Originalquelle: ALLRIS-Original
210170 · 2021-06-24 · Beschlussvorlage · öffentlich
Für die 16. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen am 08.12.2021 werden benannt:
Für die 16. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen am 08.12.2021 werden benannt:
Der Vorstand des Städtetages NRW hat auf seiner Sitzung am 25.04.2006 die Einrichtung einer Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag NRW als beratendes Gremium beschlossen. Jeder Mitgliedsstadt stehen drei Sitze in der Konferenz zu, die von Ratsmitgliedern als Delegierte ihrer Stadt zu besetzen sind; dabei soll das politische Kräfteverhältnis im Rat berücksichtigt werden.
Für die Wahl zur Konferenz ist das Verhältniswahlverfahren nach Hare-Niemeyer anzuwenden (§ 50 Abs. 3 und 4 GO NRW), wonach bei einer Verteilung der Stimmen nach jeweiliger Partei auf die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, die CDU-Fraktion und die SPD-Fraktion jeweils ein Sitz entfällt.
Auch im Jahr 2021 wird der Städtetag NRW die „Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen“ als beratendes Gremium einladen.
Zweck der Konferenz ist die verbesserte Einbindung der Sichtweisen ehrenamtlicher Mandatsträger (Ratsmitglieder) in die Meinungsbildung des Städtetages Nordrhein-Westfalen.
Gegenstand der Beratungen werden aktuelle kommunalpolitische Themen sein.
Der Rat wird gebeten, drei Ratsmitglieder als Delegierte zu benennen.
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 28.06.2021
5.57 Benennung von drei Ratsmitgliedern für die 16. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag NRW am 08.12.2021 ungeändert beschlossen
210170
Abstimmungsergebnis: geändert, namentliche Besetzung nach Verhältniswahl analog zu § 50 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 3 GO NRW Liste der Grünen-Fraktion: 24 Stimmen Liste der CDU-Fraktion: 20 Liste der SPD-Fraktion: 15 Stimmen Liste der BBB-Fraktion: 5
Beschluss:
Für die 16. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen am 08.12.2021 werden benannt:
Seite 1 von 1