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**Frage 1: ** Wann wird die Verwaltung (Amt für Umwelt und Stadtgrün) der Politik die Endfassung der Grünrahmenplanung des Bundesviertels vorstellen? (Das Planungsbüro BGMR Landschaftsarchitekten GmbH wurde am 08.12.2021 vertraglich mit der Planung beauftragt.) **Antwort: ** Die Endfassung des Grünrahmenplanes liegt der Verwaltung seit Mitte November vor. Die an der Bearbeitung beteiligten Fachämter hatten im Dezember 2022 Zeit Stellung zu nehmen. Das Büro wird die Eingaben der Fachämter einarbeiten und den Grünrahmenplan fertigstellen. Die finale Fassung wird den Gremien zum Ende des ersten Q
Zu 2) darin Qualitätsstandards für den Begriff der „doppelten oder mehrfachen Innenentwicklung“ zu definieren Der Begriff „mehrfache Innenentwicklung“ beschreibt eine städtebauliche Strategie zur Modernisierung von Bestandsgebieten mit den Zielen klimatisch verträglicher baulicher Verdichtung, gleichzeitiger Sicherung und Entwicklung von Grünvolumen, der Realisierung nachhaltiger Mobilitätsformen sowie der Weiterentwicklung der örtlichen Energiekonzeption. Die Strategie der mehrfachen Innenentwicklung bezieht sich sowohl auf den öffentlichen Raum als auch auf die Entwicklung von privaten Grund
1. **Wie viele und welche Dachflächen von städtischen Liegenschaften sind geprüft worden, ob sie zum Betrieb von Photovoltaikanlagen geeignet sind? ** Seit dem 14.3.18 hat sich das SGB mit der Prüfung von folgenden 33 (Stand 15.05.2020) Dachflächen städtischer Gebäude auf Eignung zum Betrieb von Photovoltaikanlagen hin befasst: 1 | Kita Am Hölder, Neubau 2018 | Hedwig-Dransfeld Str. 1 2 | Kita Geislar West, Neubau 2019 | Auf der Rötschen 76 3 | Kita Mörikestr., Neubau 2018 | Mörikestr. 65 4 | Kita Rilkestraße 54, Neubau 2018 | Rilkestr. 35 5 | Kita Am Apfelbaum, Neubau 2020 | Im großen Garten
Zu 2) darin Qualitätsstandards für den Begriff der „doppelten oder mehrfachen Innenentwicklung“ zu definieren Der Begriff „mehrfache Innenentwicklung“ beschreibt eine städtebauliche Strategie zur Modernisierung von Bestandsgebieten mit den Zielen klimatisch verträglicher baulicher Verdichtung, gleichzeitiger Sicherung und Entwicklung von Grünvolumen, der Realisierung nachhaltiger Mobilitätsformen sowie der Weiterentwicklung der örtlichen Energiekonzeption. Die Strategie der mehrfachen Innenentwicklung bezieht sich sowohl auf den öffentlichen Raum als auch auf die Entwicklung von privaten Grund
__Hinweis__ : Um rassistische Begriffe nicht zu reproduzieren, werden diese in der Anfrage nicht ausgeschrieben. Ich bitte auch bei der Bearbeitung um einen sensiblen Umgang mit der Wiederholung rassistischer Begriffe. __Inhalt der Einwohneranfrage: __ __Frage 1: __ Wäre dem Verein Beethoven-Haus die Entfernung der Figur und eine Abdeckung oder die Entfernung des Schriftzugs (“Im M*****”) im Hinblick auf denkmalschutzrechtliche Erwägungen erlaubt? __Frage 2: __ Welche Regeln gibt es für eine etwaige Neugestaltung der Fassade im Sinne des Denkmalschutzes? __Begründung: __ Direkt neben dem Beeth
Der Spielsand ist nach Bedarf zu ergänzen, jedoch mindestens alle drei Jahre einmal zu reinigen oder auszuwechseln. - - - Der Ausschuss bittet die Verwaltung um Prüfung, ob der Begriff “Baugrundstück” im letzten Absatz juristisch korrekt ist. AL Sturm sagt die Beantwortung zu Protokoll zu. Die Verwaltung gibt folgende Antwort zu Protokoll: Der Begriff „Baugrundstück“ wird in dem Satzungstext an mehreren Stellen verwendet, z. B. in § 1 Abs. 1 S. 1 sowie § 2 Abs. 1 S. 1. Aus diesem Grund ist es auch folgerichtig, dass dann auch in dem neu gefassten § 5 Abs. 1 entsprechend die Formulierung „Baugr
**Mitteilung: ** Mit Wirkung vom 01. Oktober 2024 ist die Neufassung der Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen im Stadtbezirk Beuel in Kraft getreten. Die BV Beuel hat mit Beschluss vom 25.09.2024 die Vorlage eines Berichtes über das erste komplette Jahr der neuen Richtlinien beschlossen. Berichtet werden soll: - welche und wie viele Vereine haben gemäß Punkt 3 einen Zuschuss beantragt? - Zudem soll darüber berichtet werden, ob die Zuschuss-Budgets in den jeweils gedeckelten Kategorien 3.1., 3.2., 3.3, 3.4 ausreichend waren sowie welche Beantragung
Ö 6.12 BBB-Antrag: Ergänzung der Hauptsatzung der Bundesstadt Bonn Der Antrag lautete: Die Oberbürgermeisterin legt dem Rat in seiner Sitzung am 19. September 2023 einen Beschlussvorschlag zur Ergänzung der Hauptsatzung der Bundes stadt Bonn mit dem Ziel vor, in dieser den Begriff „erheblich“ im Sinne des § 81 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) dergestalt zu konkretisieren, dass in Anlehnung an § 76 (2) GO NRW Beträge von mehr als ein Zwanzigstel der allgemeinen Rücklage als erheblich gelten. Beschluss: abgelehnt
Der Abschlussbericht von dwif bringt keine neuen Erkenntnisse zu dem, was die Bad Godesberger Bezirksvertretung seit Jahren von der Verwaltung fordert. Wir setzen nun die Hoffnung darauf, dass das Testat von dwif die Verwaltung zum konkreten Handeln bewegt. Wir legen Wert auf die Feststellung, dass wir für Bad Godesberg keinen Sonderweg anstreben, sondern die Hebung der lange liegengelassenen touristischen Potenziale Bad Godesbergs als Stärkung des gesamtbonner Tourismus betrachten. Wie nun durch dwif quasi "amtlich" festgestellt wurde, verfügt Bad Godesberg auf Grund seiner Geschichte eben üb
Die Verwaltung wird beauftragt, 1. ein städtebauliches Entwicklungskonzept zur Stärkung einer maßvollen und qualitativ hochwertigen Innenentwicklung gemäß § 176a BauGB zu erarbeiten und 2. darin Qualitätsstandards für den Begriff der „doppelten oder mehrfachen Innenentwicklung“ zu definieren.
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