Originalquelle: ALLRIS-Original

Veranstaltungen in der Bonner Innenstadt: „BonnFest“, „Bonn leuchtet" und „Ostdeutscher Markttag“

210130 · 2021-03-18 · Antrag · öffentlich

Antragsteller: CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn MdL Guido Déus Torben Leskien

Sachverhalt

Die Geschäfte in der Bonner Innenstadt stehen vor fundamentalen Herausforderungen, die eine Zusammenarbeit verschiedener Akteurinnen und Akteure erforderlich machen. Attraktive Veranstaltungen sind für die Geschäfte von hoher Bedeutung und schaffen Rahmenbedingungen potenzielle Kundinnen und Kunden anziehen. Die Veranstaltungsbranche braucht auch wieder die Möglichkeit Veranstaltungen durchführen zu können, sobald dies erlaubt werden kann. Eine Unterstützung seitens der Stadt Bonn erst recht vor dem Hintergrund der völlig unverständlichen Beschlussfassung der Bezirksvertretung Bonn ist hier dringend geboten.

Beschlussvorschlag

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt gemeinsam mit den Veranstaltern alles zu versuchen, dass die beliebten und für die Bonner Innenstadt relevanten Veranstaltungen, wie „Bonn Fest“, „Bonn leuchtet" und „Ostdeutscher Markttag“ - ggf. in coronakonformer Abwandlung - in diesem Jahr durchgeführt werden können. Hierbei ist auch zu prüfen, inwieweit die Durchführung erleichtert werden kann oder seitens der Stadt Bonn erhobene Kosten gesenkt werden können.

Stellungnahme der Verwaltung

erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2000454

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2021-03-18 · Rat

— — Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 18.03.2021

6.19 Veranstaltungen in der Bonner Innenstadt: „BonnFest“, „Bonn leuchtet" und „Ostdeutscher Markttag“ abgelehnt

210130

Abstimmungsergebnis: abgelehnt, Mehrheit gegen CDU, BBB und FDP bei Enth. Volt mit Protokollnotiz

Der abgelehnte Antrag hatte folgenden Inhalt:

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt gemeinsam mit den Veranstaltern alles zu versuchen, dass die beliebten und für die Bonner Innenstadt relevanten Veranstaltungen, wie „BonnFest“, „Bonn leuchtet" und „Ostdeutscher Markttag“

können. Hierbei ist auch zu prüfen, inwieweit die Durchführung erleichtert werden kann oder seitens der Stadt Bonn erhobene Kosten gesenkt werden können.

An einer Aussprache beteiligten sich:

Stv. Lutz -CDU-, Stv. Beu -Grüne-, Stv. Déus -CDU-, Stv. Schmitt -BBB-, Stv. Grabowy -Grüne-, Stv. Dr. Standop -Grüne-, Stv. Kox -SPD-, Stv. Dr. Maxein -Volt- sowie StK Heidler.

Antwort der Verwaltung zu Protokoll:

Unter dem Namen „Ostdeutscher Markttag“ ist in Bonn eine traditionell jährl

_Gekürzt (1693 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:43440?offset=1200_

2021-04-21 · Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit vom 21.04.2021 6.1 Veranstaltungen in der Bonner Innenstadt: „BonnFest“, „Bonn leuchtet" und „Ostdeutscher Markttag“ erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung 210130 Seite 1 von 1

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

210130-01 ST Veranstaltungen in der Bonner Innenstadt: „BonnFest“, „Bonn leuchtet" und „Ostdeutscher Markttag“

Stellungnahme der Verwaltung

Die Stadtverwaltung unterstützt und befürwortet die Durchführung der Veranstaltungen "Bonn Fest", "Bonn leuchtet" und den Markttag, der bisher unter dem Namen „Ostdeutscher Markttag“ geführt wurde. Die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung begleiten die Veranstaltungen und unterstützen bei den Planungen. Nach Gesprächen mit den Veranstalter*innen des "Bonn Fest" und von "Bonn leuchtet" sowie der Politik, wurde Einvernehmen erzielt. Aufgrund eines Dringlichkeitsantrages in der BV Bonn wurde am 02.03.2021 die Durchführung des "Bonn Fest" und von "Bonn leuchtet" beschlossen. Eine Entscheidung hinsichtlich des "Ostdeutschen Markttages" wurde vertagt. Hier besteht noch Gesprächsbedarf. Der Durchführungstermin ist weiterhin reserviert. Die Stadtverwaltung unterstützt die Durchführung im Grundsatz.

Frau Oberbürgermeisterin Katja Dörner hat zu Gunsten der Bonner Gastronom*innen und Einzelhändler*innen von der ihr durch die Bonner Sondernutzungssatzung zur Verfügung stehenden Möglichkeit des Verzichtes auf die kompletten Sondernutzungsgebühren bereits Gebrauch gemacht. Sie hat entschieden, dass diese Gewerbetreibenden bis zum 31.10.2021 keine Gebühren für ihre auf öffentlichen Verkehrsfl

_Gekürzt._