Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=10031) # Taubenfütterung Innenstadt Bad Godesberg 210117 · 2021-03-17 · Antrag · öffentlich Antragsteller: BBB Bezirksfraktion Bad Godesberg Marcel Schmitt ## Sachverhalt Nachdem jahrelang Beschwerden über die stetig wachsende Taubenpopulation im Bad Godesberger Stadtkern eingingen, wurde in 2014 ein Taubenhaus errichtet. Bis in den Sommer 2020 war erfreulicherweise ein Populationsrückgang auf tolerables Niveau zu verzeichnen. Seit Monaten ist nun wiederholt eine massiv überbordende Taubenpopulation festzustellen, einhergehend mit immensen Verunreinigungen durch Exkremente. Der unter 1. aufgeführte Bereich ist dabei besonders betroffen, insbesondere der Hauseingang zwischen Lederwaren Schugt und Bekleidungshaus Leyendeckers weist eine starke Verschmutzung auf. In den Morgenstunden sammeln sich hier bis zu 40 Tiere und hinterlassen eine massive Verschmutzung. Zahlreiche Geschäftsleute und Bürger*innen haben sich inzwischen über diesen Zustand beschwert. Nach Auskunft der Verwaltung wurden aufgrund des Lockdowns Fütterungsgenehmigungen für die Bereiche - Alte Bahnhofstr. vor der SWB - Moltkeplatz, erster Baum neben dem Plateau - Koblenzer Str. neben Woolworth - Fronhof Galeria neben dem Fahrradständer am Haupteingang erteilt. Allein diese Ausnahmegenehmigung entbehrt aus Sicht der Antragsteller jeder Grundlage, denn Bad Godesberg verfügt über ein _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._ ## Beschlussvorschlag 1. Die Verwaltung wird aufgefordert, gem. der Ordnungsbehördlichen Verordnung – StrO - § 5 (2) und (3), die inzwischen massiven Verunreinigungen durch Stadttauben im Bereich Theaterplatz Bekleidungshaus Leyendeckers, Lederwaren Schugt bis hin Bäckerei Voigt und gegenüberliegend Telekom, Bijou Brigitte und Eiscafe zusätzlich zum üblichen Reinigungsintervall mit geeigneten Maßnahmen zu entfernen und entsprechende Vergrämungsmaßnahmen durchführen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die aufgrund des Lockdowns erteilte Ausnahme vom Fütterungsverbot für Stadttauben im Bereich Innenstadt Bad Godesberg unverzüglich zurückzunehmen. 3. Die Verwaltung stellt entsprechende gut sichtbare Fütterungsverbots-Schilder im Bereich der Bad Godesberger Innenstadt auf. ## Beratungsfolge - 2021-03-17 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · vertagt - 2021-04-13 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · vertagt - 2021-04-28 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · vertagt - 2021-06-16 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · vertagt - 2021-09-01 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · geändert beschlossen ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2021-04-28 · Bezirksvertretung Bad Godesberg —— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 28.04.2021 10.3 Taubenfütterung Innenstadt Bad Godesberg vertagt 210117 Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss: 1. Die Verwaltung wird aufgefordert, gem. der Ordnungsbehördlichen Verordnung – StrO - § 5 (2) und (3), die inzwischen massiven Verunreinigungen durch Stadttauben im Bereich Theaterplatz Bekleidungshaus Leyendeckers, Lederwaren Schugt bis hin Bäckerei Voigt und gegenüberliegend Telekom, Bijou Brigitte und Eiscafe zusätzlich zum üblichen Reinigungsintervall mit geeigneten Maßnahmen zu entfernen und entsprechende Vergrämungsmaßnahmen durchführen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die aufgrund des Lockdowns erteilte Ausnahme vom Fütterungsverbot für Stadttauben im Bereich Innenstadt Bad Godesberg unverzüglich zurückzunehmen. 3. Die Verwaltung stellt entsprechende gut sichtbare Fütterungsverbots- Schilder im Bereich der Bad Godesberger Innenstadt auf. Seite 1 von 1 ### 2021-09-01 · Bezirksvertretung Bad Godesberg —— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 01.09.2021 10.1 Taubenfütterung Innenstadt Bad Godesberg geändert beschlossen 210117 Abstimmungsergebnis: angenommen mit Mehrheit gegen SPD und Grüne Anregung an den Hauptausschuss: 1. Die Verwaltung wird aufgefordert, gem. der Ordnungsbehördlichen Verordnung – StrO - § 5 (2) und (3), die inzwischen massiven Verunreinigungen durch Stadttauben im Bereich Theaterplatz Bekleidungshaus Leyendeckers, Lederwaren Schugt bis hin Bäckerei Voigt und gegenüberliegend Telekom, Bijou Brigitte und Eiscafe zusätzlich zum üblichen Reinigungsintervall mit geeigneten Maßnahmen zu entfernen und entsprechende Vergrämungsmaßnahmen durchführen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die aufgrund des Lockdowns erteilte Ausnahme vom Fütterungsverbot für Stadttauben im Bereich Innenstadt Bad Godesberg unverzüglich zurückzunehmen. 3. Die Verwaltung stellt entsprechende gut sichtbare Fütterungsverbots- Schilder im Bereich der Bad Godesberger Innenstadt auf. 4. Die Verwaltung setzt den Ordnungsaußendienst verstärkt mit dem Auftrag ein, die verbotene Taubenfütterung zu ahnden. --- Ziffer 1 bis 3 entsprechen dem ur _Gekürzt (1345 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:63258?offset=1200_ ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 210117-01 ST Taubenfütterung Innenstadt Bad Godesberg {#nv-10162} **Stellungnahme der Verwaltung** Zu.1. Die Fußgängerzone der Godesberger Innenstadt wird durch die bonnorange AöR je nach festgestelltem Bedarf streckenweise entweder vier- oder siebenmal pro Woche gereinigt. Alle Papierkörbe der Innenstadt werden mindestens täglich geleert. Zusätzlich zu den Kehrmaschinen ist ein Spezialfahrzeug im Einsatz, das mit Hochdruck stark anhaftende Verunreinigungen und Fäkalien beseitigt. Dieses Reinigungsfahrzeug ist täglich im gesamten Stadtgebiet im Einsatz, wenn es die Temperaturen zulassen. Die Anbringung von Vergrämungstechnik an und auf privaten Immobilien ist durch die jeweiligen Eigentümer*innen vorzunehmen. Aus Gründen des Tierschutzes muss diese derart gestaltet sein, dass durch sie bzw. durch die Art der Anbringung Tauben keinen Schaden nehmen können. Tauben dürfen sich nicht daran verletzten oder aber durch die Anbringung gehindert werden, ihre Nester mit Küken und Jungtieren anzufliegen, um diese zu versorgen. Es dürfen grundsätzlich keine Tauben eingeschlossen werden. Uneingeschränkt tierschutzwidrig sind aus den genannten Gründen z.B. Klebepasten, da sie immer zu Verletzungen der Tauben aber auch von Singvögeln führen, wenn diese sich von ihnen zu befreien versuchen. A _Gekürzt._