Bau- und Vergabeausschuss · 2020-06-25 · Original im Ratsinformationssystem
Auszug aus der Niederschrift (Quelle: TOP im Ratsinformationssystem) · gekürzt
Herr BzV Behrenbruch -CDU- stellt die folgende Frage: Wie erfolgt die Gleichstellung der Reinigung von kontaminierter Dienst- und Schutzkleidung der freiwilligen Feuerwehr? Die Verwaltung beantwortet die Frage zur Niederschrift wie folgt: Kontaminierte Feuerwehr-Überbekleidung wird zentral für Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehr auf der Feuer- und Rettungswache 3 gereinigt und getrocknet. Für die Dauer der Reinigung wird entsprechende Pool-Bekleidung zur Verfügung gestellt. Die Dienstkleidung der Berufsfeuerwehr (Hosen und Blousons) sowie auch die Dienst- und Schutzkleidung des im Rettungsdienst eigesetzten Personals wird zentral von einem externen Dienstleister abgeholt und aufbereitet. Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr erhalten hierzu Reinigungskarten über die jeweiligen Löscheinheitsführer, um den Aufwand für die ehrenamtlichen Kräfte gering und die Umlaufzeiten kurz zu halten. Mit diesen kann dann die Bekleidung bei dezentralen Wäschereien abgegeben werden. Nicht kontaminierte Dienstunterbekleidung, wie Poloshirts, T-Shirts, Sweatshirts und Hemden müssen sowohl bei der Freiwilligen Feuerwehr als auch bei der Berufsfeuerwehr zu Hause gewaschen werden. Der sachkundige Bürger Herr Stoffel -Grüne- stellt die folgenden Fragen: Welche Nachhaltigkeitskriterien werden bei dieser Ausschreibung berücksichtigt? Welche Kriterien haben in dieser Form bereits Einfluss bei anderen Ausschreibungsverfahren gefunden? Die Verwaltung beantwortet die Fragen zur Niederschrift wie folgt: Zu 1: Derzeit wird im Rahmen des Vergabeverfahrens der Nachweis der RAL-Gütezeichen 992-1 (Objektwäsche- und Haushaltswäsche) und 992-2 (Krankenhauswäsche) oder eines gleichwertigen Kontrollsystems nach DIN EN 14065 gefordert. Ferner muss der Bieter ein nach DIN EN ISO 9001 zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nachweisen. Die derzeit beauftragte Firma kann zudem Untersuchungsbescheinigungen von Abwasserproben vorlegen, die bisher durchgängig als unbedenklich eingestuft wurden. Zu 2:
Auszug aus der Niederschrift (Quelle: TOP im Ratsinformationssystem)
Herr StV Schmitt -BBB- stellt die folgenden Fragen: Welche Länge und welche Höhe hat die Zaunanlage? Welchen Anteil an Kosten beträgt die Zaunanlage in der Maßnahme? Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen der Mitteilungsvorlage an die Bezirksvertretung Bad Godesberg.
Auszug aus der Niederschrift (Quelle: TOP im Ratsinformationssystem) · gekürzt
Herr StV Schmitt -BBB- stellt die folgenden Fragen: Warum schneidet der Hardtberg und Bad Godesberg bei der Errichtung der Mobilstationen weniger gut ab? Welche Kriterien fanden bei der Maßnahme Berücksichtigung und wie war die bisherige Beschlussfolge? Die Verwaltung beantwortet die Fragen zur Niederschrift wie folgt: Zu 1: Die 36 Mobilstationen, die im Rahmen des Förderprojektes „Emissionsfreie Innenstadt“ umgesetzt werden sollen, befinden sich alle im zentralen Innenstadtbereich. Der Wirkungsraum deckt sich mit der ursprünglichen Umweltzone, erweitert um den zentralen Bereich in Beuel. Das Förderprojekt gibt vor, dass Maßnahmen umgesetzt werden müssen, die möglichst zu einer Verbesserung der Luftqualität in der Innenstadt beitragen sollen, daher auch der Name „Emissionsfreie Innenstadt“. Natürlich gibt es für das ganze Stadtgebiet ein Mobilstationen-Konzept, welches zukünftig auch die Umsetzung von Mobilstationen in den anderen Stadtbezirken (u.a. Hardtberg und Bad Godesberg) vorsieht. Ziel ist es, zukünftig ein dichtes Netz an Mobilstationen im ganzen Stadtgebiet zu errichten. Das Zielkonzept mit einer Übersicht über die geplanten Mobilstationen-Standorte findet sich anbei. Zu 2: Die geplanten Mobilstationen befinden sich alle an wichtigen ÖPNV-Haltepunkten, die als wichtige Knoten- und Umstiegspunkte zu Mobilstation ausgebaut werden sollen. Auf Grundlage des Zielkonzepts wurden 36 Mobilstationen im Innenstadtbereich für den Ausbau ausgewählt, die im Wirkungsraum des Förderprojekts „Emissionsfreie Innenstadt“ liegen. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die Beschlussfolge: - DS-Nr. 1710878 - Mitteilungsvorlage: Förderaufruf "Kommunaler Klimaschutz.NRW" - DS-Nr. 17108788NV2 - Mitteilungsvorlage: Kommunaler Klimaschutz- Sachstand zu den städtischen Förderanträgen - DS-Nr. 1811767 - Mitteilungsvorlage: Weiteres Vorgehen Förderprogramm "Kommunaler Klimaschutz.NRW" -Teilbereich "Emissionsfreie Innenstadt" - DS-Nr. 1812775 - Mitteilungsvorlage: Förderprogramm 'K