023** Sitzungsbeginn ist um 14: 00 Uhr. Als Sitzungsort ist Sitzungsraum 2 vorgesehen. Die Mitglieder der Baumkommission werden um Kenntnisnahme gebeten.
Über einen Bauvorbescheid wird vorab zu einem Bauantrag geprüft, ob ein Bauvorhaben grundsätzlich zulässig ist, insbesondere auch in Bezug auf bauplanungsrechtliche Aspekte wie Bebauungspläne und Abstandsflächen. Entsprechend sieht § 77 Abs. 2 Satz 3 BauO NRW ausdrücklich vor, dass mit dem Vorbescheid auch zu der „überbaubaren Grundstücksfläche entschieden werden soll“, deshalb gilt er auch als „Bebauungsgenehmigung“. Zu den bauplanungs- und bodenrechtlichen Aspekten können folgerichtig auch solche des Baumschutzes gehören. Der Bauvorbescheid ist insbesondere in den Fällen des § 34 BauGB wicht
Ö 3 Bekanntgabe der Niederschrift (- entfällt -) Sitzung der Baumkommission Beschluss:
Bei Annahme des Antrags und entsprechender Beschlussfassung im Rat wird die Verwaltung die erbetene Überprüfung durchführen.
Ö 3 Bekanntgabe der Niederschrift (- entfällt -) Sitzung der Baumkommission Beschluss:
Die Fällgenehmigung für eine Bastard-Zypresse (Cuprocyparis leylandii) auf dem Grundstück Brentanostr. 1, 53113 Bonn wird erteilt. Die letzte Baumkommission tagte am 16.06.2025. Da noch keine Sitzungstermine für die Baumkommission angesetzt sind und eine zeitnahe Entscheidung benötigt wird, soll auf die Beratung in der Baumkommission verzichtet werden. Auf dem oben genannten Grundstück wurde die Fällung eines satzungsgeschützten Baumes beantragt, welcher einen Stammumfang von mehr als 200 cm aufweist. Die Bastard-Zypresse weist einen Stammumfang von ca. 260 cm, einen Kronendurchmesser von 6 m
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