Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=10085) # Bürgerantrag: Einbeziehung der Rheinallee (in gesamter Länge) in die Tempo 30-Zone 210150 · 2021-03-17 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich · öffentlich ## Beschlussvorschlag **Inhalt des Bürgerantrages** Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Ich beantrage, die Straße Rheinallee **in ihrer gesamten Länge** in die Tempo 30-Zone des sogen. Villenviertels/Rüngsdorf einzubeziehen, d.h. von Bahnunterführung bis zum Rheinufer. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Antrag, der von zwei weiteren Personen unterstützt wird. ## Begründung ergeben sich aus beigefügtem Antrag, der von zwei weiteren Personen unterstützt wird. ## Stellungnahme der Verwaltung erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2008119 ## Beratungsfolge - 2021-03-17 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · vertagt - 2021-04-13 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · vertagt - 2021-04-28 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · vertagt - 2021-06-16 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · vertagt - 2021-08-31 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · ohne Ergebnis ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2021-04-13 · Bezirksvertretung Bad Godesberg —— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 13.04.2021 6.15 Bürgerantrag: Einbeziehung der Rheinallee (in gesamter Länge) in die Tempo 30-Zone vertagt 210150 Abstimmungsergebnis: einstimmig Der Bürgerantrag wurde vertagt. Inhalt des vertagten Bürgerantrages: Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Ich beantrage, die Straße Rheinallee in ihrer gesamten Länge in die Tempo 30-Zone des sogen. Villenviertels/Rüngsdorf einzubeziehen, d.h. von Bahnunterführung bis zum Rheinufer. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem Antrag, der von zwei weiteren Personen unterstützt wird. Seite 1 von 1 ### 2021-04-28 · Bezirksvertretung Bad Godesberg —— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 28.04.2021 6.3 Bürgerantrag: Einbeziehung der Rheinallee (in gesamter Länge) in die Tempo 30-Zone vertagt 210150 Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss: Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Ich beantrage, die Straße Rheinallee in ihrer gesamten Länge in die Tempo 30-Zone des sogen. Villenviertels/Rüngsdorf einzubeziehen, d.h. von Bahnunterführung bis zum Rheinufer. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Antrag, der von zwei weiteren Personen unterstützt wird. Seite 1 von 1 ### 2021-06-16 · Bezirksvertretung Bad Godesberg —— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 16.06.2021 6.4 Bürgerantrag: Einbeziehung der Rheinallee (in gesamter Länge) in die Tempo 30-Zone vertagt 210150 Abstimmungsergebnis: einstimmig Der Bürgerantrag wurde vertagt. Inhalt des vertagten Bürgerantrages: Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Ich beantrage, die Straße Rheinallee in ihrer gesamten Länge in die Tempo 30-Zone des sogen. Villenviertels/Rüngsdorf einzubeziehen, d.h. von Bahnunterführung bis zum Rheinufer. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem Antrag, der von zwei weiteren Personen unterstützt wird. Seite 1 von 1 ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 210150-01 ST Bürgerantrag: Einbeziehung der Rheinallee (in gesamter Länge) in die Tempo 30-Zone {#nv-10209} **Stellungnahme der Verwaltung** Die Verwaltung hat sich dem Anliegen des Antragstellers angenommen und versucht, die Möglichkeit einer Geschwindigkeitsreduzierung für den gesamten Bereich der Rheinallee zu prüfen, da die Gründe, die angeführt werden wie bspw. die Vorteile einer Verkehrsberuhigung, die Reduzierung des CO² -Ausstoßes und eines Beitrages zur Verkehrssicherheit, auch im Interesse der Verwaltung liegen. Die Straßenverkehrsordnung sieht hierfür strenge Voraussetzungen vor , die für die Verwaltung maßgeblich sind. Leider ist eine sowohl streckenbezogene als auch zonenbezogene Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h aufgrund folgender Gründe nicht möglich: Die Rheinallee ist Bestandteil des Vorfahrtstraßennetzes der Bundesstadt Bonn und ist als Vorfahrtstraße im Bezirk Bad Godesberg klassifiziert. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) ist die Anordnung von Tempo 30-Zonen innerhalb geschlossener Ortschaften auf Vorfahrtstraßen unzulässig (§ 45 Abs. 1c). Die Verwaltung besitzt auf diesen Straßen lediglich die Befugnis, sogenannte streckenbezogene Geschwindigkeitsreduzierungen im unmittelbaren Umfeld schützenswerter Einrichtungen wie z. B. Schulen, Kindergärten oder Seniorenzentren anzuordnen. Die Tempoli _Gekürzt._