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Neustrukturierung des Dezernates der Oberbürgermeisterin

210180 · 2021-03-18 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

  1. Der Rat der Stadt Bonn nimmt die im Rahmen der Organisationshoheit der Oberbürgermeisterin zu erlassende neue Organisationsstruktur (siehe Anlage „Organigramm“) zur Kenntnis.
  1. Die Stellenwerte der neuen Geschäftsbereichsleitungen Dezernats- und Verwaltungssteuerung, Strategische Programmsteuerung sowie der Leitung des Amtes für Presse, Protokoll und Öffentlichkeitsarbeit werden in Ergänzung der aktuellen Beschlusslage (s. DS1713137) als AT Stellen in Anlehnung an B2 ausgewiesen.
  1. Die Stelle der Geschäftsbereichsleitung Strategische Programmsteuerung übernimmt der Amtsleiter des Amtes 01. Über die Anpassung der Vergütung gem. Beschlusspunkt 2 wird das erforderliche Einvernehmen mit dem Rat im Sinne des § 73 Absatz 3 Gemeindeordnung NRW nach Genehmigung des Haushaltes hergestellt.
  1. Die neue Stelle der Geschäftsbereichsleitung Dezernats- und Verwaltungssteuerung, die im Rahmen der Stellenplanfortschreibung eingerichtet und nachlaufend besetzt wird, wird auf Grund des besonderen Vertrauensverhältnisses ohne Ausschreibung durch die Oberbürgermeisterin besetzt werden. Ein Einvernehmen mit dem Rat im Sinne des § 73 Absatz 3 Gemeindeordnung NRW wird rechtzeitig vor Einstellung

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Beschlussvorschlag

  1. Der Rat der Stadt Bonn nimmt die im Rahmen der Organisationshoheit der Oberbürgermeisterin zu erlassende neue Organisationsstruktur (siehe Anlage „Organigramm“) zur Kenntnis.
  1. Die Stellenwerte der neuen Geschäftsbereichsleitungen Dezernats- und Verwaltungssteuerung, Strategische Programmsteuerung sowie der Leitung des Amtes für Presse, Protokoll und Öffentlichkeitsarbeit werden in Ergänzung der aktuellen Beschlusslage (s. DS1713137) als AT Stellen in Anlehnung an B2 ausgewiesen.
  1. Die Stelle der Geschäftsbereichsleitung Strategische Programmsteuerung übernimmt der Amtsleiter des Amtes 01. Über die Anpassung der Vergütung gem. Beschlusspunkt 2 wird das erforderliche Einvernehmen mit dem Rat im Sinne des § 73 Absatz 3 Gemeindeordnung NRW nach Genehmigung des Haushaltes hergestellt.
  1. Die neue Stelle der Geschäftsbereichsleitung Dezernats- und Verwaltungssteuerung, die im Rahmen der Stellenplanfortschreibung eingerichtet und nachlaufend besetzt wird, wird auf Grund des besonderen Vertrauensverhältnisses ohne Ausschreibung durch die Oberbürgermeisterin besetzt werden. Ein Einvernehmen mit dem Rat im Sinne des § 73 Absatz 3 Gemeindeordnung NRW wird rechtzeitig vor Einstellung

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._

Begründung

Zu Ziffer 1: Neue Organisationsstruktur

Aus Sicht der Verwaltung sind die untenstehend beschriebenen und in der Anlage „Organigramm“ dargestellten Neustrukturierungen des Dezernates der Oberbürgermeisterin erforderlich. Diese werden spätestens mit Besetzung der neuen Stelle der Geschäftsbereichsleitung OB-1 in Kraft treten.

Das Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte (Amt 01) wird aufgelöst.

Es werden die Geschäftsbereiche „Dezernats- und Verwaltungssteuerung“ sowie „Strategische Programmsteuerung“ gegründet, welchen die in der untenstehenden Übersicht dargestellten Organisationseinheiten zugeordnet werden:

__Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteuerung__

Um der gesamtgesellschaftlichen Relevanz des Themas Integration Rechnung zu tragen wird die Stabstelle Integration zum Amt für Integration und Vielfalt (Amt 05) umbenannt und zugleich dem neuen Geschäftsbereich Dezernats- und Verwaltungssteuerung z

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2021-03-18 · Rat

— — Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 18.03.2021

5.4 Neustrukturierung des Dezernates der Oberbürgermeisterin ungeändert beschlossen

210180

Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen CDU, BBB und FDP

Beschluss:

  1. Der Rat der Stadt Bonn nimmt die im Rahmen der Organisationshoheit

der Oberbürgermeisterin zu erlassende neue Organisationsstruktur (siehe Anlage „Organigramm“) zur Kenntnis.

  1. Die Stellenwerte der neuen Geschäftsbereichsleitungen Dezernats- und

Verwaltungssteuerung, Strategische Programmsteuerung sowie der Leitung des Amtes für Presse, Protokoll und Öffentlichkeitsarbeit werden in Ergänzung der aktuellen Beschlusslage (s. DS1713137) als AT Stellen in Anlehnung an B2 ausgewiesen.

  1. Die Stelle der Geschäftsbereichsleitung Strategische

Programmsteuerung übernimmt der Amtsleiter des Amtes 01. Über die Anpassung der Vergütung gem. Beschlusspunkt 2 wird das erforderliche Einvernehmen mit dem Rat im Sinne des § 73 Absatz 3 Gemeindeordnung NRW nach Genehmigung des Haushaltes hergestellt.

  1. Die neue Stelle der Geschäftsbereichsleitung Dezernats- und

Verwaltungssteuerung, die im Rah

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