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190482 · 2020-04-14 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich · öffentlich
Der Antrag thematisiert den Erhalt des Rathauses und Bedingungen für den Erhalt von Objekten in der Kurfürstlichen Zeile in Bad Godesberg.
Einzelheiten zu den Antragsinhalten und zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag. Die vom Antragsteller beigefügte Anlage enthält Informationen aus nichtöffentlichen Sitzungsunterlagen , sie wird den Beratungsunterlagen nicht beigefügt.
Der Antrag thematisiert den Erhalt des Rathauses und Bedingungen für den Erhalt von Objekten in der Kurfürstlichen Zeile in Bad Godesberg.
Einzelheiten zu den Antragsinhalten und zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag. Die vom Antragsteller beigefügte Anlage enthält Informationen aus nichtöffentlichen Sitzungsunterlagen , sie wird den Beratungsunterlagen nicht beigefügt.
ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag. Die vom Antragsteller beigefügte
erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=4127
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda vom 19.11.2019 4.25 Bürgerantrag : Erhalt des Rathauses und Bedingungen für den Erhalt von Objekten in der Kurfürstlichen Zeile in Bad Godesberg bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen 190482 Abstimmungsergebnis: Einstimmig Der Bürgerantrag zum Erhalt des Rathauses Bad Godesberg und zur Kurfürstlichen Zeile wird bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen und vertagt. Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 11.12.2019 8.3 Bürgerantrag : Erhalt des Rathauses und Bedingungen für den Erhalt von Objekten in der Kurfürstlichen Zeile in Bad Godesberg erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung 190482 Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen BBB und Linke Der Bürgerantrag ist durch Stellungnahme der Verwaltung erledigt. Er lautete: Beschluss: Der Antrag thematisiert den Erhalt des Rathauses und Bedingungen für den Erhalt von Objekten in der Kurfürstlichen Zeile in Bad Godesberg. Einzelheiten zu den Antragsinhalten und zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag. Die vom Antragsteller beigefügte Anlage enthält Informationen aus nichtöffentlichen Sitzungsunterlagen , sie wird den Beratungsunterlagen nicht beigefügt Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda vom 04.03.2020 4.3 Bürgerantrag : Erhalt des Rathauses und Bedingungen für den Erhalt von Objekten in der Kurfürstlichen Zeile in Bad Godesberg bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen 190482 Abstimmungsergebnis: Einstimmig vertagt Der Bürgerantrag „Erhalt des Rathauses und Bedingungen für den Erhalt von Objekten in der Kurfürstlichen Zeile in Bad Godesberg“ wird bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen und vertagt. Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda vom 28.05.2020 4.2 Bürgerantrag : Erhalt des Rathauses und Bedingungen für den Erhalt von Objekten in der Kurfürstlichen Zeile in Bad Godesberg ungeändert beschlossen 190482 Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Beschluss: Der Bürgerantrag wird einstimmig angenommen. Mit diesem Beschluss ist die formelle Entscheidung über den Bürgerantrag erfolgt. Die Entscheidung in der Sache wird in einem separaten Beschluss durch das inhaltlich entscheidungsbefugte Gremium gefasst. Der Antragsteller ist vor Ort und stellt die Begründung seines Redebeitrages vor. An der Aussprache beteiligen sich Stv. Kircher, Stv. Schulz, AM Fahrenholtz, Stv. Trützler und AM Heitmann. Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeitsförderung vom 18.08.2020 6.7 Bürgerantrag:Erhalt des Rathauses und Bedingungen für den Erhalt von Objekten in der Kurfürstlichen Zeile in Bad Godesberg ohne Votum 190482-3 Abstimmungsergebnis: ohne Votum an den Rat verwiesen (einstimmig) Beschluss: Die Verwaltung empfiehlt, der Ziffer 1 der nachstehenden Empfehlung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda nicht zu folgen:
1.Das Rathaus im Stadtbezirk Bad Godesberg (Altbau, Kurfürstenallee 2-3) soll auch künftig für bürgernahe Bürgerdienste (insbesondere Meldeamt und Trauzimmer) für die Bad Godesberger Bürgerinnen und Bürger erhalten bleiben. Dafür und ebenso für die Nutzung durch die Kommunalpolitik müssen ausreichend Räumlichkeiten vorgehalten und angemessen ausgestattet werden.
2.Für den Fall, dass die Ansiedlung der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg (H- BRS) auf Grundstücken der kurfürstlichen Zeile gewünscht wird, macht die Stadt keine Zusagen hinsichtlich der in kommunalem Eigentum befindlichen Standorte Musikschule, Haus an der Redoute und Kurfürstenbad sowie den Redoutenpark. 3.Eine integrative Nutzung des Ratha
_Gekürzt (1816 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:21979?offset=1200_
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 07.10.2020 8.1 Bürgerantrag:Erhalt des Rathauses und Bedingungen für den Erhalt von Objekten in der Kurfürstlichen Zeile in Bad Godesberg geändert beschlossen 190482-3 Abstimmungsergebnis: angenommen, Mehrheit gegen FDP Ergebnis der Anhörung: 1.Das Rathaus im Stadtbezirk Bad Godesberg (Altbau, Kurfürstenallee 2-3) soll auch künftig für bürgernahe Bürgerdienste (insbesondere Meldeamt und Trauzimmer) für die Bad Godesberger Bürgerinnen und Bürger erhalten bleiben. Dafür und ebenso für die Nutzung durch die Kommunalpolitik müssen ausreichend Räumlichkeiten vorgehalten und angemessen ausgestattet werden. Dies darf der Ansiedlung der Hochschule Bonn/Rhein-Sieg nicht entgegenstehen. 1.Für den Fall, dass die Ansiedlung der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg (H- BRS) auf Grundstücken der kurfürstlichen Zeile gewünscht wird, macht die Stadt keine Zusagen hinsichtlich der in kommunalem Eigentum befindlichen Standorte Musikschule, Haus an der Redoute und Kurfürstenbad sowie den Redoutenpark. 2.Eine integrative Nutzung des Rathauses durch Bezirksverwaltung und - politik mit den o.g. Bürgerdiensten einerseits und durch die H
_Gekürzt (2434 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:56940?offset=1200_
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 10.12.2020 5.1 Bürgerantrag:Erhalt des Rathauses und Bedingungen für den Erhalt von Objekten in der Kurfürstlichen Zeile in Bad Godesberg geändert beschlossen 190482-3 Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Enth. BBB und AfD wie BV Bad Godesberg Beschluss: 1.Das Rathaus im Stadtbezirk Bad Godesberg (Altbau, Kurfürstenallee 2-3) soll auch künftig für bürgernahe Bürgerdienste (insbesondere Meldeamt und Trauzimmer) für die Bad Godesberger Bürgerinnen und Bürger erhalten bleiben. Dafür und ebenso für die Nutzung durch die Kommunalpolitik müssen ausreichend Räumlichkeiten vorgehalten und angemessen ausgestattet werden. Dies darf der Ansiedlung der Hochschule Bonn/Rhein-Sieg nicht entgegenstehen.
2.Für den Fall, dass die Ansiedlung der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg (H- BRS) auf Grundstücken der kurfürstlichen Zeile gewünscht wird, macht die Stadt keine Zusagen hinsichtlich der in kommunalem Eigentum befindlichen Standorte Musikschule, Haus an der Redoute und Kurfürstenbad sowie den Redoutenpark. 3.Eine integrative Nutzung des Rathauses durch Bezirksverwaltung und - politik mit den o.g. Bürgerdiensten einerseits und durch die H-BRS anderer
_Gekürzt (2028 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:41349?offset=1200_
Stellungnahme der Verwaltung
Zu Punkt 1
Zu Punkt 2
Punkt 3
_Gekürzt._
Stellungnahme der Verwaltung
Ergänzend insbesondere zu den Punkten 1 und 3 der Stellungnahme der Verwaltung vom 20.11.2019 sei auf die aktuelle Mitteilungsvorlage „Entscheidung des Landes NRW über die Förderung der Pilotphase des Projektes „Cyber-Campus Nordrhein-Westfalen“ mit der Drucksachen-Nr. 200498 verwiesen. Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit seiner Presseerklärung vom 7.2.2020 mitgeteilt, dass es die Einrichtung von Studiengängen zur Cybersicherheit des sogenannten Cyber-Campus Nordrhein-Westfalen mit sechs Millionen Euro für die nächsten drei Jahre fördern wird. Die neuen Studienangebote werden an den Hochschulen Bonn-Rhein-Sieg und Niederrhein eingerichtet. Das zuständige Ministerium wird die Pilotphase des Projektes „Cyber-Campus Nordrhein-Westfalen“ eng begleiten und das Projekt im Jahr 2022 evaluieren. Die zugesagte Finanzierung der Pilotphase bis Ende 2023 dient ausschließlich der Einrichtung der o.a. Studiengänge. Finanzmittel für den infrastrukturellen Auf- oder Ausbau von Liegenschaften für die Hochschulen sind von Seiten des Ministeriums derzeit nicht vorgesehen. Die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg wird die Pilotphase des neuen Studienangebots am Cam
_Gekürzt._
Sachverhalt
Die Verwaltung empfiehlt, der Ziffer 1 der nachstehenden Empfehlung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda
__nicht__
zu folgen:
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung empfiehlt, der Ziffer 1 der nachstehenden Empfehlung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda __nicht__ zu folgen:
_Gekürzt._
Begründung
Der vorstehende Beschlussvorschlag geht zurück auf einen einstimmigen Beschluss des Ausschusses für Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung und Lokale Agenda vom 28.05.2020. Der zugrunde liegende Bürgerantrag vom 21.10.2019 mit der DS-Nr. 190482 wurde erstmals in der Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg am 11.12.2019 angehört und mit Stellungnahme der Verwaltung als erledigt erklärt. In der davor terminierten Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda war der Bürgerantrag nicht auf die Tagesordnung aufgenommen worden. Dies geschah ebenfalls bei der darauf folgenden Sitzung des Bürgerausschusses am 23.01.2020. Der Antragsteller ergänzte daraufhin seinen Bürgerantrag mit einer Stellungnahme vom 07.02.2020. Bei der folgenden Sitzung am 04.03.2020 wurde der Tagesordnungspunkt ebenfalls nicht aufgenommen, die Sitzung am 29.04.2020 fiel aus. Der Bürgerantrag samt ergänzender Stellungnahme wurde schließlich in der Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda am 28.05.2020 vom Antragsteller vorgestellt und unverändert beschlossen.
Die Verwaltung hatte in ihren Stellungnahmen ihre Einschätzung zu den einzel
_Gekürzt._