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Neustrukturierung des Dezernates der Oberbürgermeisterin
210180 · 2021-03-18 · Beschlussvorlage · öffentlich
Sachverhalt
- Der Rat der Stadt Bonn nimmt die im Rahmen der Organisationshoheit der Oberbürgermeisterin zu erlassende neue Organisationsstruktur (siehe Anlage „Organigramm“) zur Kenntnis.
- Die Stellenwerte der neuen Geschäftsbereichsleitungen Dezernats- und Verwaltungssteuerung, Strategische Programmsteuerung sowie der Leitung des Amtes für Presse, Protokoll und Öffentlichkeitsarbeit werden in Ergänzung der aktuellen Beschlusslage (s. DS1713137) als AT Stellen in Anlehnung an B2 ausgewiesen.
- Die Stelle der Geschäftsbereichsleitung Strategische Programmsteuerung übernimmt der Amtsleiter des Amtes 01. Über die Anpassung der Vergütung gem. Beschlusspunkt 2 wird das erforderliche Einvernehmen mit dem Rat im Sinne des § 73 Absatz 3 Gemeindeordnung NRW nach Genehmigung des Haushaltes hergestellt.
- Die neue Stelle der Geschäftsbereichsleitung Dezernats- und Verwaltungssteuerung, die im Rahmen der Stellenplanfortschreibung eingerichtet und nachlaufend besetzt wird, wird auf Grund des besonderen Vertrauensverhältnisses ohne Ausschreibung durch die Oberbürgermeisterin besetzt werden. Ein Einvernehmen mit dem Rat im Sinne des § 73 Absatz 3 Gemeindeordnung NRW wird rechtzeitig vor Einstellung
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Beschlussvorschlag
- Der Rat der Stadt Bonn nimmt die im Rahmen der Organisationshoheit der Oberbürgermeisterin zu erlassende neue Organisationsstruktur (siehe Anlage „Organigramm“) zur Kenntnis.
- Die Stellenwerte der neuen Geschäftsbereichsleitungen Dezernats- und Verwaltungssteuerung, Strategische Programmsteuerung sowie der Leitung des Amtes für Presse, Protokoll und Öffentlichkeitsarbeit werden in Ergänzung der aktuellen Beschlusslage (s. DS1713137) als AT Stellen in Anlehnung an B2 ausgewiesen.
- Die Stelle der Geschäftsbereichsleitung Strategische Programmsteuerung übernimmt der Amtsleiter des Amtes 01. Über die Anpassung der Vergütung gem. Beschlusspunkt 2 wird das erforderliche Einvernehmen mit dem Rat im Sinne des § 73 Absatz 3 Gemeindeordnung NRW nach Genehmigung des Haushaltes hergestellt.
- Die neue Stelle der Geschäftsbereichsleitung Dezernats- und Verwaltungssteuerung, die im Rahmen der Stellenplanfortschreibung eingerichtet und nachlaufend besetzt wird, wird auf Grund des besonderen Vertrauensverhältnisses ohne Ausschreibung durch die Oberbürgermeisterin besetzt werden. Ein Einvernehmen mit dem Rat im Sinne des § 73 Absatz 3 Gemeindeordnung NRW wird rechtzeitig vor Einstellung
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Begründung
Zu Ziffer 1: Neue Organisationsstruktur
Aus Sicht der Verwaltung sind die untenstehend beschriebenen und in der Anlage „Organigramm“ dargestellten Neustrukturierungen des Dezernates der Oberbürgermeisterin erforderlich. Diese werden spätestens mit Besetzung der neuen Stelle der Geschäftsbereichsleitung OB-1 in Kraft treten.
Das Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte (Amt 01) wird aufgelöst.
Es werden die Geschäftsbereiche „Dezernats- und Verwaltungssteuerung“ sowie „Strategische Programmsteuerung“ gegründet, welchen die in der untenstehenden Übersicht dargestellten Organisationseinheiten zugeordnet werden:
__Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteuerung__
- OB- und Bürgerbüro (ehem. im Amt 01)
- Ratsbüro und Sitzungsdienste (ehem. im Amt 01)
- Geschäftsstelle Bonn-Berlin (ehem. Im Amt 01)
- Amt für Internationales und globale Nachhaltigkeit (Amt 02)
- Amt für Integration und Vielfalt (Amt 05)
Um der gesamtgesellschaftlichen Relevanz des Themas Integration Rechnung zu tragen wird die Stabstelle Integration zum Amt für Integration und Vielfalt (Amt 05) umbenannt und zugleich dem neuen Geschäftsbereich Dezernats- und Verwaltungssteuerung z
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Beratungsfolge
- 2021-03-18 · Rat · ungeändert beschlossen
Beschlusstexte (amtlich)
2021-03-18 · Rat
— — Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 18.03.2021
5.4 Neustrukturierung des Dezernates der Oberbürgermeisterin ungeändert beschlossen
210180
Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen CDU, BBB und FDP
Beschluss:
- Der Rat der Stadt Bonn nimmt die im Rahmen der Organisationshoheit
der Oberbürgermeisterin zu erlassende neue Organisationsstruktur (siehe Anlage „Organigramm“) zur Kenntnis.
- Die Stellenwerte der neuen Geschäftsbereichsleitungen Dezernats- und
Verwaltungssteuerung, Strategische Programmsteuerung sowie der Leitung des Amtes für Presse, Protokoll und Öffentlichkeitsarbeit werden in Ergänzung der aktuellen Beschlusslage (s. DS1713137) als AT Stellen in Anlehnung an B2 ausgewiesen.
- Die Stelle der Geschäftsbereichsleitung Strategische
Programmsteuerung übernimmt der Amtsleiter des Amtes 01. Über die Anpassung der Vergütung gem. Beschlusspunkt 2 wird das erforderliche Einvernehmen mit dem Rat im Sinne des § 73 Absatz 3 Gemeindeordnung NRW nach Genehmigung des Haushaltes hergestellt.
- Die neue Stelle der Geschäftsbereichsleitung Dezernats- und
Verwaltungssteuerung, die im Rah
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