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210175 · 2021-04-13 · Beschlussvorlage · öffentlich
Zur Durchführung und Umsetzung der Maßnahmen des Masterplans Innere Stadt Bonn 2.0 wird eine Festlegung als Stadtumbaugebiet gem. § 171 b BauGB beschlossen. Die räumliche Abgrenzung ist in der Anlage dargestellt.
Zur Durchführung und Umsetzung der Maßnahmen des Masterplans Innere Stadt Bonn 2.0 wird eine Festlegung als Stadtumbaugebiet gem. § 171 b BauGB beschlossen. Die räumliche Abgrenzung ist in der Anlage dargestellt.
Aufgrund der Zuordnung in das neue Förderprogramm „Lebendige Zentren“ ist eine räumliche Festlegung als Stadtumbaugebiet gem. § 171 b BauGB erforderlich, um Städtebaufördermittel zu erhalten. Die Abgrenzung des Fördergebietes durch den Konzeptbeschluss des Rates im Jahr 2013 (DS
) ist nach einer aktuellen Rückmeldung des Fördergebers zum Antrag der Stadt Bonn nicht mehr ausreichend und kann auf die Fortführung des Masterplanprozesses 2.0 nicht übertragen werden.
__Ausgangslage – Förderphase 1.0__
Der Rat der Stadt Bonn hat im Jahr 2013 den Masterplan Innere Stadt Bonn (siehe Anlage) als integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen. Es stellt im Grundsatz die Programmatik der Innenstadtentwicklung für mindestens 15 Jahre dar. Neben der Erarbeitung eines Maßnahmenkataloges wurde ein räumlicher Geltungsbereich definiert, innerhalb dessen die vorgesehenen Maßnahmen durchgeführt werden sollten und die räumliche Abgrenzung des Fördergebietes durch Beschluss des Rates festgelegt (DS
).
Im Rahmen der Erstellung des Konzeptes wurden
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—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 13.04.2021 8.3 Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0 - Räumliche Festlegung als Stadtumbaugebiet gem. § 171 b BauGB ungeändert beschlossen 210175 Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen Bzv. Fahrenholtz Ergebnis der Anhörung: Zur Durchführung und Umsetzung der Maßnahmen des Masterplans Innere Stadt Bonn 2.0 wird eine Festlegung als Stadtumbaugebiet gem. § 171 b BauGB beschlossen. Die räumliche Abgrenzung ist in der Anlage dargestellt. Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom 27.04.2021 6.9 Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0 - Räumliche Festlegung als Stadtumbaugebiet gem. § 171 b BauGB ungeändert beschlossen 210175 Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Enthaltung BBB Beschluss: Zur Durchführung und Umsetzung der Maßnahmen des Masterplans Innere Stadt Bonn 2.0 wird eine Festlegung als Stadtumbaugebiet gem. § 171 b BauGB beschlossen. Die räumliche Abgrenzung ist in der Anlage dargestellt.
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—— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 06.05.2021
5.3 Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0 - Räumliche Festlegung als Stadtumbaugebiet gem. § 171 b BauGB ungeändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Enth. BBB
Beschluss: Zur Durchführung und Umsetzung der Maßnahmen des Masterplans Innere Stadt Bonn 2.0 wird eine Festlegung als Stadtumbaugebiet gem. § 171 b BauGB beschlossen. Die räumliche Abgrenzung ist in der Anlage dargestellt.
An einer Aussprache beteiligten sich: Es fand keine Aussprache statt.
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