Hauptausschuss · 2026-04-28 · Original im Ratsinformationssystem
Auszug aus der Niederschrift (Quelle: TOP im Ratsinformationssystem)
- - - An einer Aussprache beteiligen sich: Stv. Dietsch (Grüne), die TOP 6.7 zunächst zur Vertagung vorschlägt, diesen Vorschlag jedoch nach Zuruf aus dem Plenum zurückzieht. Stv. Biniek (SPD), der vorschlägt, den TOP 7.1 zu vertagen und die Vorberatung durch die Fachausschüsse abzuwarten, um die Entscheidung durch den Rat im Hauptausschuss vorbereiten zu können. Stv. Rutte (Grüne), der sich gegen die Vertagung von TOP 7.1 ausspricht.
Auszug aus der Niederschrift (Quelle: TOP im Ratsinformationssystem)
- - - An einer Aussprache beteiligen sich: Oberbürgermeister Déus , der vorträgt, dass Stv. Esch für die Wahl der zweiten stellvertretenden Ausschussvorsitzenden vorgeschlagen ist und sich nach weiteren Wahlvorschlägen erkundigt. Stv. Haid (CDU), der Stv. Hümmrich als ersten stellvertretenden Ausschussvorsitzenden vorschlägt. Weitere Wahlvorschläge liegen nicht vor. Alsdann wird über die beiden Wahlvorschläge in einer offenen Wahl abgestimmt.
Auszug aus der Niederschrift (Quelle: TOP im Ratsinformationssystem)
- - - An einer Aussprache beteiligen sich: Stv. Biniek (SPD) , der um Zustimmung zu der Namensänderung bittet. Stv. Kraasch-Tarnowsky (Grüne), der sich seinem Vorredner anschießt, den Prozess lobt, der zu dem Namensvorschlag geführt hat und sich mit dem Vorschlag zufrieden zeigt. Stv. Schmitt (BBB), der Ausführungen zu der Person des Ernst Moritz Arndt macht, den historischen Umgang mit Napoleon als Beispiel heranzieht und dafür plädiert, dass ein kritischer aber ehrlicher Umgang mit Geschichte praktiziert wird. Er spricht sich vor diesem Hintergrund gegen den Namenswechsel aus. Stv. Christ (AfD ), der seinem Vorredner beipflichtet und die Ablehnung des Beschlussvorschlages ankündigt. Stv. Lamodke (Grüne), die auf das differnzierte Verfahren der Namensfindung hinweist und den Namenswechsel als gut begründet erachtet. Stv. Faber (Linke), der hervorhebt, dass es sich bei der Bezeichnung einer Schule um eine Ehrung handelt, die die Schulgemeinschaft repräsentiert und es daher für gerechtfertigt hält, einen anderen Namensgeber zu wählen. Vor diesem Hintergrund drückt er seine Zustimmung zu der Vorlage aus. Stv. Acharki (BSW/SBI), der sich der Zustimmung zu der Vorlage anschließt. Stv. Biniek (SPD), der ebenfalls seine Zustimmung zu der Vorlage ausdrückt und dies mit seinem Demokratieverständnis verbindet. Stv. Schmitt (BBB), welcher der Ansicht von Stv. Biniek widerspricht. Er sieht die Entscheidung beim Hauptausschuss und nicht beim Schulträger und hält es daher für gerechtfertigt, gegen den Vorschlag zu stimmen.
Auszug aus der Niederschrift (Quelle: TOP im Ratsinformationssystem)
- - - An einer Aussprache beteiligen sich: Stv. Acharki (BSW/SBI), der sich nach den Kosten erkundigt, und nachfragt, ob sämtliche oder lediglich zukünftige Schilder von der Änderung betroffen sind. StBR Wiesner , der ausführt, dass es sich um die Festlegung eines neuen Standards handelt und in der Vereinheitlichung keinen Kostentreiber sieht. Nach seinem Kenntnisstand sollen keine Schilder ohne Anlass ausgetauscht werden, sondern die neuen Standards gelten für Schilder, die zukünftig aufgestellt oder ersetzt werden müssen.
Auszug aus der Niederschrift (Quelle: TOP im Ratsinformationssystem)
- - - An einer Aussprache beteiligen sich: Stv. Kraasch-Tarnowsky (Grüne), der die Enthaltung seiner Fraktion ankündigt, vor dem Hintergrund, dass der im Sozialausschuss gestellte Änderungsantrag der Grünen hierzu abgelehnt wurde. Er sieht davon ab, den Änderungsantrag im Hauptausschuss erneut zu stellen, erachtet jedoch den zugrundeliegenden Antrag ohne eine Berücksichtigung von Medinghoven als nicht uneingeschränkt zustimmungsfähig.
Auszug aus der Niederschrift (Quelle: TOP im Ratsinformationssystem)
- - - An einer Aussprache beteiligen sich: Stv. Schmitt (BBB), der vorschlägt, den Antrag mit der Maßgabe zu vertagen, dass die Verwaltung den Vorschlag des Kooperationsänderungsantrages DS 260593-03 AA ebenfalls prüft, sodass eine umfassende Grundlage für die Abstimmung vorliegt. Stv. Dietsch (Grüne), die ferner eine Verweisung in den Sportausschuss zur Mitberatung vorschlägt.
Auszug aus der Niederschrift (Quelle: TOP im Ratsinformationssystem) · gekürzt
- - - An einer Aussprache beteiligen sich: Stv. Dietsch (Grüne), die grundsätzlich keine Einwände gegen die Aufnahme von Theodor Pape in die Benennungsliste hat, sich jedoch für eine größere Sichtbarkeit von Frauen im Stadtbild ausspricht und vor diesem Hintergrund eine zusätzliche Aufnahme von Annette Kuhn in die Straßenbenennungsliste vorschlägt. Stv. Christ (AfD), der auf die Begründung der Vorlage eingeht und insbesondere die zugrunde gelegten Kriterien für die Eignungsprüfung des Benennungsvorschlages kritisiert. Stv Schmitt (BBB), der sich erkundigt, ob sich die Prüfung allein auf die Unterstützung des NS-Regimes bezieht oder ob sich diese auf die Unterstützung totalitärer Systeme im Allgemeinen bezieht, sodass beispielsweise auch die Unterstützung des Kommunismus in die Eignungsprüfung einbezogen wäre. Ferner schlägt er vor, den Änderungsantrag von Stv. Dietsch in einen Prüfauftrag umzuwandeln. Oberbürgermeister Déus , der den Vorschlag eines Prüfauftrages befürwortet. Stv. Dietsch (Grüne), die ihre Zustimmung zu einem Prüfauftrag zu dem unterbreiteten Namensvorschlag an die Verwaltung ausdrückt. StBR Wiesner , der eine Beantwortung der Frage von Stv. Schmitt zu Protokoll zusagt. Antwort der Verwaltung zu Protokoll : Bezugnehmend auf die Frage von Stv. Schmitt (BBB), ob sich die Prüfung von Namen für die Straßenbenennungsliste ausschließlich auf die Unterstützung des NS-Regimes oder allgemein auf die Unterstützung totalitärer Systeme bezieht, wird wie folgt Stellung genommen: Die Prüfung ist nicht ausschließlich auf die Unterstützung des NS-Regimes beschränkt. In die Bewertung einbezogen werden vielmehr belastete Personen, Organisationen und Einrichtungen, deren Wirken im Widerspruch zum Grundgesetz, zu den Menschenrechten und zur Menschenwürde steht. Berücksichtigt werden dabei belastete Bezüge im Kontext des Nationalsozialismus, des Kolonialismus sowie weiterer Formen totalitärer bzw. autoritärer und militaristischer Systeme. Darüber hinaus fließen Aspekte
Auszug aus der Niederschrift (Quelle: TOP im Ratsinformationssystem) · gekürzt
- - - An einer Aussprache beteiligen sich: Stv. Schmitt (BBB), der eine Erhöhung des Beitrages auf 25 € als angemessen erachten würde und vor dem Hintergrund der Haushaltslage die Ablehnung der Vorlage ankündigt. Stv. Lutz (CDU), der sich erkundigt, ob eine Möglichkeit besteht, auch für die Bonner Schülerinnen und Schüler an privaten Schulen ein vergünstigtes Ticket bereitzustellen. Bg Zürn , welche die Beantwortung der Frage von Stv. Lutz zu Protokoll zusagt. Antwort der Verwaltung zu Protokoll : 1. Ausgangslage Der Katholikenrat weist darauf hin, dass Schülerinnen und Schüler an Ersatzschulen (insbesondere in kirchlicher Trägerschaft) derzeit höhere Kosten für ein Schülerticket tragen als Schülerinnen und Schüler an städtischen Schulen. An städtischen Schulen wird ein vergünstigtes VRS-Schülerticket mit einem Eigenanteil von 19 € angeboten. Für Schülerinnen und Schüler an Ersatzschulen bestehen abweichende Regelungen, die im Ergebnis zu höheren individuellen Kosten führen können. 2. Einordnung 2.1 Pflichtaufgabe: Schülerfahrkosten Die Übernahme notwendiger Schülerfahrkosten ist nach dem Schulrecht des Landes Nordrhein-Westfalen eine gesetzliche Aufgabe des jeweiligen Schulträgers. Dies umfasst insbesondere: Sicherstellung der Beförderung Übernahme notwendiger Kosten unter dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit 2.2 Gestaltungsspielraum Der Schulträger verfügt über einen Gestaltungsspielraum, insbesondere hinsichtlich: Organisation der Beförderung Wahl von Tarifmodellen (z. B. VRS-Schülerticket) Höhe der Eigenanteile zusätzlicher Entlastungen über das gesetzliche Mindestmaß hinaus Das in Bonn praktizierte 19-Euro-Modell im VRS-Tarif stellt eine über die gesetzlich vorgegebenen Mindestanforderungen hinausgehende, im Rahmen des Gestaltungsspielraums des Schulträgers getroffene Ausgestaltung dar. 2.3 Schulträgerprinzip Schulart Schulträger Städtische Schulen Stadt Bonn Ersatzschulen jeweiliger freier Träger Die Verantwortung für die konkrete Ausgestaltung der Schülerbefö