Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit · 2024-11-14 · Original im Ratsinformationssystem
Auszug aus der Niederschrift (Quelle: TOP im Ratsinformationssystem)
- - - - - Herr Stv. Prof. Dr. Jobst (Bündnis 90/GRÜNE) bittet um Beantwortung der nachstehenden Fragen zu Protokoll: Wie lautet der Stellenschlüssel der TUBF? Welche Qualifikationen sind vorhanden? Welche bringen die neuen Mitarbeiterinnen mit? Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: In der Beratungsstelle von TuBF sind derzeit 8 Mitarbeitende (in Leitung 0, 63 VZÄ, Beratung 3, 31 VZÄ und Verwaltung 0, 50 VZÄ) in einem Umfang von insgesamt 4, 44 VZÄ tätig. In der Beratung werden Fachkräfte der Psychologie und Pädagogik mit i.d.R. Zusatzqualifikationen eingesetzt (vgl. [Link] „Unsere Zusammenarbeit ist darauf ausgerichtet, die Qualität der beraterischen und therapeutischen Arbeit gegenseitig zu unterstützen und auszubauen. Qualifizierte Ausbildungen, regelmäßige Fortbildungen, kollegiale Intervision und achtsamer Umgang mit unseren Ressourcen sichern einen hohen Arbeitsstandard.“ (Quelle: [Link]
Auszug aus der Niederschrift (Quelle: TOP im Ratsinformationssystem)
- - - - - Frau AM Acar (BBB) fragt die Verwaltung, ob die Stellungnahme des Städtetages zum geplanten Gewaltgesetz bekannt sei. Die Verwaltung sagt zu, dies zu Protokoll zu geben. Nach Prüfung nimmt die Verwaltung zu der Frage von Frau Acar (BBB) wie folgt Stellung: Im Mai 2024 übersandte der Deutsche Städtetag einen vertraulichen Diskussionsentwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (Gewalthilfegesetz) des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Am 05.05.2024 hat das Präsidium des Städtetages hierzu einen Beschluss gefasst, der ebenfalls der Stadt Bonn zur Kenntnis gegeben wurde und unter [Link] abrufbar ist. Eine darüberhinausgehende Stellungnahme des DST ist der Stadt Bonn nicht bekannt. Das Bundeskabinett hat den Entwurf des entsprechenden Gesetzes am 27.11.2024 beschlossen. Informationen dazu und der dazugehörige Gesetzesentwurf sind abrufbar unter [Link] Der Bundestag hat in seiner Sitzung am Freitag, den 06.12.2024, in erster Lesung über den Gesetzesentwurf debattiert. Ein Beschluss erfolgte nicht, es wurden mehrere Änderungsanträge gestellt. Weitere Informationen sind abrufbar unter [Link]
Auszug aus der Niederschrift (Quelle: TOP im Ratsinformationssystem)
- - - - - Herr Stv. Prof. Dr. Jobst (Bündnis 90/GRÜNE) bittet um Beantwortung der nachstehenden Frage zu Protokoll: Wie hoch ist die städt. finanzielle Gesamtbelastung durch die Diamorphin-Ambulanz? Die Verwaltung beantwortet die Frage wie folgt: Die städtische finanzielle Gesamtbelastung für die Diamorphinambulanz wird aktuell angenommen mit bis zu 212.000 Euro in 2024. Diese Ausgaben können sich rückwirkend noch senken durch geringere Ausgaben/ höhere Einnahmen bei den Trägern oder – im Falle der belegungsabhängigen Abrechnung der Psychosozialen Betreuung - durch eine geringere Inanspruchnahme des Angebots. Evtl. entstandene Überzahlungen werden im Rahmen der Verwendungsnachprüfung von den Trägern zurückgefordert. Diamorhinambulanz 2024 Uniklinik Bonn: 100.100, 00 Euro Erläuterung: Förderung der medizinischen Leistungen (max. Förderung des Betriebskostendefizits unter Berücksichtigung aller auftretenden Einnahmen). Ambulante Suchthilfe: 112.000, 00 Euro Erläuterung: Förderung der Psychosozialen Betreuung nach § 16a SGB II. Die Summe weist die maximale Förderung aus auf Basis der zur Verfügung stehenden Behandlungsplätze. Die endgültige Förderung richtet sich nach der tatsächlichen Belegung und einzelfallbezogenen Abrechnung. _______________ 212.100, 00 Euro max. Gesamtförderung Diamorphinambulanz 2024
Auszug aus der Niederschrift (Quelle: TOP im Ratsinformationssystem)
- - - - - Frau AM Acar (BBB) führt aus, dass die Toilette zwar eine Türe habe. Es gebe aber einen Vorraum und hier würde die Türe fehlen. Sie erbittet daher den Sachstand hierzu zu Protokoll. Das Fachamt antwortet auf die Frage von Frau Acar wie folgt: Nach Rücksprache mit dem Eigentümer kann auf die Frage wie folgt geantwortet werden. Es gibt zwei Türen wie im Planausschnitt ersichtlich und mit rotem Punkt markiert (siehe die Grafik in der Anlage zu TOP 6.3). Die Türen sind vorhanden und in Kürze durch den Euroschlüssel zu öffnen. Die erste Tür ist eine Automatiktür und in der Toilette selbst ist keine zusätzliche Kabine.