Maschinenlesbare Quelle: application/json (gleicher Pfad ohne HTML-Accept-Header).
10 Treffer für Stadtentwicklung — Filter: alle Quellen · nur Ratsdaten · nur Presse (Quellenübersicht)
**Mitteilung: ** Die Stadt Bonn war gemäß Ratsbeschluss vom 18.03.2021 (DS-Nr.: __210095__ ) bis Ende 2023 Mitglied des Netzwerks Innenstadt NRW. Der hierfür notwendige jährliche Mitgliedsbeitrag in Höhe von 2.000 € wurde durch das Amt für Wirtschaftsförderung getragen. Auf Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen wurde dieses Netzwerk aufgelöst. An seine Stelle trat das Netzwerk Stadtentwicklung NRW. In diesem neuen Netzwerk wurden die bis dahin existierenden fünf unterschiedlichen Netzwerke (Forum Baulandmanagement NRW, Stadtumbaunetzwerk NRW, Städtenetz Soziale Stadt NRW, Arbeitsgemeinscha
Ö 10.2 Aufstockung von 12 Wohnhäusern mit je 4 bzw. 2 Wohneinheiten, Erstellung von Stellplätzen und Feuerwehrzufahrten auf den Grundstücken in Bonn-Bad Godesberg, Gotenstraße 107 - 143 a Az.: 458141 u.a. Die Stellungnahme wurde zur Kenntnis genommen. Sie hat folgenden Inhalt: Die Stadt Bonn ist nach der kommunalen Neugliederung dem Auftrag nachgekommen, über die Jahrzehnte gesehen eine gleichmäßige Entwicklung ihrer Stadtbereiche zu betreiben. Stadtentwicklung ist jedoch niemals ein kontinuierlicher, mechanistisch zu verstehender Prozess. Vielmehr vollzieht sie sich räumlich und zeitlich diff
**Inhalt des Bürgerantrages: ** Der Antrag thematisiert Maßnahmen zur Förderung gemeinschaftlicher Wohnprojekte als Element nachhaltiger Wohnungspolitik und sozialen Stadtentwicklung. Einzelheiten zu den beantragten Maßnahmen und zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag **.**
Die Verwaltung verfolgt mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes das Ziel der mehrfachen Innenentwicklung. Neben der Aufwertung der bestehenden baulichen Situation mit Nutzungsintensivierung und -mischung wird Wert auf die Schaffung von hochwertigen Freiflächen bei gleichzeitiger Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs gelegt. Damit wird ein Beitrag zu nachhaltiger Stadtentwicklung geleistet. Das Verfahren wird aufgrund der Errichtung einer mehrgruppigen Kindertagesstätte mit mittlerer Priorität versehen. Beschluss: geändert beschlossen
Das Quartiersmanagement Auerberg wird bis zum 31.03.2026 unter der Trägerschaft des Büros für Architektur und Stadtentwicklung, kurz BASTA, fortgeführt. Die finanzielle Förderung basiert auf der bereits beschlossenen Förderung für 2025: 1. Honorarkosten auf der Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sowie Mehrwertsteuer und Sachkosten von maximal 40.375 €, 2. Mietkostenanteil in Höhe von jährlich bis zu 6.000 €, 3. Bereitstellung der Mittel für den Quartiersfonds Auerberg bis zum 31.03.2026. Hierfür werden bis zu 7.000 € zur Verfügung gestellt. Dieser Beschluss basi
N 13.4 Stadtentwicklungsgesellschaft Bonn (SEG) Wirtschaftsplan 2026 Beschluss:
**Mitteilung: ** Bezugnehmend auf DS-Nr. __211387__ berichtet die Verwaltung nachfolgend zum aktuellen Sachstand. Die fortschreitende globale Erwärmung beeinflusst den Wasserhaushalt negativ, ein Effekt, der in Städten durch die zunehmende Urbanisierung und der damit einhergehenden Versiegelung verstärkt wird. Neben sich häufenden Starkregenereignissen drohen immer intensivere, langanhaltende Hitze- und Trockenphasen mit stark negativen Wasserbilanzen in den Sommermonaten. Die Verwaltung beabsichtigt daher, Strategien für eine nachhaltige Bewirtschaftung des Niederschlagswassers auszuarbeiten
In der Sitzung der Bezirksvertretung Bonn wurde am 02.12.25 die Dringlichkeit zur Weiterfinanzierung des QM Auerberg durch BASTA bis zum 31.03.26 beschlossen. BASTA hat das ursprünglich eher städtebaulich orientierte Quartiersmanagement außerordentlich erfolgreich im Stadtbezirk Auerberg etabliert. Um der sich nun veränderten, eher sozial und Gemeinwesen orientierten Ausrichtung Rechnung zu tragen, soll zur Fortführung ein Interessenbekundungsverfahren eingeleitet werden. Jedoch ist die weitere Beauftragung von BASTA nur bis zum 31.03.2026 in der Vorlage befristet. Darum bitten wir die Verwalt
**Frage 1: Was unternimmt die Stadtverwaltung, um den Siedlungsdruck auf Bad Godesberg zu reduzieren und gleichmäßig auf das gesamte Stadtgebiet zu verteilen? ** Stadtentwicklung, insbesondere Steuerung der Siedlungsentwicklung ist gemeinsame Aufgabe von Rat und Verwaltung, nicht der Stadtverwaltung allein. Dies vorausgeschickt informiert die Verwaltung wie folgt: Zwischen 2010 und 2018 ist ein Bevölkerungswachstum von 6, 8 % im Stadtbezirk Bad Godesberg zu verzeichnen. Im gleichen Zeitraum hat sich die Bevölkerungszahl der Gesamtstadt um 6, 4 % erhöht [[1]]([Link] . Das Bevölkerungswachstum i
Die Stadtverwaltung prüft, welche Voraussetzungen geschaffen werden müssten, damit die Stadtentwicklungsgesellschaft rechtlich und organisatorisch in die Lage versetzt wird, a. die gesamten Flächen vor Erlass einer neuen Bauleitplanung zu erwerben und b. das Gelände anschließend anhand sozialer Kriterien (Ziele des Bonner Baulandmodells für größere Gebäude, Einheimischenmodell für Ein- bis Dreifamilienhäuser) zu ver-markten. Für den Fall einer positiven Beantwortung dieser Vorfragen wird die Stadtverwaltung beauftragt, zeitnah einen Runden Tisch mit fachkundigen Akteuren aus der Stadtgesellsch
Weiterblättern: ab Treffer 11 · ab Treffer 21 · ab Treffer 31
Weitere Zugänge: OpenAPI · llms.txt · MCP: https://mcp.linkebonn.de/mcp