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Bezirksvertretung Bad Godesberg - 25.10.2023

Bezirksvertretung Bad Godesberg · 2023-10-25

Tagesordnung

Antrag zur Vorlage 230737 → vertagt

Antrag zur Vorlage 230737 → vertagt

Antrag zur Vorlage 201997 → vertagt

Az.: 459051 → vertagt

Ortszentren" → vertagt

Umsetzung der Beschlüsse des Rates aus der Ratssitzung vom 23.03.2023, DS-Nr. 221621-03 hier: Ziffer 7.: Öffnung sämtlicher Räume in der Stadthalle, die nicht zwingend aus Sicherheitsgründen geschlossen werden müssen sowie Einrichtung eines Projektbeirates zur Sanierung der Stadthalle Bad Godesberg → zur Kenntnis genommen - mit Maßgabe

Drucksachengruppe 231694 → vertagt

Drucksachengruppe 210526 → vertagt

Drucksachengruppe 210526 → vertagt

Änderungsantrag zur Vorlage 230605 → geändert beschlossen

Drucksachengruppe 231131 → geändert beschlossen

Antrag zur Vorlage 231014 → geändert beschlossen

Antrag zur Vorlage 231014 → ungeändert beschlossen

Antrag zur Vorlage 231127 → vertagt - mit Maßgabe

Antrag zur Vorlage 231198 → abgelehnt

Antrag zur Vorlage 231677 → geändert beschlossen

Drucksachengruppe 231677 → abgelehnt

Antrag zur Vorlage 220469 → vertagt

Drucksachengruppe 231916 → geändert beschlossen

Antrag zur Vorlage 230596 → ungeändert beschlossen

Antrag zur Vorlage 230625 → vertagt

Antrag zur Vorlage 231158 → vertagt

Ortsteil Godesberg-Villenviertel, Stadtbezirk Bad Godesberg → ungeändert beschlossen

Antrag zur Vorlage 231871 → vertagt

Drucksachengruppe 231250 → ungeändert beschlossen

Drucksachengruppe 231250 → zur Kenntnis genommen

Drucksachengruppe 231694 → ungeändert beschlossen

Antrag zur Vorlage 230636 → vertagt

hier: 1. Fortschreibung für die Jahre 2023-2027 → vertagt

hier: 1. Fortschreibung für die Jahre 2023-2027 Antrag zur Vorlage 230623 → vertagt

(Sondernutzungssatzung) → vertagt

(Sondernutzungssatzung) Antrag zur Vorlage 230782 → vertagt

Antrag zur Vorlage 230820 → vertagt

Antrag zur Vorlage 230820 → vertagt

Vorlage 221539 → vertagt

Antrag zur Vorlage 230897 → vertagt

Beschlusstexte (amtlich)

Ö 2.10.1 Ö 2.10.1 Vorfälle am Nicolaus-Cusanus-Gymnasium (NCG)

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 25.10.2023

2.10.1 Vorfälle am Nicolaus-Cusanus-Gymnasium (NCG) vertagt

231304-01 ST

Beschluss:

Seite 1 von 1

Ö 2.11.1 Ö 2.11.1 Abriss Bürogebäude Kennedyallee 62-72

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 25.10.2023

2.11.1 Abriss Bürogebäude Kennedyallee 62-72 zur Kenntnis genommen

231312-01 ST

Beschluss:

Seite 1 von 1

Ö 2.12.1 Ö 2.12.1 Abriss des ehemaligen Gebäudes der Deutsche Siedlungs- und Landesrentenbank bzw. der Lastenausgleichsbank an der Kennedyallee

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 25.10.2023

2.12.1 Abriss des ehemaligen Gebäudes der Deutsche Siedlungs- und Landesrentenbank bzw. der Lastenausgleichsbank an der Kennedyallee zur Kenntnis genommen

231315-01 ST

Beschluss:

Seite 1 von 1

Ö 2.13.1 Ö 2.13.1 Godesberger Bach - Statusbericht zu Starkregenereignissen in dessen Einzugsgebiet und zum Hochwasserschutz

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 25.10.2023

2.13.1 Godesberger Bach - Statusbericht zu Starkregenereignissen in dessen Einzugsgebiet und zum Hochwasserschutz zur Kenntnis genommen

231259-01 ST

Beschluss:

Seite 1 von 1

Ö 2.14 Ö 2.14 Sportplatz Heiderhof und angrenzende Flächen, große Anfrage zu Beschlusstext Drucksachen-Nr. 231014

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 25.10.2023

2.14 Sportplatz Heiderhof und angrenzende Flächen, große Anfrage zu Beschlusstext Drucksachen-Nr. 231014 zurückgezogen

231014-01

Beschluss:

Frage A unter Bezugnahme auf Quellenangabe A: Für den Sportplatz und sein Umfeld existiert ein gültiger Bebauungsplan Nr. 8114-78 vom 26.06.1969. Wurde diesem B- Plan vom Träger der Landschaftsplanung im vorbereitenden Bauleitplan förmlich widersprochen? Falls nicht, welche Konsequenzen ergeben sich daraus für den Landschaftsplan sowie die Umgestaltungspläne für den Sportplatz Heiderhof?

Frage B unter Bezugnahme auf Quellenangabe B: Wurde das durch rege Bürgerbeteiligung bei der Entwicklung von Plänen zur Umgestaltung des Sportplatzes dokumentierte überwiegende Interesse der Einwohnerschaft des Heiderhofs an einem Zivilisationskrankheiten vorbeugenden vielfältigen sportlichen Angebot für alle Generationen und die sich daraus ergebende Möglichkeit der Befreiung geprüft, mit welchem Ergebnis und wenn nicht, warum? Frage C unter Bezugnahme auf Quellenangabe B: Wie kommentiert die Verwaltung, dass anstelle des die Vielfalt der Interessen der Bevölkerung repräsentierenden und aus dieser heraus entwickelten Angebots nun wieder nur ein monothematisches Sportangebot bereitgestellt werden soll, an dem weite Teile der Bevölkerung kein Interesse haben? Frage D unter Bezugnahme auf Quellenangabe C: Wurden die im Zitat aufgeführten Ausnahmetatbestände geprüft, mit welchem Ergebnis und wenn nicht, warum? Wie unterscheidet sich ein Pump Track qualitativ von z.B. Reitwegen oder Reitsportflächen? Fragen E – O unter Bezugnahme auf Quellenangabe D Frage E: Wieso kommt die Verwaltung unter Zugrundelegung des Zitats zu der Auffassung, eine Umsetzung der Wünsche der Einwohnerschaft an eine Umgestaltung des Sportplatzes sei mit dem Landschaftsschutz nicht vereinbar? Frage F: Warum gelangt die Verwaltung nicht zu der Erkenntnis, dass eine Umgestaltung des Sportplatzes im Sinne der Einwohnerschaft Chancen bietet zur Entwicklung von standortgerechten Laubholzbeständen? Frage G: Ist es nicht eher so, dass eine kleinteiligere Nutzung des Sportplatzes geradezu Möglichkeiten bietet, durch Hecken und Baumpflanzungen Abgrenzungen oder Unterteilungen vorzunehmen, wo ein Fußballfeld eine über 7.000 m² große unverschattete Fläche darstellt? Seite 1 von 2

Beschlussauszug der Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Seite 2

—— Frage H: Ist es nicht eher so, dass umfangreiche Drainagearbeiten eingespart werden können, wenn weite Teile des Sportfeldes renaturiert werden? Frage I: Ist es richtig, dass das unter Naturschutzgesichtspunkten deutlich schärfer zu bewertenden Naturschutzgebiet Lyngsberg von den Planungen im Zusammenhang mit dem Sportplatz nicht tangiert wird? Frage J: Ist es nicht so, dass die Nutzung des Sportgeländes, ob für Fußball oder sonstige sportliche Aktivitäten, unkritisch ist für den Erhalt von Altholzbeständen? Frage K: Ist es richtig, dass das Parkgelände des Aloisiuskollegs nicht von den Planungen am Sportplatz betroffen ist? Frage L: Ist es richtig, dass das Quelleinzugsgebiet des Fuderbachs nicht von den Planungen am Sportplatz betroffen ist? Frage M: Ist es richtig, dass störende Einzäunungen an der Elisabethstraße nicht in das Plangebiet des Sportplatzes fallen? Frage N: Ist es richtig, dass die Planungen für den Sportplatz nicht das Biotop BK- 5308-071 mit dem Schutzziel des Erhalts von aufgelassenen Steinbrüchen mit Lebensräumen für zahlreiche, z.T. bedrohte Tier- und Pflanzengemeinschaften berühren, da der Steinbruch bereits separat als Naturschutzgebiet ausgewiesen ist und von den Umplanungen an einem bereits seit Jahrzehnten existieren Sportplatz keine Nachteile für dieses Naturschutzgebiet ausgehen? Frage O: Ist es richtig, dass laut https://bk.naturschutzinformationen.nrw.de/bk/de/karten/bk die Fläche des Sportplatzes inklusive des Kabinengebäudes nicht Bestandteil von BK-5308-071 oder eines anderen Biotopkatastereintrags ist?

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Ö 2.15 Ö 2.15 BBB-Anfrage: Fußgängerunterführung Alte Bahhofstraße/Rheinallee

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 25.10.2023

2.15 BBB-Anfrage: Fußgängerunterführung Alte Bahhofstraße/Rheinallee vertagt

202012-03

Beschluss:

  1. Aus welchem Grunde hat die Oberbürgermeisterin den Beschluss der

Bezirksvertretung Bad Godesberg (BVGO) vom 31. August 2020, an der Eisenbahnunterführung zwischen der Rheinallee und der Alten Bahnhofstraße mittig am jeweiligen Brückenkörper Verkehrsschilder anzubringen, die Fahrradfahrern unmissverständlich verdeutlichen, dass es sich bei der Unterquerung um einen reinen Fußgängerweg handelt, nicht umgesetzt?

  1. Wäre für die Anbringung am Brückenbauwerk eine Erlaubnis der Deutschen

Bahn AG notwendig, wurden diese dazu kontaktiert, wenn ja, mit welchem Ergebnis und wenn nein, warum nicht?

  1. Wann wird der von der BVGO gefasste Beschluss zum Schutze der

Fußgänger vor dem Fahrradverkehr umgesetzt?

  1. Wie oft hat die Polizei auf Grund der Bitte der Oberbürgermeisterin, den

entsprechenden Bereich auf Verstöße hin zu kontrollieren, tatsächlich und mit welchem Ergebnis überprüft.

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Ö 2.16 Ö 2.16 CDU-Anfrage: Informationen über die Nichtweiterverfolgung des BSI-Neubaus in Plittersdorf

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 25.10.2023

2.16 CDU-Anfrage: Informationen über die Nichtweiterverfolgung des BSI-Neubaus in Plittersdorf vertagt

231445

Beschluss:

Die Verwaltung wird gebeten, über die Hintergründe der Nichtweiterverfolgung des BSI-Neubaus in Plittersdorf sowie über alternative Nutzungsmöglichkeiten des Grundstücks zu berichten. Hierbei soll auch auf folgende Fragestellungen eingegangen werden:

  1. Ist der Verwaltung bekannt, ob im Zusammenhang mit der Entscheidung der

BSI-Standort Bonn gefährdet ist?

  1. Ist der Verwaltung bekannt, was die BImA zukünftig mit dem Grundstück

plant? Gibt es bereits Interesse anderer Bundesämter hier zu bauen?

  1. Wäre aus Sicht der Verwaltung ein Erwerb des Grundstücks durch die Stadt

Bonn bzw. die Stadtentwicklungsgesellschaft sinnvoll? Ist der Verwaltung bekannt, ob ein Verkauf des Grundstücks für die BImA infrage kommt?

  1. Was für eine alternative Bebauung wäre auf dem Grundstück möglich?

Käme hier alternativ auch Wohnbebauung oder ein Mischgebiet in Betracht?

Seite 1 von 1

Ö 2.16.1 Ö 2.16.1 Informationen über die Nichtweiterverfolgung des BSI-Neubaus in Plittersdorf

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 25.10.2023

2.16.1 Informationen über die Nichtweiterverfolgung des BSI-Neubaus in Plittersdorf vertagt

231445-01 ST

Beschluss:

Die Verwaltung wird gebeten, über die Hintergründe der Nichtweiterverfolgung des BSI-Neubaus in Plittersdorf sowie über alternative Nutzungsmöglichkeiten des Grundstücks zu berichten. Hierbei soll auch auf folgende Fragestellungen eingegangen werden:

  1. Ist der Verwaltung bekannt, ob im Zusammenhang mit der Entscheidung der

BSI-Standort Bonn gefährdet ist?

  1. Ist der Verwaltung bekannt, was die BImA zukünftig mit dem Grundstück

plant? Gibt es bereits Interesse anderer Bundesämter hier zu bauen?

  1. Wäre aus Sicht der Verwaltung ein Erwerb des Grundstücks durch die Stadt

Bonn bzw. die Stadtentwicklungsgesellschaft sinnvoll? Ist der Verwaltung bekannt, ob ein Verkauf des Grundstücks für die BImA infrage kommt?

  1. Was für eine alternative Bebauung wäre auf dem Grundstück möglich?

Käme hier alternativ auch Wohnbebauung oder ein Mischgebiet in Betracht?

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Ö 2.18 Ö 2.18 CDU-Große Anfrage: Alte Schule Muffendorf: Umsetzung Beschluss DS 210542

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 25.10.2023

2.18 CDU-Große Anfrage: Alte Schule Muffendorf: Umsetzung Beschluss DS 210542 vertagt

210542-02

Beschluss:

Wie ist der Stand der Umsetzung des im Jahr 2021 von der Bezirksvertretung gefassten Auftrages an die Verwaltung (DS 210542)?

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Ö 2.19 Ö 2.19 CDU-Große Anfrage: Auswirkung der Verschärfung der Bewirtschaftungsverfügung für Bad Godesberg

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 25.10.2023

2.19 CDU-Große Anfrage: Auswirkung der Verschärfung der Bewirtschaftungsverfügung für Bad Godesberg vertagt

231525

Beschluss:

Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Welche Auswirkungen hat die Verschärfung der Bewirtschaftungsverfügung

für den Stadtbezirk Bad Godesberg?

  1. Sind von der Verschärfung Maßnahmen wie die Sanierung der Stadthalle,

der Neubau des Kurfürstenbades oder die Neugestaltung der Innenstadt betroffen?

  1. Welche Folgen hat die Verschärfung für die Auszahlung von Mitteln an

Vereine und/ oder die Durchführung von Veranstaltungen?

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Ö 2.19.1 Ö 2.19.1 Auswirkung der Verschärfung der Bewirtschaftungsverfügung für Bad Godesberg

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 25.10.2023

2.19.1 Auswirkung der Verschärfung der Bewirtschaftungsverfügung für Bad Godesberg vertagt

231525-01 ST

Beschluss:

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Ö 2.20 Ö 2.20 CDU-Große Anfrage: Baumfällungen ehemals Postbankgelände, Kennedyallee 62-72

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 25.10.2023

2.20 CDU-Große Anfrage: Baumfällungen ehemals Postbankgelände, Kennedyallee 62-72 vertagt

231526

Beschluss:

Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wurden vom Bauträger nach dem Beschluss des Rates, weitere Anträge auf

Baumfällungen gestellt?

  1. Falls ja, - wurden diese Anträge positiv beschieden?
  2. Falls ja,

a. für wie viele Bäume wurde eine Fällgenehmigung erteilt? b. fallen darunter auch satzungsgeschützte Bäume?

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Ö 2.21 Ö 2.21 CDU-Große Anfrage: Auflagen Kirmes Lannesdorf

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 25.10.2023

2.21 CDU-Große Anfrage: Auflagen Kirmes Lannesdorf vertagt

231527

Beschluss:

Die Verwaltung wird gebeten folgende Fragen zu beantworten:

  1. Trifft es zu, dass der Ortsausschuss Lannesdorf und der Junggesellenverein

Lannesdorf beim Aufbau der diesjährigen Kirmes die Auflage erhielten, mit den LKWs nicht über das Wurzelwerk der Bäume zu fahren?

  1. Müssen die Vereine für zukünftige Veranstaltungen mit denselben oder

womöglich auch weiteren Auflagen rechnen?

  1. Werden diese oder auch weitere Auflagen künftig bei allen Veranstaltungen

in Bad Godesberg angewendet?

  1. Inwieweit unterstützt die Stadt Bonn die Brauchtumspflege, wenn das

Durchführen des Brauchtums auf einmal mit einer solchen Auflage erschwert wird?

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Ö 2.21.1 Ö 2.21.1 Auflagen Kirmes Lannesdorf

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 25.10.2023

2.21.1 Auflagen Kirmes Lannesdorf vertagt

231527-01 ST

Beschluss:

Seite 1 von 1

Ö 2.23 Ö 2.23 Belegung und Sicherheitskonzept der Stadthalle Bad Godesberg seit Beginn der Teilöffnung

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 25.10.2023

2.23 Belegung und Sicherheitskonzept der Stadthalle Bad Godesberg seit Beginn der Teilöffnung zur Kenntnis genommen - mit Maßgabe

231534

Beschluss: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Die Große Anfrage wird in den Projektbeirat Sanierung Stadthalle verwiesen.

Die Große Anfrage hatte folgenden Wortlaut:

Die Verwaltung möge informieren:

  1. An wieviel Tagen seit Beginn der Teilöffnung bis zum Datum dieser

Großen Anfrage fanden in der Stadthalle Veranstaltungen statt? Bitte aufschlüsseln nach folgenden Veranstaltern: Verwaltung, Politik, Wirtschaft, Vereine, Private.

  1. Welche Veranstalter haben für die höchsten Besucherzahlen gesorgt?
  2. Wie häufig mussten Veranstalter abgewiesen werden und warum?
  3. Kam es je zu zeitlich parallelen Belegungen?
  4. Kam es je zu aufeinander folgenden Belegungen an einem Tag?
  5. Welche Häufungen der Belegungen sind zu beobachten montags bis

freitags sowie am Wochenende?

  1. Zu welchen Tageszeiten wird die Stadthalle bevorzugt belegt?
  2. Wird die Stadthalle weiter durch Studierenden bewacht und wird diese

Maßnahme auf unbestimmte Zeit fortgeführt?

  1. Welche Möglichkeit haben Parkbesucher, sich bei gesundheitlichen

Problemen oder Bedrohungslagen an Hauswächter zu wenden?

Seite 1 von 1

Ö 2.23.1 Ö 2.23.1 Belegung und Sicherheitskonzept der Stadthalle Bad Godesberg seit Beginn der Teilöffnung

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 25.10.2023

2.23.1 Belegung und Sicherheitskonzept der Stadthalle Bad Godesberg seit Beginn der Teilöffnung zur Kenntnis genommen - mit Maßgabe

231534-01 ST

Beschluss: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Die Große Anfrage wird in den Projektbeirat Sanierung Stadthalle verwiesen.

Die Verwaltung möge informieren:

  1. An wieviel Tagen seit Beginn der Teilöffnung bis zum Datum dieser

Großen Anfrage fanden in der Stadthalle Veranstaltungen statt? Bitte aufschlüsseln nach folgenden Veranstaltern: Verwaltung, Politik, Wirtschaft, Vereine, Private.

  1. Welche Veranstalter haben für die höchsten Besucherzahlen gesorgt?
  2. Wie häufig mussten Veranstalter abgewiesen werden und warum?
  3. Kam es je zu zeitlich parallelen Belegungen?
  4. Kam es je zu aufeinander folgenden Belegungen an einem Tag?
  5. Welche Häufungen der Belegungen sind zu beobachten montags bis

freitags sowie am Wochenende?

  1. Zu welchen Tageszeiten wird die Stadthalle bevorzugt belegt?
  2. Wird die Stadthalle weiter durch Studierenden bewacht und wird diese

Maßnahme auf unbestimmte Zeit fortgeführt?

  1. Welche Möglichkeit haben Parkbesucher, sich bei gesundheitlichen

Problemen oder Bedrohungslagen an Hauswächter zu wenden?

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Ö 2.24 Ö 2.24 BBB-Große Anfrage: Bau einer Radstation am Bahnhof Bad Godesberg

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 25.10.2023

2.24 BBB-Große Anfrage: Bau einer Radstation am Bahnhof Bad Godesberg vertagt

221591-01

Beschluss:

Die Oberbürgermeisterin möge der Bezirksvertretung Bad Godesberg in deren Sitzung am Oktober 2023 über den Sachstand bezüglich einer am Bahnhof Bad Godesberg einzurichtenden Radstation berichten:

aktuellem Sachstand zu DS221593 zu klären bzw. abzustimmen sind

werden?

avisierten 70%igen Förderung ist?

Seite 1 von 1

Ö 2.27 Ö 2.27 BBB-Anfrage Außengastronomie vor dem Haus Friesdorfer Straße 2

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 25.10.2023

2.27 BBB-Anfrage Außengastronomie vor dem Haus Friesdorfer Straße 2 vertagt

231694

Beschluss:

  1. Wurde für die offenbar zum Zwecke des Betriebes einer Außengastronomie

abgegrenzte Fläche vor dem Gebäude mit der postalischen Adresse Friesdorfer Straße 2 eine Genehmigung erteilt und wenn ja, in welchen Ausmaßen und zu welchen Betriebszeiten?

  1. Für den Fall, dass keine Genehmigung zur Nutzung des öffentlichen Raums

für die beschriebene Örtlichkeit erteilt wurde, welche Maßnahmen gedenkt die Oberbürgermeisterin einzuleiten, um die Verkehrsfläche den Fußgängern wieder zugänglich zu machen?

Seite 1 von 1

Ö 2.27.1 Ö 2.27.1 BBB-Anfrage Außengastronomie vor dem Haus Friesdorfer Straße 2

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 25.10.2023

2.27.1 BBB-Anfrage Außengastronomie vor dem Haus Friesdorfer Straße 2 vertagt

231694-01 ST

Beschluss:

Seite 1 von 1

Ö 2.28 Ö 2.28 Nutzung des Gehweges vor dem Haus Aennchenplatz Nr. 6

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 25.10.2023

2.28 Nutzung des Gehweges vor dem Haus Aennchenplatz Nr. 6 vertagt

231696

Beschluss:

1.Wurde dem Liefer-Gastronomiebetrieb „burgerme“, ansässig Aennchenplatz Nr. 6 in Bad Godesberg, die Nutzung des vor dem Ladenlokal befindlichen Gehweges zu Zwecken des Parkens von Lieferfahrzeugen genehmigt und wenn nein, welche Maßnahmen werden seitens der Oberbürgermeisterin ergriffen, um die gewerbliche Nutzung des Gehweges zu unterbinden?

2.Für den Fall, dass die Nutzung unerlaubt erfolgt, die Oberbürgermeisterin aber diese nicht unterbinden will, sondern wie bei der zunächst illegalen Verwendung des Durchweges von der Koblenzer Straße zum Hubertinumshof für Außengastronomie per "gestreckten Verwaltungsverfahren" erstmal großzügig in Gespräche mit dem Betreiber einsteigen will:

Ist die Oberbürgermeisterin der Auffassung, dass beim Behalt der in der Anlage als Bildnachweis zu sehenden Nutzung, die verbleibende Restfußwegbreite zwischen abgestellten Liefer-Fahrrädern und dem direkt davor aufgestellten Fahrradabstellplatz mit der in den Regelwerken* vorgeschriebenen Breite für Schrittwege mit Begegnungsverkehr zwischen Fußgängern von 2 Metern oder der im Radentscheid vorgegebenen Regelbreite von 2,5 Metern** vereinbar ist?

* Wie breit müssen Gehwege sein? Mindestgehwegbreiten nach den aktuellen Regelwerken Fachverband Fußverkehr Deutschland FUSS e.V. **Gehwege müssen im Regelfall eine Breite von 2,5 Metern, mindestens jedoch eine von 1,5 Metern aufweisen und sind jederzeit frei begehbar zu halten.

Seite 1 von 1

Ö 2.3.1 Ö 2.3.1 SPD-Große Anfrage: Wiedereröffnung der Stadthalle

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 25.10.2023

2.3.1 SPD-Große Anfrage: Wiedereröffnung der Stadthalle zur Kenntnis genommen - mit Maßgabe

230811-01 ST

Beschluss: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Die Große Anfrage wird in den Projektbeirat Sanierung Stadthalle verwiesen.

Seite 1 von 1

Ö 2.3.2 Ö 2.3.2 SPD-Große Anfrage: Wiedereröffnung der Stadthalle

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 25.10.2023

2.3.2 SPD-Große Anfrage: Wiedereröffnung der Stadthalle zur Kenntnis genommen - mit Maßgabe

230811-02 ST

Beschluss: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Die Große Anfrage wird in den Projektbeirat Sanierung Stadthalle verwiesen.

Seite 1 von 1

Ö 2.4.1 Ö 2.4.1 Alternativen für Radschnellweg in der Rheinaue

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 25.10.2023

2.4.1 Alternativen für Radschnellweg in der Rheinaue vertagt

230812-01 ST

Beschluss:

Die Verwaltung wird um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen gebeten:

  1. Welche Alternative zum gescheiterten Radschnellweg in der Rheinaue hat

die Stadtverwaltung zwischenzeitlich entwickelt?

  1. Falls noch keine neue Planung entwickelt worden ist: Bis wann und aus

welchen Mitteln wird der vorhandene Radweg in der srheinischen Rheinaue saniert?

Seite 1 von 1

Ö 2.4.2 Ö 2.4.2 SPD-Große Anfrage: Alternativen für Radschnellweg in der Rheinaue

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 25.10.2023

2.4.2 SPD-Große Anfrage: Alternativen für Radschnellweg in der Rheinaue vertagt

230812-02 ST

Beschluss:

Die Verwaltung wird um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen gebeten:

  1. Welche Alternative zum gescheiterten Radschnellweg in der Rheinaue hat

die Stadtverwaltung zwischenzeitlich entwickelt?

  1. Falls noch keine neue Planung entwickelt worden ist: Bis wann und aus

welchen Mitteln wird der vorhandene Radweg in der srheinischen Rheinaue saniert?

Seite 1 von 1

Ö 2.5.1 Ö 2.5.1 ÖPNV-Anbindung der Godesburg

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 25.10.2023

2.5.1 ÖPNV-Anbindung der Godesburg vertagt

230929-01 ST

Beschluss:

Seite 1 von 1

Ö 2.6.1 Ö 2.6.1 BBB-Große Anfrage: Zukunft des Sportplatzes auf dem Heiderhof

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 25.10.2023

2.6.1 BBB-Große Anfrage: Zukunft des Sportplatzes auf dem Heiderhof zur Kenntnis genommen

230337-02 ST

Beschluss:

Seite 1 von 1

Ö 2.7.1 Ö 2.7.1 Zustand der Servatiushalle in Friesdorf

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 25.10.2023

2.7.1 Zustand der Servatiushalle in Friesdorf zur Kenntnis genommen

231059-01 ST

Beschluss:

Seite 1 von 1

Ö 2.8.1 Ö 2.8.1 Durchgang Koblenzer Straße / Hubertinumshof

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 25.10.2023

2.8.1 Durchgang Koblenzer Straße / Hubertinumshof zur Kenntnis genommen

231250-01 ST

Beschluss:

Seite 1 von 1

Ö 2.9.1 Ö 2.9.1 Geplante Nutzung der ehemaligen Polizeiwache an der Zeppelinstraße

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 25.10.2023

2.9.1 Geplante Nutzung der ehemaligen Polizeiwache an der Zeppelinstraße vertagt

230003-06 ST

Beschluss:

Seite 1 von 1

Ö 6.10.1 Ö 6.10.1 Bürgerantrag: Optimierung der Parksituation im Bereich Klufterstraße

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 25.10.2023

6.10.1 Bürgerantrag: Optimierung der Parksituation im Bereich Klufterstraße zur Kenntnis genommen

231604-01 ST

Beschluss:

Seite 1 von 1

Ö 6.12 Ö 6.12 Bürgerantrag: Teilweise Umwandlung vom Dorfplatz Mehlem in Parkplätze

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 25.10.2023

6.12 Bürgerantrag: Teilweise Umwandlung vom Dorfplatz Mehlem in Parkplätze vertagt

231769

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Beschluss:

Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag thematisiert die teilweise Umwandlung des Dorfplatzes Mehlem in Parkplätze. Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Seite 1 von 1

Ö 8.16 Ö 8.16 Nachrüstung der Eingangstür des Quartiersmanagements Lannesdorf/Mehlem, Ellesdorfer Straße 52, mit einem automatischen Türöffner auf Grundlage der Förderrichtlinie bürgerschaftliches Engagement (50-20)

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 25.10.2023

8.16 Nachrüstung der Eingangstür des Quartiersmanagements Lannesdorf/Mehlem, Ellesdorfer Straße 52, mit einem automatischen Türöffner auf Grundlage der Förderrichtlinie bürgerschaftliches Engagement (50-20) ungeändert beschlossen

231749

Abstimmungsergebnis: angenommen mit Mehrheit gegen BBB, bei Enthaltung FDP

Beschluss:

  1. Das Amt für Soziales und Wohnen gewährt der evangelischen

Frauenhilfe im Rheinland e.V. auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Begegnungsangeboten durch bürgerschaftliches Engagement im Quartier (siehe DS 222456 ) eine Förderung in Höhe von 7.479,77 EUR zur barrierefreien Ertüchtigung des Eingangs zum Quartiersmanagement Lannesdorf/ Mehlem in Form einer Nachrüstung des Eingangs mit einem automatischen Türöffner.

  1. Gemäß Ziffer 6 der o.g. Richtlinie stimmt der Ausschuss für Soziales,

Migration und Gesundheit der Maßnahme zu.

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