Originalquelle: ALLRIS-Original
210132 · 2021-03-18 · Antrag · öffentlich
Antragsteller: CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn MdL Guido Déus Christoph Jansen Georg Johannes Schäfer Christian Herbert Steins
Die Wiederaufnahme des Schulbetriebs an Bonner Schulen und ein möglichst hoher Gesundheitsschutz während der andauernden Covid-19-Pandemie sind zwei wichtige Ziele, die möglichst in Einklang gebracht werden müssen.
Die Stadt Bonn muss daher alle möglichen Maßnahmen ergreifen, um Infektionen im Zusammenhang mit dem Schulbetrieb zu vermeiden. Damit werden nicht nur Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, sondern auch Familienmitglieder, die potentiell ebenfalls einer Ansteckungsgefahr durch ihre Kinder und Geschwister ausgesetzt sind, geschützt.
Es gibt keine vernünftige Begründung, die o.g. Förderprogramme des Landes nicht in Anspruch zu nehmen. So werden beispielsweise im Rahmen des Förderprogramms für Filteranlagen an Schulen bis zu 100 Prozent der Maßnahme bis höchstens 4.000 Euro je Gerät gefördert. Auch können Sporthallen mithilfe des Programms ertüchtigt werden.
Zahlreiche Beispiele aus anderen Städten und Bundesländern zeigen, dass dort Filteranlagen in Schulen und Bussen zum Einsatz kommen. Auf diese Sicherheitsmaßnahmen sollte Bonn keinesfalls verzichten. Auf diese Maßnahmen zur Verringerung des Infektionsrisikos darf Bonn keinesfalls verzichten.
Die aktuellen
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._
Hinsichtlich der andauernden pandemischen Lage und der gleichzeitigen Aufnahme des Schulbetriebs wird die Verwaltung beauftragt, die folgenden Maßnahmen unverzüglich umzusetzen:
erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2005994; erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2003553; erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2005021
— — Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 18.03.2021
6.20 Schulbetrieb sicherer machen vertagt - mit Maßgabe
210132
Abstimmungsergebnis: einstimmig zur Mitberatung in die Fachausschüsse vertagt mit der Maßgabe, die in der Sitzung angesprochenen Prüfungen durchzuführen und zu evaluieren
Der vertagte Antrag hatte folgenden Inhalt:
Hinsichtlich der andauernden pandemischen Lage und der gleichzeitigen Aufnahme des Schulbetriebs wird die Verwaltung beauftragt, die folgenden Maßnahmen unverzüglich umzusetzen:
Bonner Schulen und zur Ertüchtigung von Sporthallen aus dem vom Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellten Fördertopf.
beschaffte Filteranlagen an Schulen zu installieren. Die fachmännische und haftungssichere Installation wird durch von der Verwaltung beauftragte Dienstleister sichergestellt.
aus dem vom Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellten
_Gekürzt (5921 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:43442?offset=1200_
—— Beschlussauszug Sitzung des Schulausschusses vom 14.04.2021 18.5 Schulbetrieb sicherer machen vertagt - mit Maßgabe 210132 Abstimmungsergebnis: - einstimmig - Ergebnis der Beratung: Die Verwaltung möge zur nächsten Sitzung eine Stellungnahme aufgrund des aktuellen wissenschaftlichen Gutachtens zum Einsatz von Luftreinigungsgeräten vorlegen. Die Anregungen des Schulausschusses sollen in diesem Zusammenhang berücksichtigt werden.
Vorstehendes Beratungsergebnis wurde interfraktionell aufgrund der intensiven Aussprache im Schulausschuss in seiner Sitzung am 14.04.2021 einstimmig beschlossen.
Die Beschlussvorlage hatte folgenden Wortlaut: Hinsichtlich der andauernden pandemischen Lage und der gleichzeitigen Aufnahme des Schulbetriebs wird die Verwaltung beauftragt, die folgenden Maßnahmen unverzüglich umzusetzen:
Bonner Schulen und zur Ertüchtigung von Sporthallen aus dem vom Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellten Fördertopf.
beschaffte Filteranlagen an Schulen zu installieren. Die
_Gekürzt (1838 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:60700?offset=1200_
—— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 06.05.2021
6.10 Schulbetrieb sicherer machen bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen
210132
Abstimmungsergebnis: bei Anerkennung der TO abgesetzt
Der bei Anerkennung der Tagesordnung abgesetzte Antrag hatte folgenden Inhalt: Hinsichtlich der andauernden pandemischen Lage und der gleichzeitigen Aufnahme des Schulbetriebs wird die Verwaltung beauftragt, die folgenden Maßnahmen unverzüglich umzusetzen:
Bonner Schulen und zur Ertüchtigung von Sporthallen aus dem vom Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellten Fördertopf.
beschaffte Filteranlagen an Schulen zu installieren. Die fachmännische und haftungssichere Installation wird durch von der Verwaltung beauftragte Dienstleister sichergestellt.
aus dem vom Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellten Fördertopf.
_Gekürzt (1443 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:56354?offset=1200_
—— Beschlussauszug Sitzung des Schulausschusses vom 02.06.2021
16.6 Schulbetrieb sicherer machen erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung
210132
Abstimmungsergebnis: - einstimmig mit Maßgabe -
Empfehlung: Die Verwaltung möge zur Sitzung des Schulausschusses am 08.09.2021 darstellen, wie die Entwicklung in der Sache ist und den politischen Gremien einen entsprechenden Vorschlag zur Beratung und Beschlussfassung unterbreiten.
Vorstehender Beschluss wird von AM Dr. Meier – Bündnis‘90/DIE GRÜNEN – beantragt, den dieser nach intensiver Aussprache beantragt und der interfraktionell vom Schulausschuss angenommen und einstimmig beschlossen wird. Die ursprünglichen Anträge werden durch die Stellungnahme der Verwaltung als erledigt angesehen.
Der ursprüngliche Antrag hatte folgenden Wortlaut: Hinsichtlich der andauernden pandemischen Lage und der gleichzeitigen Aufnahme des Schulbetriebs wird die Verwaltung beauftragt, die folgenden Maßnahmen unverzüglich umzusetzen:
Bonner Schulen und zur Ertüchtigung von Sporthallen aus dem vom Land Nordrhein-Westf
_Gekürzt (2037 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:89105?offset=1200_
Stellungnahme der Verwaltung
Ziffer 1:
Aus den aktuellen Förderprogrammen zur Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten bzw. der Nachrüstung der Unterrichtsräume können leider keine Mittel abgerufen werden.
Durch das Bundesförderungsprogramm „Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sollen Zuschüsse für Investitionen – auch in innovative Technologien – gewährt werden, mit denen vorhandene raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten um- und aufgerüstet werden können, um das Corona-Infektionsrisiko über Aerosole in Räumen, die von einer größeren Anzahl von Personen genutzt werden, wirksam zu senken. Nicht stationäre, tragbare und mobile RLT-Anlagen sind danach ausdrücklich nicht förderfähig.
Die vorhandenen Anlagen wurden durch die Verwaltung überprüft und entsprechen den jeweiligen Anforderungen. Eine Anpassung (Einbau von Filtern in bestehende Lüftungsanlagen) ist somit weder erforderlich, noch technisch möglich, womit die Inanspruchnahme des Förderprogrammes ausscheidet.
Weiterhin existiert ein Programm zur Förderung von Invest
_Gekürzt._
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Der Antrag wird folgendermaßen ersetzt:
Die Ergebnisse sind den zuständigen Fachausschüssen vorzulegen.
Stellungnahme der Verwaltung
erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2003555; erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2005023
Sachverhalt
Die Verwaltung ergänzt die fachliche Stellungnahme DS __210132-01 ST__ zum Ursprungsantrag, die auf Basis der bisherigen inhaltlichen Auseinandersetzungen und fachlichen Bewertungen mit dieser Thematik im Krisenstab erstellt ist, zum Schulausschuss am 14.04.2021 wie folgt:
Der Krisenstab hat sich angesichts der neu aufgekommenen Diskussion um den Einsatz von Luftreinigungsgeräten in Schulen und vor dem Hintergrund des Offenen Briefes der Aerosolforscherinnen und –forscher am Mittwoch, 14. April 2021, erneut mit dieser Thematik befasst.
Die Stadt Bonn hat bisher dem Einsatz solcher Geräte nicht zugestimmt, da nach Beratung durch die Experten im Krisenstab die grundsätzlichen Vor- und Nachteile einer Aufstellung nicht hinreichend geklärt sind. Für die Installation solcher Geräte ist, um sie wirksam werden zu lassen, u.a. eine sorgfältige Prüfung ihrer Positionierung im Raum nötig, auch die dadurch ausgelöste Luftströmung („Zug“) ist zu berücksichtigen. Eine einfache Aufstellung im Raum bringt nach Einschätzung der Experten nicht den gewünschten Effekt, so dass auch weiterhin kein Mehrwert gegenüber den bisherigen und
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung ergänzt die fachliche Stellungnahme DS __210132-01 ST__ zum Ursprungsantrag, die auf Basis der bisherigen inhaltlichen Auseinandersetzungen und fachlichen Bewertungen mit dieser Thematik im Krisenstab erstellt ist, zum Schulausschuss am 14.04.2021 wie folgt:
Der Krisenstab hat sich angesichts der neu aufgekommenen Diskussion um den Einsatz von Luftreinigungsgeräten in Schulen und vor dem Hintergrund des Offenen Briefes der Aerosolforscherinnen und –forscher am Mittwoch, 14. April 2021, erneut mit dieser Thematik befasst.
Die Stadt Bonn hat bisher dem Einsatz solcher Geräte nicht zugestimmt, da nach Beratung durch die Experten im Krisenstab die grundsätzlichen Vor- und Nachteile einer Aufstellung nicht hinreichend geklärt sind. Für die Installation solcher Geräte ist, um sie wirksam werden zu lassen, u.a. eine sorgfältige Prüfung ihrer Positionierung im Raum nötig, auch die dadurch ausgelöste Luftströmung („Zug“) ist zu berücksichtigen. Eine einfache Aufstellung im Raum bringt nach Einschätzung der Experten nicht den gewünschten Effekt, so dass auch weiterhin kein Mehrwert gegenüber den bisherigen und
_Gekürzt._