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Bildung der Einigungsstelle

210138 · 2021-04-29 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

  1. Herr Peter Friedhofen, Direktor des Arbeitsgerichtes Bonn a. D., wird zum Vorsitzenden der Einigungsstelle bestellt.
  1. Herr Raimund Schommertz, Vorsitzender Richter der 10. Kammer am Verwaltungsgericht Köln, wird zum stellvertretenden Vorsitzenden der Einigungsstelle bestellt.
  1. Die folgenden Personen des Personal- und Organisationsamtes

werden zu Beisitzerinnen

und Beisitzern der Einigungsstelle bestellt:

  1. Ltd. St. VD Andreas Leinhaas
  2. St. VD Ralf Bockshecker
  3. St. RDin Marion Kraemer
  4. St. VRin Beate Keymer
  5. St. VRin Christina Krämer
  6. St. VR Sascha Hessenbruch
  7. St. VRin Gabriele Müller
  8. STARin Martina Rath
  9. StA Elisabeth Demmer
  1. Der Rat schlägt dem Vorsitzenden der Einigungsstelle gemäß § 67 Abs. 3 LPVG vor, in künftig anstehenden Verfahren vor der Einigungsstelle drei Beisitzerinnen und Beisitzer aus dem oben genannten Personenkreis zu benennen

Beschlussvorschlag

  1. Herr Peter Friedhofen, Direktor des Arbeitsgerichtes Bonn a. D., wird zum Vorsitzenden der Einigungsstelle bestellt.

a. Herr Raimund Schommertz, Vorsitzender Richter der 10. Kammer am Verwaltungsgericht Köln, wird zum stellvertretenden Vorsitzenden der Einigungsstelle bestellt.

  1. Die folgenden Personen des Personal- und Organisationsamtes werden zu Beisitzerinnen und Beisitzern der Einigungsstelle bestellt:
  2. Ltd. St. VD Andreas Leinhaas
  3. St. VD Ralf Bockshecker
  4. St. RDin Marion Kraemer
  5. St. VRin Beate Keymer
  6. St. VRin Christina Krämer
  7. St. VR Sascha Hessenbruch
  8. St. VRin Gabriele Müller
  9. STARin Martina Rath
  10. StA Elisabeth Demmer
  1. Der Rat schlägt dem Vorsitzenden der Einigungsstelle gemäß § 67 Abs. 3 LPVG vor, in künftig anstehenden Verfahren vor der Einigungsstelle drei Beisitzerinnen und Beisitzer aus dem oben genannten Personenkreis zu benennen

Begründung

__Zu 1.)__

Nach § 67 LPVG muss bei jeder obersten Dienstbehörde für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung eine Einigungsstelle gebildet werden. Sie besteht aus einer unparteiischen vorsitzenden Person, ihrer Stellvertreterin oder ihrem Stellvertreter und Beisitzerinnen und Beisitzern.

Der bisherige Vorsitzende der Einigungsstelle, Herr Friedhofen, hat sich bereit erklärt, auch in der neuen Wahlperiode (bis 30.06.2024) weiterhin für dieses Amt zur Verfügung zu stehen. Gleiches gilt auch für den stellvertretenden Vorsitzenden Herrn Schommertz. Die Vorschläge für den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden sind mit der Personalvertretung abgestimmt.

__Zu 2. und 3.)__

Aus dem Pool der Beisitzerinnen und Beisitzer werden dem Vorsitzenden für jedes Einigungsstellenverfahren drei Personen für die Arbeitgeberseite benannt.

Bei den aufgeführten Personen handelt es sich bis auf St. VRin Krämer, StARin Rath und StA Demmer um Personen, die bisher auch zu Beisitzerinnen und Beisitzer der Einigungsstelle bestellt waren.

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2021-04-29 · Hauptausschuss

—— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses vom 29.04.2021 7.5 Bildung der Einigungsstelle ungeändert beschlossen 210138 Abstimmungsergebnis: Einstimmig Empfehlung:

  1. Herr Peter Friedhofen, Direktor des Arbeitsgerichtes Bonn a. D., wird zum

Vorsitzenden der Einigungsstelle bestellt. a. Herr Raimund Schommertz, Vorsitzender Richter der 10. Kammer am Verwaltungsgericht Köln, wird zum stellvertretenden Vorsitzenden der Einigungsstelle bestellt.

  1. Die folgenden Personen des Personal- und Organisationsamtes

werden zu Beisitzerinnen und Beisitzern der Einigungsstelle bestellt:

  1. Ltd. St. VD Andreas Leinhaas
  2. St. VD Ralf Bockshecker
  3. St. RDin Marion Kraemer
  4. St. VRin Beate Keymer
  5. St. VRin Christina Krämer
  6. St. VR Sascha Hessenbruch
  7. St. VRin Gabriele Müller
  8. STARin Martina Rath
  9. StA Elisabeth Demmer
  10. Der Rat schlägt dem Vorsitzenden der Einigungsstelle gemäß § 67 Abs.

3 LPVG vor, in künftig anstehenden Verfahren vor der Einigungsstelle drei Beisitzerinnen und Beisitzer aus dem oben genannten Personenkreis zu benennen Seite 1 von 2 Beschlussauszug der Sitzung des Hauptausschusses Seite 2 —— Seite 2 von 2

2021-05-06 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 06.05.2021

5.20 Bildung der Einigungsstelle ungeändert beschlossen

210138

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Beschluss:

  1. Herr Peter Friedhofen, Direktor des Arbeitsgerichtes Bonn a. D., wird zum

Vorsitzenden der Einigungsstelle bestellt. a. Herr Raimund Schommertz, Vorsitzender Richter der 10. Kammer am Verwaltungsgericht Köln, wird zum stellvertretenden Vorsitzenden der Einigungsstelle bestellt.

  1. Die folgenden Personen des Personal- und Organisationsamtes

werden zu Beisitzerinnen und Beisitzern der Einigungsstelle bestellt:

  1. Ltd. St. VD Andreas Leinhaas
  2. St. VD Ralf Bockshecker
  3. St. RDin Marion Kraemer
  4. St. VRin Beate Keymer
  5. St. VRin Christina Krämer
  6. St. VR Sascha Hessenbruch
  7. St. VRin Gabriele Müller
  8. STARin Martina Rath
  9. StA Elisabeth Demmer
  1. Der Rat schlägt dem Vorsitzenden der Einigungsstelle gemäß § 67 Abs.

3 LPVG vor, in künftig anstehenden Verfahren vor der Einigungsstelle drei Beisitzerinnen und Beisitzer aus dem oben genannten Personenkreis zu benennen

An einer Aussprache beteiligten sich: Seite 1 von 2

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